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Recht & Tipps<br />

Die Lieferkette in der Krise:<br />

Neuer Anreiz zur Sanierung<br />

Die finanzielle Krise von Zulieferern stellt die Hersteller der Automotive-Branche<br />

vor zahlreiche Herausforderungen. Zur Vermeidung<br />

eigener Produktionsausfälle kann es erforderlich werden, selbst entwickelte<br />

Werkzeuge, die angeschlagenen Zulieferern zur Verfügung<br />

gestellt wurden, auf andere Unternehmen zu verlagern oder an der<br />

Sanierung unverzichtbarer Glieder der Lieferkette mitzuwirken.<br />

Besitzschutzverfahren<br />

Für das Herausgabeverlangen stellt das ungarische Verfahrensrecht<br />

ein außergerichtliches Eilverfahren zur Verfügung. Kommt der angeschlagene<br />

Zulieferer seinen Verpflichtungen in der Just-in-time-Produktion<br />

nicht nach, kann der Eigentümer eine schnelle Übergabe<br />

der Werkzeuge durch die Einleitung eines Besitzschutzverfahrens<br />

erzwingen. Der hiermit befasste Notar entsche<strong>ide</strong>t binnen 30 Tagen<br />

und prüft nur tatsächliche Fragen. Eine positive Entscheidung kann<br />

innerhalb von 3 Tagen vollstreckt werden.<br />

Reform des Liquidations- und Konkursrechts<br />

Eine Reform des Liquidations- und Konkursrechts zum 1. September<br />

2009 macht aber auch die Sanierung von Unternehmen in der<br />

Krise attraktiver. Im Konkursverfahren kann dem Schuldner schon<br />

die Frage maßgebend, ob eine Steuererklärung<br />

abzugeben ist. Hierbei sind bestimmte<br />

Korrekturfaktoren je nach Zustand und<br />

Ausstattung der Immobilie zu berücksichtigen.<br />

Als teuerste Lage bestimmt das<br />

Gesetz den XII. Budapester Bezirk, in<br />

dem ein Quadratmeterpreis von 450.000<br />

Forint anzusetzen ist. Korrekturfaktoren<br />

sind z. B.: Die Wohnimmobilie ist jünger<br />

als 10 Jahre (Korrekturfaktor 1,15);<br />

die Wohnimmobilie verfügt über keinen<br />

Anschluss an die öffentliche Versorgung<br />

(Korrekturfaktor 0,8); die Wohnimmobilie<br />

befindet sich im Tiefparterre (Korrekturfaktor<br />

0,75); zur Wohnimmobilie<br />

gehört ein Schwimmbecken mit mehr als<br />

40 Kubikmeter (Korrekturfaktor 1,1).<br />

Die Steuererhebung erfolgt durch Veranlagung,<br />

für die gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung<br />

eine Erklärung zur<br />

Vermögensteuer abzugeben ist. In der Steuererklärung<br />

ist der Steuerpflichtige – in der<br />

Regel der Eigentümer der Wohnimmobilie<br />

– verpflichtet, den Verkehrswert der Immobilie<br />

anzugeben. Eine Erklärung ist nicht<br />

nur dann abzugeben, wenn der Verkehrswert<br />

30 Millionen Forint übersteigt, sondern<br />

auch dann, wenn nach Meinung des<br />

Steuerpflichtigen der Verkehrswert unter<br />

dieser Grenze bleibt, aber der rechnerische<br />

Wert diese übersteigt. Stellt die Finanzverwaltung<br />

im Falle einer Prüfung fest, dass der<br />

tatsächliche Verkehrswert mehr als 10 %<br />

über dem erklärten Verkehrswert liegt, droht<br />

dem Steuerpflichtigen neben der Nachzahlung<br />

auch eine Geldstrafe. Im Zusammenhang<br />

mit der Art der Steuererhebung befasst<br />

sich zwischenzeitlich auch das ungarische<br />

Verfassungsgericht mit der Vermögensteuer.<br />

Nach Meinung von Experten sei es nämlich<br />

verfassungswidrig, dass der Steuerpflichtige<br />

den Verkehrswert seiner Wohnimmobilie<br />

selbständig, ohne ausreichend detaillierte,<br />

gesetzliche Bewertungsvorschriften bestimmen<br />

muss, im Falle einer unangemessenen<br />

Bestimmung jedoch mit einer Geldstrafe zu<br />

rechnen hat. Ebenfalls als verfassungsrechtlich<br />

bedenklich wird angesehen, dass die<br />

Befreiung von Wohnimmobilien mit einem<br />

Verkehrswert von weniger als 30 Millionen<br />

Forint nur für solche Immobilien gilt, in der<br />

der Eigentümer auch tatsächlich wohnt.<br />

Pauschale Unternehmensteuer (EVA)<br />

Mit dem 1.1.2010 wird der Steuersatz der<br />

pauschalen Unternehmensteuer (EVA) von<br />

25 % auf 30 % erhöht. Hierbei ist allerdings<br />

zu beachten, dass für Unternehmer, die der<br />

pauschalen Unternehmensteuer unterliegen,<br />

die am 1.7.2009 in Kraft getretenen<br />

Änderungen zwei Vorteile brachten: Einerseits<br />

wurde die Umsatzgrenze, bis zu der<br />

diese Form der Besteuerung gewählt werden<br />

kann, von 25 auf 26 Millionen Forint<br />

erhöht. Andererseits bedeutet die Erhöhung<br />

der Umsatzsteuer auf 25 % ab 1.7.2009 für<br />

mit dem Eingang des Antrags bei Gericht ein vorläufiges Moratorium<br />

eingeräumt werden, welches nach Eröffnung des Verfahrens<br />

in ein Moratorium von 90 Tagen übergeht und den Schuldner vor<br />

den bisher bekannten Zwangsvollstreckungsversuchen alarmierter<br />

Gläubiger schützt. Die Vertragsfreiheit der Gläubiger wird dadurch<br />

beschränkt, dass sie Verträge nicht mehr aufgrund der Zahlungsrückstände<br />

des Schuldners kündigen und Aufrechnungen nicht<br />

mehr erklären dürfen. Im Gegenzug bedarf der Schuldner bei Zahlungen<br />

und der Übernahme neuer Verbindlichkeiten der Zustimmung<br />

des Konkursverwalters, der die Interessen der Gläubiger zu<br />

schützen hat, bis ein Sanierungsplan vereinbart wurde. Die neu<br />

geschaffene Möglichkeit für die Gläubiger, ihrerseits einen Antrag<br />

auf Eröffnung des Konkursverfahrens zu stellen, erscheint indes<br />

wenig effektiv, da ein solcher Antrag die Mitwirkung der Gesellschafterversammlung<br />

des Schuldners erfordert. Neben der 40tägigen<br />

Anmeldefrist, welche eine privilegierte Befriedigung der<br />

Gläubigerforderung sichert, wird die Ausschlussfrist in dem Liquidationsverfahren<br />

auf 180 Tage nach der Eröffnung verkürzt. Eine<br />

Beschleunigung des Verfahrens ist in der Praxis gleichwohl nicht<br />

zu erwarten, da verbindliche zeitliche Vorgaben für die Verwertung<br />

und Verteilung der Masse nach wie vor fehlen. Dennoch ist insgesamt<br />

damit zu rechnen, dass die Reform zu einer Aufwertung des<br />

ungarischen Insolvenzrechts als Ganzes führen wird.<br />

Martin L. Wodraschke, LL.M.<br />

CMS Cameron McKenna LLP<br />

diese Gruppe von Unternehmern in vielen<br />

Fällen eine Entlastung, da sie ihre Rechnungen<br />

mit Umsatzsteuer ausstellen dürfen,<br />

die Steuer aber nicht gesondert abführen<br />

müssen, da diese von der pauschalen Unternehmensteuer<br />

mit erfasst ist.<br />

Körperschaftsteuer<br />

Mit dem 1.1.2010 wird der allgemeine<br />

Körperschaftsteuersatz von 16 % auf<br />

19 % angehoben. Gleichzeitig wird allerdings<br />

die 2006 eingeführte 4 %-ige Sondersteuer<br />

(Solidaritätsteuer) für Unternehmer<br />

abgeschafft.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Basissatz der Grunderwerbsteuer wird<br />

zwar von 10 % auf 4 % (bzw. bei dem über<br />

1 Milliarde Forint liegenden Teil des Kaufpreises<br />

auf 2 %) ermäßigt, ab 1.1.2010 fällt<br />

die Grunderwerbsteuer jedoch auch beim<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb<br />

einer Beteiligung von mindestens 75 % an<br />

solchen Gesellschaften an, deren Unternehmensvermögen<br />

zum überwiegenden<br />

Teil aus Immobilienvermögen besteht. Das<br />

Finanzkabinett erwartet von dieser Regelung,<br />

dass die Grunderwerbsteuerpflicht in<br />

Zukunft nicht durch die Übertragung von<br />

Objektgesellschaften (Share Deal) anstelle<br />

der Immobilien selbst (Asser Deal) umgangen<br />

werden kann.<br />

Dezső & Partner Rechtsanwälte<br />

Sicher und direkt zu alternativen Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten<br />

Neue Dienstleistungen<br />

bei der DUIHK<br />

So läuft es konkret:<br />

1. Anhand eines Fragebogens teilen Sie<br />

uns mit, welche Themen Sie interessieren:<br />

Branche, Situation einzelner Marktteilnehmer,<br />

Entwicklungs- oder Infrastrukturvorhaben,<br />

Import- und Exportmärkte,<br />

steuerliches Umfeld oder rechtliche<br />

Grundlagen.<br />

2. Auf Grundlage Ihrer Antworten erstellen<br />

wir ein Musterangebot. Wir schlagen<br />

Ihnen vor, bei welchen Zuständigkeiten,<br />

Behörden und Multiplikatoren<br />

Gespräche zweckdienlich sind und vereinbaren<br />

auf Ihren Wunsch Termine. Wir<br />

organisieren alles Notwendige für einen<br />

reibungslosen Ablauf Ihrer geschäftlichen<br />

Treffen und übernehmen, wenn<br />

gewünscht, die Hotelbuchung oder<br />

kümmern uns um Ihren Transfer von<br />

einem zum anderen Ort.<br />

3. Sie reisen nach Ungarn und treten<br />

in Begleitung einer DUIHK-Mitarbeiterin<br />

und eines professionellen Dolmetschers<br />

in persönlichen Kontakt mit<br />

wichtigen Entscheidungsträgern und<br />

erhalten von Branchenkennern Informationen<br />

aus erster Hand.<br />

4. In einem Abschlussbericht fassen wir<br />

für Sie die Marktsituation noch einmal<br />

zusammen und fügen die Protokolle der<br />

stattgefundenen Gespräche an.<br />

Angesichts der derzeitigen,<br />

schwachen konjunkturellen Lage<br />

halten immer mehr Unternehmen nach<br />

anderen Märkten Ausschau, um sich ein<br />

weiteres, geschäftliches Standbein aufzubauen.<br />

Dass die Wirtschaftskrise die<br />

Unternehmen in ihren Geschäftstätigkeiten<br />

vor neue Herausforderungen stellt,<br />

zeigen die vermehrten Anfragen der vergangenen<br />

Wochen, die die DUIHK von<br />

Ausländische Unternehmen, die<br />

sich für den ungarischen Markt interessieren,<br />

brauchen gerade in Krisenzeiten<br />

realistische Marktauskünfte. Oft fällt es<br />

schwer, überhaupt eine strategische Entscheidung<br />

zu treffen, wenn man über den<br />

Zielmarkt noch zu wenig weiß.<br />

Deshalb bietet die DUIHK ab sofort<br />

„Markterkundungsreisen“ an, im Rahmen<br />

derer Firmen sich vor Ort ungefilterte<br />

Informationen und Einschätzungen von<br />

kompetenten Fachleuten einholen und in<br />

Gesprächen persönlichen Rat von „Insi-<br />

deutschen Unternehmen erhielt. Die Firmen<br />

bitten um realistische Lageeinschätzungen<br />

zum ungarischen Markt und zu<br />

hiesigen Unternehmen, um ihre Investitionsperspektiven<br />

auszuloten.<br />

Um auf diese veränderten Geschäftssorgen<br />

reagieren und effektive Hilfe auch<br />

in Zeiten der Krise leisten zu können,<br />

erweiterte die DUIHK ihr Portfolio um<br />

folgende neue Dienstleistungen:<br />

Kontakt: Zsófia Grabovszky<br />

Tel: +36 1 3457 632<br />

grabovszky@ahkungarn.hu<br />

20 2009 | 4 Wirtschaft in Ungarn Wirtschaft in Ungarn 2009 | 4 21<br />

DUIHK intern<br />

Markterkundungsreise: Fundierte<br />

Informationen aus erster Hand<br />

dern“ und erfahrenen Marktteilnehmern<br />

bekommen können. Interessierte Unternehmer<br />

besuchen in Ungarn Organisationen,<br />

Fachverbänden Ministerien oder<br />

auch Großunternehmen und treffen direkt<br />

auf Multiplikatoren und Informationsträger,<br />

die ihnen eine objektive Einschätzung<br />

zum eigenen Geschäftsvorhaben geben.

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