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Vorlesung Immobilienrecht, Nachbarrecht 19. Februar 2013 ...

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Universitätsrepetitorium der<br />

HUMBOLDT UNIVERSITÄT ZU BERLIN<br />

Miteigentum auf Norderney<br />

Die Parteien sind neben weiteren Personen Miteigentümer<br />

nach Bruchteilen eines Hausgrundstücks. Das Haus besteht aus<br />

drei Wohnungen, die jeweils bestimmten Miteigentümern zur<br />

alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind. Die<br />

Kläger sind Nutzungsberechtigte einer der beiden<br />

Erdgeschoßwohnungen, der Beklagte und seine Ehefrau sowie<br />

ein weiteres Ehepaar sind Nutzungsberechtigte zu jeweils 50%<br />

der darüber liegenden Dachgeschosswohnung. Anfang 2010 trat<br />

in dieser Wohnung ein Riss am Durchlauferhitzer auf; es drang<br />

Wasser in die darunterliegende, von den Klägern genutzte<br />

Wohnung ein. Die Kläger verlangen von dem Beklagten<br />

Schadensersatz für die beschädigten Hausratsgegenstände. Zu<br />

Recht?<br />

J. Schmidt-Räntsch, <strong>Nachbarrecht</strong>, <strong>19.</strong> 2. <strong>2013</strong><br />

Universitätsrepetitorium der<br />

HUMBOLDT UNIVERSITÄT ZU BERLIN<br />

bb) Grundstücksbezug auf Geschädigten-, aber auch auf<br />

Schädigerseite<br />

Leading Case: BGH, Urteil vom 18. 9. 2009 - V ZR 75/08, NJW<br />

2009, 3787 - Sylvesterrakete<br />

J. Schmidt-Räntsch, <strong>Nachbarrecht</strong>, <strong>19.</strong> 2. <strong>2013</strong><br />

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