bachelor - Fachbereich 12 - Universität Bremen
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www.uni-bremen.de/studienplatz<br />
WIE BEWERBE ICH MICH?<br />
GRUNDSTÄNDIG<br />
Nachweise und Fristen<br />
<br />
Nach der Zulassung müssen Sie sich immatrikulieren. Dazu<br />
müssen Sie bestimmte Unterlagen bei der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong><br />
einreichen. Fehlt ein Nachweis, kann keine Immatrikulation<br />
erfolgen! Was Sie einreichen müssen, wird Ihnen natürlich auch<br />
im Zulassungsbescheid mitgeteilt.<br />
Zur Immatrikulation vorzulegende Unterlagen<br />
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie sich innerhalb<br />
der gesetzten Frist immatrikulieren, d.h. den Semesterbeitrag<br />
überweisen und die folgenden Unterlagen einreichen. I.d.R.<br />
haben Sie dazu 10 Tage Zeit.<br />
n amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung<br />
(z.B. Abitur)<br />
n Krankenversicherungsnachweis<br />
n ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen<br />
Fortgeschrittene müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:<br />
n ggf. Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule<br />
aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und<br />
Fachsemesterzahl<br />
n beim Wechsel eines Studienfaches: Leistungsnachweise aus<br />
dem bisherigen Studium (einfache Kopie)<br />
n wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer<br />
anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung<br />
Studiengangsspezifische Voraussetzungen<br />
Viele Studienfächer fordern bestimmte studiengangsspezifische<br />
Voraussetzungen (siehe S. <strong>12</strong>), die Studienanfänger/innen und<br />
Fortgeschrittene fristgerecht einreichen müssen:<br />
Zur Immatrikulation (i.d.R. 10 Tage nach dem Zulassungsbescheid)<br />
n Nachweis geleistetes Vorpraktikum oder Praktikumsvertrag.<br />
Ein Vorpraktikum muss vor Beginn des Studiums (1.10.) abgeschlossen<br />
sein. Für die Immatrikulation reicht auch die Vorlage<br />
eines Praktikumsvertrages.<br />
n Teilnahmebescheinigung am Selbsttest<br />
n Nachweis bestandener Musikaufnahmeprüfung oder Befreiung<br />
(Termine und Info siehe Seite 53)<br />
n Testergebnis Kommunikations- und Medienwissenschaften<br />
(Termine und Infos siehe Seite 52)<br />
Bis zum 15.09.<br />
n Nachweis Fremdsprachenkenntnisse<br />
Alle Unterlagen per Post an:<br />
Sekretariat für Studierende, <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong><br />
Postfach 330 440, 28334 <strong>Bremen</strong><br />
„isi - für neue Perspektiven“<br />
Informationstag für Studieninteressierte am 15. Mai 2013<br />
www.uni-bremen.de/isi<br />
Kümmern Sie Sich frühzeitig um die Voraussetzungen!<br />
Sie haben nach dem Zulassungsbescheid 10 Tage Zeit, die Unterlagen<br />
für die Immatrikulation vorzulegen. ACHTUNG: Kümmern Sie<br />
sich frühzeitig um diese Nachweise, meist reichen 10 Tage nicht,<br />
die Voraussetzungen zu erwerben! Insbesondere wenn Sie für die<br />
Immatrikulation Fremdsprachenkenntnisse, ein Vorpraktikum oder<br />
eine Aufnahmeprüfung nachweisen müssen, sollten Sie sich schon<br />
lange vor der Antragstellung darum kümmern.<br />
Wo gibt es eine amtliche Beglaubigung?<br />
Amtliche Beglaubigungen dürfen nur folgende Stellen vornehmen:<br />
Meldestellen, Ortsämter, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen,<br />
Gerichte und Notare. Schulen dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten<br />
Zeugnisse beglaubigen. Nicht beglaubigen dürfen z.B.<br />
Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Krankenkassen, Banken.<br />
In <strong>Bremen</strong> können Sie sich für eine Zeugnis-Beglaubigung an das<br />
BürgerServiceCenter Mitte oder das bsu (siehe S. 5) wenden.<br />
BSC Mitte, Pelzerstr. 40, 28195 <strong>Bremen</strong>, Sprechzeiten: Mo, Di,<br />
Do, Fr 7.30 - 18.30 Uhr, Mi 7.30 - 13 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr,<br />
Terminvereinbahrung unter: 0421 / 361-88666<br />
Anerkennungsverfahren für Fortgeschrittene/r<br />
Bei einem Studienortswechsel oder Wiederaufnahme eines Studiengangs<br />
werden die bisherigen Fachsemester fortgezählt. Bei<br />
einem Fachwechsel mit anrechenbaren Leistungen werden Sie<br />
zunächst in das zweite Semester immatrikuliert. Erst nach der<br />
Einschreibung können Sie die Anerkennung der Studienleistungen,<br />
die Sie bisher erbracht haben, beim zuständigen Prüfungsausschuss<br />
beantragen. Zur Frage, welche Studienleistungen voraussichtlich<br />
anerkannt werden können, beraten die Studienfachberatung<br />
oder die Studienzentren, siehe www.studium.uni-bremen.de.<br />
Kooperation mit der <strong>Universität</strong> Oldenburg<br />
Wenn Sie im Rahmen Ihres Zwei-Fächer-Studiums eines der Fächer<br />
Materielle Kultur: Textil, Niederlandistik, Slavistik/Unterrichtsfach<br />
Russisch wählen möchten, können Sie dies im Rahmen der Online-<br />
Bewerbung tun – die Immatrikulation erfolgt später dann an beiden<br />
<strong>Universität</strong>en. Ihre Daten (Name, Adresse, etc.) werden von der<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> verwaltet.<br />
Doppelimmatrikulation<br />
Wer parallel zum aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss<br />
an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> erwerben will, muss sich vom Prüfungsausschuss<br />
des bisherigen Studiengangs bescheinigen lassen, dass<br />
die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Eine<br />
Doppelimmatrikulation ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung<br />
und erst ab dem zweiten Semester möglich.<br />
<br />
+++ Bewerbungshotline 0421 / 218 - 6 <strong>12</strong>34 +++ Mo – Fr 9–13 Uhr +++<br />
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