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bachelor - Fachbereich 12 - Universität Bremen

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10<br />

<br />

www.uni-bremen.de/studium<br />

BACHELOR<br />

Studienprofile<br />

<br />

Bachelor und Master sind gestufte Abschlüsse, die international<br />

anerkannt sind. Mit dem Bachelor wird bereits nach 6 bis 8<br />

Semestern ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss<br />

erworben. Danach können sich die Absolvent/innen<br />

entscheiden, ob sie direkt in einen Beruf einsteigen oder ein<br />

zumeist zweijähriges Masterstudium aufnehmen wollen. Um<br />

in den Lehrberuf einsteigen zu können, ist der Abschluss des<br />

M.Ed.-Studiums Voraussetzung (siehe S. 22/23 und 38/39).<br />

Bis zum Masterabschluss dauert das Studium immer insgesamt<br />

10 Semester.<br />

Der Abschluss „Bachelor"<br />

An der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> werden Vollfach-Bachelor, Zwei-Fächer-<br />

Bachelor und Drei-Fächer-Bachelor angeboten. Das Bachelor-<br />

Studium kann mit einem fachwissenschaftlichen Profil oder mit<br />

einer Lehramtsoption abgeschlossen werden. Je nach Fachdisziplin<br />

erwerben Sie den Titel<br />

n Bachelor of Arts B.A.<br />

n Bachelor of Science B.Sc.<br />

n Bachelor of Laws LL.B.<br />

Mit welchem Profil die Titel angeboten werden, können Sie der<br />

Tabelle unten auf der Seite entnehmen.<br />

... und nach dem Bachelor<br />

Mit dem Bachelorabschluss eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten:<br />

n der direkte Übergang in eine Berufstätigkeit in Wirtschaft,<br />

Industrie, Verbänden oder im öffentlichen Dienst<br />

n Aufnahme eines zweijährigen fachwissenschaftlichen Masterstudiums<br />

mit den Abschlüssen Master of Science (M.Sc.),<br />

Master of Engineering (M.Eng.), Master of Arts (M.A.) oder<br />

Master of Laws (LL.M.)<br />

n Aufnahme eines i.d.R. zweijährigen lehramtsbezogenen<br />

Masterstudiums mit dem Abschluss Master of Education<br />

(M.Ed.). Die Schularten, für die die <strong>Universität</strong> ausbildet,<br />

werden auf S. 38 vorgestellt.<br />

... kann der Master kommen<br />

Masterstudiengänge sind Aufbaustudiengänge, die ein erstes<br />

Studium voraussetzen. Mit der Wahl des Masterstudiengangs<br />

wird eine Entscheidung für eine fachwissenschaftliche Vertiefung<br />

oder Erweiterung getroffen. Zwischen Bachelorabschluss und<br />

Aufnahme eines Masterstudienganges können auch Zeiten der<br />

Berufstätigkeit liegen. So sind individuelle Bildungswege mit<br />

Berufstätigkeit und Studienzeiten möglich.<br />

Name Profil/Lehramtsoption Fächer Abschlussgrad<br />

Vollfach-Bachelor Fachwissenschaftliches Profil mit allgemeiner 1 Fach, alle nötigen, auch B.A., B.Sc., LL.B.<br />

berufsorientierender Ausrichtung fachfremde Inhalte sind darin enthalten<br />

Zwei-Fächer-Bachelor Fachwissenschaftliches Profil mit allgemeiner 1 Profilfach, B.A., B.Sc. Der Grad richtet<br />

berufsorientierender Ausrichtung 1 Komplementärfach sich nach dem Profilfach<br />

Zwei-Fächer-Bachelor Lehramtsoption für Gymnasium 2 gleich gewichtete Fächer B.A.; B.Sc. nur im Falle von<br />

und Oberschule 2 Fächern aus Mathematik<br />

und Naturwissenschaften<br />

Drei-Fächer-Bachelor Lehramtsoption für Grundschule oder Inklusive 2 große Fächer B.A.<br />

Pädagogik/Sonderpädagogik (als Doppel- 1 kleines Fach Bildungswissenschaften<br />

qualifikation mit Lehramt Grundschule), des Primar- und<br />

Schwerpunkt Elementarpädagogik möglich Elementarbereichs<br />

Promotion<br />

Master<br />

Bachelor<br />

Berufseinstieg<br />

&<br />

Berufspraxis<br />

Und Rechtswissenschaft ...<br />

schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früher sogenanntem<br />

Ersten Staatsexamen, ab. Für Studienanfänger/innen<br />

ist Rechtswissenschaft der einzige Studiengang an der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Bremen</strong>, der nicht mit dem Bachelor beendet wird. Nach neun<br />

Semestern Regelstudienzeit wird mit der Ersten Juristischen<br />

Prüfung das wissenschaftliche Studium beendet. Anschließend<br />

erfolgt das Referendariat, nach dessen Ende mit dem Zweiten<br />

Staatsexamen die volle Befähigung des Richteramts erlangt wird.<br />

Rechtswissenschaft wird auf Seite 57 vorgestellt.

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