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bachelor - Fachbereich 12 - Universität Bremen

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www.uni-bremen.de/studienplatz<br />

WIE BEWERBE ICH MICH?<br />

GRUNDSTÄNDIG<br />

Nachweise und Fristen<br />

<br />

Nach der Zulassung müssen Sie sich immatrikulieren. Dazu<br />

müssen Sie bestimmte Unterlagen bei der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong><br />

einreichen. Fehlt ein Nachweis, kann keine Immatrikulation<br />

erfolgen! Was Sie einreichen müssen, wird Ihnen natürlich auch<br />

im Zulassungsbescheid mitgeteilt.<br />

Zur Immatrikulation vorzulegende Unterlagen<br />

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie sich innerhalb<br />

der gesetzten Frist immatrikulieren, d.h. den Semesterbeitrag<br />

überweisen und die folgenden Unterlagen einreichen. I.d.R.<br />

haben Sie dazu 10 Tage Zeit.<br />

n amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung<br />

(z.B. Abitur)<br />

n Krankenversicherungsnachweis<br />

n ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen<br />

Fortgeschrittene müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:<br />

n ggf. Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule<br />

aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und<br />

Fachsemesterzahl<br />

n beim Wechsel eines Studienfaches: Leistungsnachweise aus<br />

dem bisherigen Studium (einfache Kopie)<br />

n wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer<br />

anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung<br />

Studiengangsspezifische Voraussetzungen<br />

Viele Studienfächer fordern bestimmte studiengangsspezifische<br />

Voraussetzungen (siehe S. <strong>12</strong>), die Studienanfänger/innen und<br />

Fortgeschrittene fristgerecht einreichen müssen:<br />

Zur Immatrikulation (i.d.R. 10 Tage nach dem Zulassungsbescheid)<br />

n Nachweis geleistetes Vorpraktikum oder Praktikumsvertrag.<br />

Ein Vorpraktikum muss vor Beginn des Studiums (1.10.) abgeschlossen<br />

sein. Für die Immatrikulation reicht auch die Vorlage<br />

eines Praktikumsvertrages.<br />

n Teilnahmebescheinigung am Selbsttest<br />

n Nachweis bestandener Musikaufnahmeprüfung oder Befreiung<br />

(Termine und Info siehe Seite 53)<br />

n Testergebnis Kommunikations- und Medienwissenschaften<br />

(Termine und Infos siehe Seite 52)<br />

Bis zum 15.09.<br />

n Nachweis Fremdsprachenkenntnisse<br />

Alle Unterlagen per Post an:<br />

Sekretariat für Studierende, <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Postfach 330 440, 28334 <strong>Bremen</strong><br />

„isi - für neue Perspektiven“<br />

Informationstag für Studieninteressierte am 15. Mai 2013<br />

www.uni-bremen.de/isi<br />

Kümmern Sie Sich frühzeitig um die Voraussetzungen!<br />

Sie haben nach dem Zulassungsbescheid 10 Tage Zeit, die Unterlagen<br />

für die Immatrikulation vorzulegen. ACHTUNG: Kümmern Sie<br />

sich frühzeitig um diese Nachweise, meist reichen 10 Tage nicht,<br />

die Voraussetzungen zu erwerben! Insbesondere wenn Sie für die<br />

Immatrikulation Fremdsprachenkenntnisse, ein Vorpraktikum oder<br />

eine Aufnahmeprüfung nachweisen müssen, sollten Sie sich schon<br />

lange vor der Antragstellung darum kümmern.<br />

Wo gibt es eine amtliche Beglaubigung?<br />

Amtliche Beglaubigungen dürfen nur folgende Stellen vornehmen:<br />

Meldestellen, Ortsämter, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen,<br />

Gerichte und Notare. Schulen dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten<br />

Zeugnisse beglaubigen. Nicht beglaubigen dürfen z.B.<br />

Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Krankenkassen, Banken.<br />

In <strong>Bremen</strong> können Sie sich für eine Zeugnis-Beglaubigung an das<br />

BürgerServiceCenter Mitte oder das bsu (siehe S. 5) wenden.<br />

BSC Mitte, Pelzerstr. 40, 28195 <strong>Bremen</strong>, Sprechzeiten: Mo, Di,<br />

Do, Fr 7.30 - 18.30 Uhr, Mi 7.30 - 13 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr,<br />

Terminvereinbahrung unter: 0421 / 361-88666<br />

Anerkennungsverfahren für Fortgeschrittene/r<br />

Bei einem Studienortswechsel oder Wiederaufnahme eines Studiengangs<br />

werden die bisherigen Fachsemester fortgezählt. Bei<br />

einem Fachwechsel mit anrechenbaren Leistungen werden Sie<br />

zunächst in das zweite Semester immatrikuliert. Erst nach der<br />

Einschreibung können Sie die Anerkennung der Studienleistungen,<br />

die Sie bisher erbracht haben, beim zuständigen Prüfungsausschuss<br />

beantragen. Zur Frage, welche Studienleistungen voraussichtlich<br />

anerkannt werden können, beraten die Studienfachberatung<br />

oder die Studienzentren, siehe www.studium.uni-bremen.de.<br />

Kooperation mit der <strong>Universität</strong> Oldenburg<br />

Wenn Sie im Rahmen Ihres Zwei-Fächer-Studiums eines der Fächer<br />

Materielle Kultur: Textil, Niederlandistik, Slavistik/Unterrichtsfach<br />

Russisch wählen möchten, können Sie dies im Rahmen der Online-<br />

Bewerbung tun – die Immatrikulation erfolgt später dann an beiden<br />

<strong>Universität</strong>en. Ihre Daten (Name, Adresse, etc.) werden von der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> verwaltet.<br />

Doppelimmatrikulation<br />

Wer parallel zum aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss<br />

an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> erwerben will, muss sich vom Prüfungsausschuss<br />

des bisherigen Studiengangs bescheinigen lassen, dass<br />

die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Eine<br />

Doppelimmatrikulation ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung<br />

und erst ab dem zweiten Semester möglich.<br />

<br />

+++ Bewerbungshotline 0421 / 218 - 6 <strong>12</strong>34 +++ Mo – Fr 9–13 Uhr +++<br />

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