bachelor - Fachbereich 12 - Universität Bremen
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www.uni-bremen.de/studienplatz<br />
WIE BEWERBE ICH MICH?<br />
GRUNDSTÄNDIG<br />
Antragstellung online<br />
<br />
Hier wird beschrieben, was Sie bei der Bewerbung auf Studienplätze<br />
im grundständigen Studium, d.h. für Bachelor-Studiengänge<br />
und für das juristische Staatsexamen, beachten müssen.<br />
ANTRAGSTELLUNG<br />
Online unter www.uni-bremen.de/studienplatz<br />
Studienanfänger/innen und Fortgeschrittene stellen ihren Antrag<br />
auf Zulassung online unter www.uni-bremen.de/studienplatz.<br />
Fristen beachten!<br />
Die folgenden Fristen gelten für alle Bewerber/innen auf Bachelorstudiengänge<br />
und für Rechtswissenschaft, d.h. für Studienanfänger/innen,<br />
für Fortgeschrittene und auch für sogenannte „Altabiturienten“,<br />
die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor 2013<br />
erworben haben. Die online-Bewerbung schließt an diesen Tagen<br />
um 23.59 Uhr, spätere Anträge sind nicht möglich!<br />
Antragsschluss<br />
Für das Wintersemester 15. Juli 2013<br />
Für das Sommersemester 15. Januar 2014<br />
Studienanfänger/innen können – außer in Studiengängen,<br />
die eine Ausbildung voraussetzen – nur zum Wintersemester<br />
immatrikuliert werden.<br />
STUDIENANFÄNGER/INNEN<br />
Studienanfänger/innen müssen sich unter<br />
www.hochschulstart.de registrieren!<br />
Für eine Antragstellung an die <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> benötigen<br />
Studienanfänger/innen eine Bewerbungs-Identifikationsnummer<br />
BID und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer BAN.<br />
BID und BAN erhalten Sie mit der Registrierung bei der Stiftung für<br />
Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de bei den<br />
„Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge“.<br />
Bis zu <strong>12</strong> Anträge stellen<br />
Bis zu insgesamt zwölf Anträge dürfen Studienanfänger/innen an<br />
der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> und bei anderen Hochschulen stellen, die<br />
am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Dazu klicken Sie<br />
einfach in der Online-Bewerbung Ihren Studienwunsch bzw. Ihre<br />
Studienwünsche an.<br />
Angaben in der Online-Bewerbung<br />
Im Online-Antrag müssen Studienanfänger/innen folgende Informationen<br />
eingeben:<br />
- Ihre Abiturnote bzw. die Note anderer Hochschulzugangsberechtigungen<br />
sowie ggf. weitere Einzelnoten. Hochschulzugangsberechtigungen,<br />
die keine allgemeine Hochschulreife<br />
darstellen oder im EU-Ausland erworben wurden, müssen<br />
eingescannt werden.<br />
- Für Kommunikations- und Medienwissenschaften:<br />
Ergebnis des Tests (siehe S. 52)<br />
- Ggf. Zeiten eines geleisteten Dienstes<br />
Unterlagen im Rahmen der Antragstellung<br />
In bestimmten Fällen müssen Sie bereits bis zum 15.07. (Wintersemester)<br />
bzw. bis zum 15.1. (Sommersemester) papierene<br />
Unterlagen einreichen. Es sind dies: Begründungen für einen<br />
Härtefallantrag und der Nachweis über geleistete Dienste, sofern<br />
ein Antrag auf bevorzugte Zulassung gestellt wird.<br />
Geleisteter Dienst<br />
Ein geleisteter Dienst führt zu einer bevorzugten Zulassung, wenn<br />
zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang<br />
eine Zulassung erfolgt ist oder für diesen Studiengang keine Zulassungsbeschränkung<br />
(NC) festgesetzt war. Dienst ist neben Wehroder<br />
Freiwilligendienst auch die Pflege und Betreuung eines Angehörigen.<br />
Einen entsprechenden Antrag können Sie in der Online -<br />
bewerbung stellen; zusammen mit dem Nachweis des Dienstes<br />
muss bis dieser bis zum 15.7. in Papierform vorliegen. Der Anspruch<br />
auf bevorzugte Zulassung wird nur berücksichtigt, wenn<br />
der Antrag spätestens zum zweiten Vergabeverfahren zum Wintersemester<br />
nach Ableistung des Dienstes gestellt wird.<br />
Härtefallantrag<br />
Anerkannte Härten, z.B. eingeschränkte Studienortswahl durch<br />
familiäre Verpflichtungen, Behinderungen oder chronische Krankheiten,<br />
können bei der Zulassung berücksichtigt werden. In der Online-<br />
Bewerbung können Sie einen entsprechenden Antrag stellen und<br />
müssen einen Ausdruck des Antrags zusammen mit den Nachweisen<br />
bis 15.07. in Papierform einreichen.<br />
Weitere Informationen unter www.uni-bremen.de/studienplatz.<br />
FORTGESCHRITTENE<br />
Wer ist fortgeschritten?<br />
Wer in einem Studiengang (Studienfach+Abschluss) bereits mindestens<br />
ein Semester eingeschrieben war, muss sich als Fortgeschrittene/r<br />
bewerben. Wer anrechenbare Leistungen aus einem anderen<br />
Studium mitbringt, sollte sich als Fortgeschrittene/r bewerben.<br />
Einen Antrag stellen<br />
Fortgeschrittene Bewerber/innen können nur einen Antrag stellen, da<br />
sie ihr Studium an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> fortsetzen wollen. Klicken<br />
Sie in der Onlinebewerbung Ihren Studienwunsch nach Abschluss<br />
und Studienfach oder -fächern und die Fachsemesterzahl an.<br />
Angaben in der Online-Bewerbung<br />
Im Online-Antrag müssen fortgeschrittene Bewerber/innen folgende<br />
Informationen eingeben:<br />
- Ihre Abiturnote bzw. die Note anderer Hochschulzugangsberechtigungen<br />
sowie ggf. weitere Einzelnoten<br />
- Angaben zum früheren Studium. Die letzte Immatrikulationsbescheinigung<br />
für den Nachweis als Fortgeschrittene/r muss eingescannt<br />
werden. Werden für den Nachweis eines fortgeschrittenen<br />
Studiums zusätzlich noch Leistungsnachweise benötigt, werden<br />
diese per Mail angefordert.<br />
<br />
+++ Bewerbungshotline 0421 / 218 - 6 <strong>12</strong>34 +++ Mo – Fr 9–13 Uhr +++