www.uni-bremen.de/studienplatz WIE BEWERBE ICH MICH? GRUNDSTÄNDIG Nachweise und Fristen Nach der Zulassung müssen Sie sich immatrikulieren. Dazu müssen Sie bestimmte Unterlagen bei der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> einreichen. Fehlt ein Nachweis, kann keine Immatrikulation erfolgen! Was Sie einreichen müssen, wird Ihnen natürlich auch im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Zur Immatrikulation vorzulegende Unterlagen Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie sich innerhalb der gesetzten Frist immatrikulieren, d.h. den Semesterbeitrag überweisen und die folgenden Unterlagen einreichen. I.d.R. haben Sie dazu 10 Tage Zeit. n amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) n Krankenversicherungsnachweis n ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen Fortgeschrittene müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen: n ggf. Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und Fachsemesterzahl n beim Wechsel eines Studienfaches: Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie) n wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung Studiengangsspezifische Voraussetzungen Viele Studienfächer fordern bestimmte studiengangsspezifische Voraussetzungen (siehe S. <strong>12</strong>), die Studienanfänger/innen und Fortgeschrittene fristgerecht einreichen müssen: Zur Immatrikulation (i.d.R. 10 Tage nach dem Zulassungsbescheid) n Nachweis geleistetes Vorpraktikum oder Praktikumsvertrag. Ein Vorpraktikum muss vor Beginn des Studiums (1.10.) abgeschlossen sein. Für die Immatrikulation reicht auch die Vorlage eines Praktikumsvertrages. n Teilnahmebescheinigung am Selbsttest n Nachweis bestandener Musikaufnahmeprüfung oder Befreiung (Termine und Info siehe Seite 53) n Testergebnis Kommunikations- und Medienwissenschaften (Termine und Infos siehe Seite 52) Bis zum 15.09. n Nachweis Fremdsprachenkenntnisse Alle Unterlagen per Post an: Sekretariat für Studierende, <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> Postfach 330 440, 28334 <strong>Bremen</strong> „isi - für neue Perspektiven“ Informationstag für Studieninteressierte am 15. Mai 2013 www.uni-bremen.de/isi Kümmern Sie Sich frühzeitig um die Voraussetzungen! Sie haben nach dem Zulassungsbescheid 10 Tage Zeit, die Unterlagen für die Immatrikulation vorzulegen. ACHTUNG: Kümmern Sie sich frühzeitig um diese Nachweise, meist reichen 10 Tage nicht, die Voraussetzungen zu erwerben! Insbesondere wenn Sie für die Immatrikulation Fremdsprachenkenntnisse, ein Vorpraktikum oder eine Aufnahmeprüfung nachweisen müssen, sollten Sie sich schon lange vor der Antragstellung darum kümmern. Wo gibt es eine amtliche Beglaubigung? Amtliche Beglaubigungen dürfen nur folgende Stellen vornehmen: Meldestellen, Ortsämter, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare. Schulen dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Nicht beglaubigen dürfen z.B. Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Krankenkassen, Banken. In <strong>Bremen</strong> können Sie sich für eine Zeugnis-Beglaubigung an das BürgerServiceCenter Mitte oder das bsu (siehe S. 5) wenden. BSC Mitte, Pelzerstr. 40, 28195 <strong>Bremen</strong>, Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 7.30 - 18.30 Uhr, Mi 7.30 - 13 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr, Terminvereinbahrung unter: 0421 / 361-88666 Anerkennungsverfahren für Fortgeschrittene/r Bei einem Studienortswechsel oder Wiederaufnahme eines Studiengangs werden die bisherigen Fachsemester fortgezählt. Bei einem Fachwechsel mit anrechenbaren Leistungen werden Sie zunächst in das zweite Semester immatrikuliert. Erst nach der Einschreibung können Sie die Anerkennung der Studienleistungen, die Sie bisher erbracht haben, beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Zur Frage, welche Studienleistungen voraussichtlich anerkannt werden können, beraten die Studienfachberatung oder die Studienzentren, siehe www.studium.uni-bremen.de. Kooperation mit der <strong>Universität</strong> Oldenburg Wenn Sie im Rahmen Ihres Zwei-Fächer-Studiums eines der Fächer Materielle Kultur: Textil, Niederlandistik, Slavistik/Unterrichtsfach Russisch wählen möchten, können Sie dies im Rahmen der Online- Bewerbung tun – die Immatrikulation erfolgt später dann an beiden <strong>Universität</strong>en. Ihre Daten (Name, Adresse, etc.) werden von der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> verwaltet. Doppelimmatrikulation Wer parallel zum aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> erwerben will, muss sich vom Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen lassen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Eine Doppelimmatrikulation ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und erst ab dem zweiten Semester möglich. +++ Bewerbungshotline 0421 / 218 - 6 <strong>12</strong>34 +++ Mo – Fr 9–13 Uhr +++ 17
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