bachelor - Fachbereich 12 - Universität Bremen
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<br />
www.uni-bremen.de/studium<br />
BACHELOR<br />
Studienprofile<br />
<br />
Bachelor und Master sind gestufte Abschlüsse, die international<br />
anerkannt sind. Mit dem Bachelor wird bereits nach 6 bis 8<br />
Semestern ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss<br />
erworben. Danach können sich die Absolvent/innen<br />
entscheiden, ob sie direkt in einen Beruf einsteigen oder ein<br />
zumeist zweijähriges Masterstudium aufnehmen wollen. Um<br />
in den Lehrberuf einsteigen zu können, ist der Abschluss des<br />
M.Ed.-Studiums Voraussetzung (siehe S. 22/23 und 38/39).<br />
Bis zum Masterabschluss dauert das Studium immer insgesamt<br />
10 Semester.<br />
Der Abschluss „Bachelor"<br />
An der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> werden Vollfach-Bachelor, Zwei-Fächer-<br />
Bachelor und Drei-Fächer-Bachelor angeboten. Das Bachelor-<br />
Studium kann mit einem fachwissenschaftlichen Profil oder mit<br />
einer Lehramtsoption abgeschlossen werden. Je nach Fachdisziplin<br />
erwerben Sie den Titel<br />
n Bachelor of Arts B.A.<br />
n Bachelor of Science B.Sc.<br />
n Bachelor of Laws LL.B.<br />
Mit welchem Profil die Titel angeboten werden, können Sie der<br />
Tabelle unten auf der Seite entnehmen.<br />
... und nach dem Bachelor<br />
Mit dem Bachelorabschluss eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten:<br />
n der direkte Übergang in eine Berufstätigkeit in Wirtschaft,<br />
Industrie, Verbänden oder im öffentlichen Dienst<br />
n Aufnahme eines zweijährigen fachwissenschaftlichen Masterstudiums<br />
mit den Abschlüssen Master of Science (M.Sc.),<br />
Master of Engineering (M.Eng.), Master of Arts (M.A.) oder<br />
Master of Laws (LL.M.)<br />
n Aufnahme eines i.d.R. zweijährigen lehramtsbezogenen<br />
Masterstudiums mit dem Abschluss Master of Education<br />
(M.Ed.). Die Schularten, für die die <strong>Universität</strong> ausbildet,<br />
werden auf S. 38 vorgestellt.<br />
... kann der Master kommen<br />
Masterstudiengänge sind Aufbaustudiengänge, die ein erstes<br />
Studium voraussetzen. Mit der Wahl des Masterstudiengangs<br />
wird eine Entscheidung für eine fachwissenschaftliche Vertiefung<br />
oder Erweiterung getroffen. Zwischen Bachelorabschluss und<br />
Aufnahme eines Masterstudienganges können auch Zeiten der<br />
Berufstätigkeit liegen. So sind individuelle Bildungswege mit<br />
Berufstätigkeit und Studienzeiten möglich.<br />
Name Profil/Lehramtsoption Fächer Abschlussgrad<br />
Vollfach-Bachelor Fachwissenschaftliches Profil mit allgemeiner 1 Fach, alle nötigen, auch B.A., B.Sc., LL.B.<br />
berufsorientierender Ausrichtung fachfremde Inhalte sind darin enthalten<br />
Zwei-Fächer-Bachelor Fachwissenschaftliches Profil mit allgemeiner 1 Profilfach, B.A., B.Sc. Der Grad richtet<br />
berufsorientierender Ausrichtung 1 Komplementärfach sich nach dem Profilfach<br />
Zwei-Fächer-Bachelor Lehramtsoption für Gymnasium 2 gleich gewichtete Fächer B.A.; B.Sc. nur im Falle von<br />
und Oberschule 2 Fächern aus Mathematik<br />
und Naturwissenschaften<br />
Drei-Fächer-Bachelor Lehramtsoption für Grundschule oder Inklusive 2 große Fächer B.A.<br />
Pädagogik/Sonderpädagogik (als Doppel- 1 kleines Fach Bildungswissenschaften<br />
qualifikation mit Lehramt Grundschule), des Primar- und<br />
Schwerpunkt Elementarpädagogik möglich Elementarbereichs<br />
Promotion<br />
Master<br />
Bachelor<br />
Berufseinstieg<br />
&<br />
Berufspraxis<br />
Und Rechtswissenschaft ...<br />
schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früher sogenanntem<br />
Ersten Staatsexamen, ab. Für Studienanfänger/innen<br />
ist Rechtswissenschaft der einzige Studiengang an der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Bremen</strong>, der nicht mit dem Bachelor beendet wird. Nach neun<br />
Semestern Regelstudienzeit wird mit der Ersten Juristischen<br />
Prüfung das wissenschaftliche Studium beendet. Anschließend<br />
erfolgt das Referendariat, nach dessen Ende mit dem Zweiten<br />
Staatsexamen die volle Befähigung des Richteramts erlangt wird.<br />
Rechtswissenschaft wird auf Seite 57 vorgestellt.