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Recht & Tipps<br />
Die Lieferkette in der Krise:<br />
Neuer Anreiz zur Sanierung<br />
Die finanzielle Krise von Zulieferern stellt die Hersteller der Automotive-Branche<br />
vor zahlreiche Herausforderungen. Zur Vermeidung<br />
eigener Produktionsausfälle kann es erforderlich werden, selbst entwickelte<br />
Werkzeuge, die angeschlagenen Zulieferern zur Verfügung<br />
gestellt wurden, auf andere Unternehmen zu verlagern oder an der<br />
Sanierung unverzichtbarer Glieder der Lieferkette mitzuwirken.<br />
Besitzschutzverfahren<br />
Für das Herausgabeverlangen stellt das ungarische Verfahrensrecht<br />
ein außergerichtliches Eilverfahren zur Verfügung. Kommt der angeschlagene<br />
Zulieferer seinen Verpflichtungen in der Just-in-time-Produktion<br />
nicht nach, kann der Eigentümer eine schnelle Übergabe<br />
der Werkzeuge durch die Einleitung eines Besitzschutzverfahrens<br />
erzwingen. Der hiermit befasste Notar entsche<strong>ide</strong>t binnen 30 Tagen<br />
und prüft nur tatsächliche Fragen. Eine positive Entscheidung kann<br />
innerhalb von 3 Tagen vollstreckt werden.<br />
Reform des Liquidations- und Konkursrechts<br />
Eine Reform des Liquidations- und Konkursrechts zum 1. September<br />
2009 macht aber auch die Sanierung von Unternehmen in der<br />
Krise attraktiver. Im Konkursverfahren kann dem Schuldner schon<br />
die Frage maßgebend, ob eine Steuererklärung<br />
abzugeben ist. Hierbei sind bestimmte<br />
Korrekturfaktoren je nach Zustand und<br />
Ausstattung der Immobilie zu berücksichtigen.<br />
Als teuerste Lage bestimmt das<br />
Gesetz den XII. Budapester Bezirk, in<br />
dem ein Quadratmeterpreis von 450.000<br />
Forint anzusetzen ist. Korrekturfaktoren<br />
sind z. B.: Die Wohnimmobilie ist jünger<br />
als 10 Jahre (Korrekturfaktor 1,15);<br />
die Wohnimmobilie verfügt über keinen<br />
Anschluss an die öffentliche Versorgung<br />
(Korrekturfaktor 0,8); die Wohnimmobilie<br />
befindet sich im Tiefparterre (Korrekturfaktor<br />
0,75); zur Wohnimmobilie<br />
gehört ein Schwimmbecken mit mehr als<br />
40 Kubikmeter (Korrekturfaktor 1,1).<br />
Die Steuererhebung erfolgt durch Veranlagung,<br />
für die gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung<br />
eine Erklärung zur<br />
Vermögensteuer abzugeben ist. In der Steuererklärung<br />
ist der Steuerpflichtige – in der<br />
Regel der Eigentümer der Wohnimmobilie<br />
– verpflichtet, den Verkehrswert der Immobilie<br />
anzugeben. Eine Erklärung ist nicht<br />
nur dann abzugeben, wenn der Verkehrswert<br />
30 Millionen Forint übersteigt, sondern<br />
auch dann, wenn nach Meinung des<br />
Steuerpflichtigen der Verkehrswert unter<br />
dieser Grenze bleibt, aber der rechnerische<br />
Wert diese übersteigt. Stellt die Finanzverwaltung<br />
im Falle einer Prüfung fest, dass der<br />
tatsächliche Verkehrswert mehr als 10 %<br />
über dem erklärten Verkehrswert liegt, droht<br />
dem Steuerpflichtigen neben der Nachzahlung<br />
auch eine Geldstrafe. Im Zusammenhang<br />
mit der Art der Steuererhebung befasst<br />
sich zwischenzeitlich auch das ungarische<br />
Verfassungsgericht mit der Vermögensteuer.<br />
Nach Meinung von Experten sei es nämlich<br />
verfassungswidrig, dass der Steuerpflichtige<br />
den Verkehrswert seiner Wohnimmobilie<br />
selbständig, ohne ausreichend detaillierte,<br />
gesetzliche Bewertungsvorschriften bestimmen<br />
muss, im Falle einer unangemessenen<br />
Bestimmung jedoch mit einer Geldstrafe zu<br />
rechnen hat. Ebenfalls als verfassungsrechtlich<br />
bedenklich wird angesehen, dass die<br />
Befreiung von Wohnimmobilien mit einem<br />
Verkehrswert von weniger als 30 Millionen<br />
Forint nur für solche Immobilien gilt, in der<br />
der Eigentümer auch tatsächlich wohnt.<br />
Pauschale Unternehmensteuer (EVA)<br />
Mit dem 1.1.2010 wird der Steuersatz der<br />
pauschalen Unternehmensteuer (EVA) von<br />
25 % auf 30 % erhöht. Hierbei ist allerdings<br />
zu beachten, dass für Unternehmer, die der<br />
pauschalen Unternehmensteuer unterliegen,<br />
die am 1.7.2009 in Kraft getretenen<br />
Änderungen zwei Vorteile brachten: Einerseits<br />
wurde die Umsatzgrenze, bis zu der<br />
diese Form der Besteuerung gewählt werden<br />
kann, von 25 auf 26 Millionen Forint<br />
erhöht. Andererseits bedeutet die Erhöhung<br />
der Umsatzsteuer auf 25 % ab 1.7.2009 für<br />
mit dem Eingang des Antrags bei Gericht ein vorläufiges Moratorium<br />
eingeräumt werden, welches nach Eröffnung des Verfahrens<br />
in ein Moratorium von 90 Tagen übergeht und den Schuldner vor<br />
den bisher bekannten Zwangsvollstreckungsversuchen alarmierter<br />
Gläubiger schützt. Die Vertragsfreiheit der Gläubiger wird dadurch<br />
beschränkt, dass sie Verträge nicht mehr aufgrund der Zahlungsrückstände<br />
des Schuldners kündigen und Aufrechnungen nicht<br />
mehr erklären dürfen. Im Gegenzug bedarf der Schuldner bei Zahlungen<br />
und der Übernahme neuer Verbindlichkeiten der Zustimmung<br />
des Konkursverwalters, der die Interessen der Gläubiger zu<br />
schützen hat, bis ein Sanierungsplan vereinbart wurde. Die neu<br />
geschaffene Möglichkeit für die Gläubiger, ihrerseits einen Antrag<br />
auf Eröffnung des Konkursverfahrens zu stellen, erscheint indes<br />
wenig effektiv, da ein solcher Antrag die Mitwirkung der Gesellschafterversammlung<br />
des Schuldners erfordert. Neben der 40tägigen<br />
Anmeldefrist, welche eine privilegierte Befriedigung der<br />
Gläubigerforderung sichert, wird die Ausschlussfrist in dem Liquidationsverfahren<br />
auf 180 Tage nach der Eröffnung verkürzt. Eine<br />
Beschleunigung des Verfahrens ist in der Praxis gleichwohl nicht<br />
zu erwarten, da verbindliche zeitliche Vorgaben für die Verwertung<br />
und Verteilung der Masse nach wie vor fehlen. Dennoch ist insgesamt<br />
damit zu rechnen, dass die Reform zu einer Aufwertung des<br />
ungarischen Insolvenzrechts als Ganzes führen wird.<br />
Martin L. Wodraschke, LL.M.<br />
CMS Cameron McKenna LLP<br />
diese Gruppe von Unternehmern in vielen<br />
Fällen eine Entlastung, da sie ihre Rechnungen<br />
mit Umsatzsteuer ausstellen dürfen,<br />
die Steuer aber nicht gesondert abführen<br />
müssen, da diese von der pauschalen Unternehmensteuer<br />
mit erfasst ist.<br />
Körperschaftsteuer<br />
Mit dem 1.1.2010 wird der allgemeine<br />
Körperschaftsteuersatz von 16 % auf<br />
19 % angehoben. Gleichzeitig wird allerdings<br />
die 2006 eingeführte 4 %-ige Sondersteuer<br />
(Solidaritätsteuer) für Unternehmer<br />
abgeschafft.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Der Basissatz der Grunderwerbsteuer wird<br />
zwar von 10 % auf 4 % (bzw. bei dem über<br />
1 Milliarde Forint liegenden Teil des Kaufpreises<br />
auf 2 %) ermäßigt, ab 1.1.2010 fällt<br />
die Grunderwerbsteuer jedoch auch beim<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb<br />
einer Beteiligung von mindestens 75 % an<br />
solchen Gesellschaften an, deren Unternehmensvermögen<br />
zum überwiegenden<br />
Teil aus Immobilienvermögen besteht. Das<br />
Finanzkabinett erwartet von dieser Regelung,<br />
dass die Grunderwerbsteuerpflicht in<br />
Zukunft nicht durch die Übertragung von<br />
Objektgesellschaften (Share Deal) anstelle<br />
der Immobilien selbst (Asser Deal) umgangen<br />
werden kann.<br />
Dezső & Partner Rechtsanwälte<br />
Sicher und direkt zu alternativen Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten<br />
Neue Dienstleistungen<br />
bei der DUIHK<br />
So läuft es konkret:<br />
1. Anhand eines Fragebogens teilen Sie<br />
uns mit, welche Themen Sie interessieren:<br />
Branche, Situation einzelner Marktteilnehmer,<br />
Entwicklungs- oder Infrastrukturvorhaben,<br />
Import- und Exportmärkte,<br />
steuerliches Umfeld oder rechtliche<br />
Grundlagen.<br />
2. Auf Grundlage Ihrer Antworten erstellen<br />
wir ein Musterangebot. Wir schlagen<br />
Ihnen vor, bei welchen Zuständigkeiten,<br />
Behörden und Multiplikatoren<br />
Gespräche zweckdienlich sind und vereinbaren<br />
auf Ihren Wunsch Termine. Wir<br />
organisieren alles Notwendige für einen<br />
reibungslosen Ablauf Ihrer geschäftlichen<br />
Treffen und übernehmen, wenn<br />
gewünscht, die Hotelbuchung oder<br />
kümmern uns um Ihren Transfer von<br />
einem zum anderen Ort.<br />
3. Sie reisen nach Ungarn und treten<br />
in Begleitung einer DUIHK-Mitarbeiterin<br />
und eines professionellen Dolmetschers<br />
in persönlichen Kontakt mit<br />
wichtigen Entscheidungsträgern und<br />
erhalten von Branchenkennern Informationen<br />
aus erster Hand.<br />
4. In einem Abschlussbericht fassen wir<br />
für Sie die Marktsituation noch einmal<br />
zusammen und fügen die Protokolle der<br />
stattgefundenen Gespräche an.<br />
Angesichts der derzeitigen,<br />
schwachen konjunkturellen Lage<br />
halten immer mehr Unternehmen nach<br />
anderen Märkten Ausschau, um sich ein<br />
weiteres, geschäftliches Standbein aufzubauen.<br />
Dass die Wirtschaftskrise die<br />
Unternehmen in ihren Geschäftstätigkeiten<br />
vor neue Herausforderungen stellt,<br />
zeigen die vermehrten Anfragen der vergangenen<br />
Wochen, die die DUIHK von<br />
Ausländische Unternehmen, die<br />
sich für den ungarischen Markt interessieren,<br />
brauchen gerade in Krisenzeiten<br />
realistische Marktauskünfte. Oft fällt es<br />
schwer, überhaupt eine strategische Entscheidung<br />
zu treffen, wenn man über den<br />
Zielmarkt noch zu wenig weiß.<br />
Deshalb bietet die DUIHK ab sofort<br />
„Markterkundungsreisen“ an, im Rahmen<br />
derer Firmen sich vor Ort ungefilterte<br />
Informationen und Einschätzungen von<br />
kompetenten Fachleuten einholen und in<br />
Gesprächen persönlichen Rat von „Insi-<br />
deutschen Unternehmen erhielt. Die Firmen<br />
bitten um realistische Lageeinschätzungen<br />
zum ungarischen Markt und zu<br />
hiesigen Unternehmen, um ihre Investitionsperspektiven<br />
auszuloten.<br />
Um auf diese veränderten Geschäftssorgen<br />
reagieren und effektive Hilfe auch<br />
in Zeiten der Krise leisten zu können,<br />
erweiterte die DUIHK ihr Portfolio um<br />
folgende neue Dienstleistungen:<br />
Kontakt: Zsófia Grabovszky<br />
Tel: +36 1 3457 632<br />
grabovszky@ahkungarn.hu<br />
20 2009 | 4 Wirtschaft in Ungarn Wirtschaft in Ungarn 2009 | 4 21<br />
DUIHK intern<br />
Markterkundungsreise: Fundierte<br />
Informationen aus erster Hand<br />
dern“ und erfahrenen Marktteilnehmern<br />
bekommen können. Interessierte Unternehmer<br />
besuchen in Ungarn Organisationen,<br />
Fachverbänden Ministerien oder<br />
auch Großunternehmen und treffen direkt<br />
auf Multiplikatoren und Informationsträger,<br />
die ihnen eine objektive Einschätzung<br />
zum eigenen Geschäftsvorhaben geben.