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WORTPROTOKOLL - Burgenland.at

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Burgenländischer Landtag, XIX. Gesetzgebungsperiode - 29. Sitzung - Mittwoch, 12. und Donnerstag, 13. Dezember 2007<br />

4196<br />

______________________________________________________________________________________<br />

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass für dieses Gemeindebezügegesetz der Herr<br />

Landeshauptmann zuständig ist. Ich werde das auch begründen.<br />

Ursprünglich wurde dieses Gesetz in Form eines Initi<strong>at</strong>ivantrages der<br />

Abgeordneten im Burgenländischen Landtag beschlossen. Es gab nur ein einziges Mal<br />

eine Abänderung des Bezügegesetzes in Form einer Regierungsvorlage.<br />

Diese Regierungsvorlage wurde am 10.07.2001 vom Herrn Landeshauptmann<br />

Niessl in die Regierung eingebracht und dort auch beschlossen: Novelle zum<br />

Burgenländischen Gemeindebezügegesetz. Daher gehe ich davon aus, dass der Herr<br />

Landeshauptmann für dieses Gesetz zuständig ist.<br />

Es gab auch eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes, und es gab während<br />

des Sommers verschiedene Gespräche. Letztendlich ist mir wichtig, das möchte ich auch<br />

betonen, dass die Bürgermeister, die Gemeindevorstände, auch dementsprechend<br />

bezahlt werden.<br />

Sie leisten gerade im <strong>Burgenland</strong> eine hervorragende Arbeit. Daher ist mir auch<br />

wichtig, dass sie ordentlich bezahlt werden. Daher habe ich dann, in Absprache mit den<br />

beiden Gemeindevertreterverbänden, der Abteilung 2 den Auftrag gegeben, einen<br />

Gesetzentwurf vorzubereiten.<br />

In der Zwischenzeit haben aber die Abgeordneten, vor allem die Vertreter des<br />

Gemeindebundes und des Gemeindevertreterverbandes, einen Initi<strong>at</strong>ivantrag im<br />

Burgenländischen Landtag eingebracht. Dieser Initi<strong>at</strong>ivantrag wurde in der letzten<br />

Ausschusssitzung diskutiert, verabschiedet, steht jetzt und heute zur Diskussion und wird<br />

hoffentlich mit breiter Mehrheit morgen beschlossen. (Beifall bei der ÖVP)<br />

Präsident Walter Prior: Eine Zus<strong>at</strong>zfrage? - Bitte Herr Abgeordneter.<br />

Abgeordneter Mag. Josko Vlasich (GRÜNE): Laut Verfassung sind Sie aber doch<br />

für diesen Bereich zuständig, so zumindest die Auskunft des Verfassungsdienstes.<br />

Ich frage daher weiter: Der Herr Präsident Mödlhammer h<strong>at</strong> vor kurzem in den<br />

Medien darüber geklagt, dass vor allem die kleinen Gemeinden sehr wenig Mittel zur<br />

Verfügung haben, um ihre Infrastruktur überhaupt aufrecht erhalten zu können.<br />

Nun werden durch den Finanzausgleich jährlich zusätzlich etwa 1,6 Millionen Euro<br />

an die Gemeinden fließen. Die Erhöhung der Bürgermeistergehälter macht in etwa zwei<br />

Millionen Euro pro Jahr aus.<br />

Wie viel bleibt, nach Adam Riese, von den Geldern aus diesem neuen<br />

Finanzausgleich für die Infrastruktur übrig?<br />

Präsident Walter Prior: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.<br />

Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr<br />

Abgeordneter! Erstens ich stehe zu diesem paktierten Finanzausgleich, der zwischen den<br />

Ländern und dem Finanzminister, Vizekanzler Wilhelm Molterer, ausverhandelt wurde.<br />

(Zwiegespräche in den Reihen der Abgeordneten)<br />

Bemerkenswert ist, dass alle Länder unterschrieben haben. Der Finanzausgleich ist<br />

also auch für das Land und die burgenländischen Gemeinden ein guter Ausgleich. (Abg.<br />

Mag. Josko Vlasich: Es geht um die Bürgermeister.) Es wird in den nächsten Jahren<br />

aufgrund der guten Konjunkturlage auch mehr Geld in die Gemeindekasse fließen.<br />

Darüber hinaus haben wir bei einer gestrigen Sitzung des<br />

Landeskoordin<strong>at</strong>ionskomitees vereinbart, dass diejenigen Gemeinden, die ab 2009, und

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