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Statut des Einlagensicherungsfonds - Donner & Reuschel

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aus oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung. Für den Fall,<br />

dass der ernannte Zustellungsbevollmächtigte diese Aufgabe aus<br />

rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr ausüben kann,<br />

verpflichten wir uns, unverzüglich einen anderen im Gebiet der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten<br />

zu ernennen und diese Ernennung dem <strong>Einlagensicherungsfonds</strong><br />

unverzüglich mitzuteilen5) .<br />

Ort und Datum ................................................................<br />

Unterschriften .................................................................<br />

5) Dieser Absatz ist zu streichen, wenn der Unterzeichner dieser Erklärung seinen<br />

Sitz in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland hat.<br />

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