Krieler Dom Bote 2006 - Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
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Satzung<br />
des Vereins der Freunde und Förderer<br />
des <strong>Berufskolleg</strong>s des Erzbistums <strong>Köln</strong> –<br />
Abteilung „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“ – und des Schülerinnenwohnheims<br />
(Kurzform: Förderverein „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“, <strong>Köln</strong>)<br />
§ 1 (Name und Sitz)<br />
Der Verein der Freunde und Förderer des <strong>Berufskolleg</strong>s des Erzbistums <strong>Köln</strong> – Abteilung „Am <strong>Krieler</strong><br />
<strong>Dom</strong>“ – und des Schülerinnenwohnheims (Kurzform: Förderverein „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“, <strong>Köln</strong>) ist eine Vereinigung<br />
von Schülereltern, ehemaligen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, ehemaligen<br />
Lehrerinnen und Lehrern, Praxisleiterinnen und Praxisleitern, Freunden und Förderern der Schule.<br />
Der Sitz des Vereins ist <strong>Köln</strong>.<br />
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />
§ 2 (Aufgabe und Zweck)<br />
Aufgabe des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Abteilung „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“ und des<br />
Schülerinnenwohnheims, ihrer Schülerinnen und Schüler und des Schullebens.<br />
Auch soll Schülerinnen und Schülern in sozialen Härtefällen geholfen werden. Der Verein legt Wert auf<br />
enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schul- und Abteilungsleitung, dem Kollegium der<br />
Abteilung „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“, sowie dem Erzbistum <strong>Köln</strong> als Schulträger. Er sieht seine Aufgabe darin, die<br />
Abteilung „Am <strong>Krieler</strong> <strong>Dom</strong>“ und das Schülerinnenwohnheim nach Kräften zu fördern.<br />
In Zusammenarbeit mit der Montessori-Vereinigung (Sitz Aachen) führt der Verein Lehrgänge zur Erlangung<br />
des Montessori-Diploms durch.<br />
§ 3 (Gemeinnützigkeit)<br />
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des<br />
Vereins dürfen deshalb nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />
hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
§ 4 (Mittel des Vereins)<br />
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:<br />
a) Mitgliedsbeiträge,<br />
b) Spenden,<br />
c) Gebühren für die Teilnahme am Montessori-Lehrgang.<br />
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.<br />
(In der Gründungs-Mitgliederversammlung wurde er auf jährlich mindestens DM 12,-- festgesetzt. Durch<br />
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2003 auf 12,--€ geändert)<br />
§ 5 (Mitgliedschaft)<br />
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand<br />
des Vereins beantragt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme einstimmig. Bei Ablehnung kann der<br />
Antrag wiederholt werden. Über die Aufnahme oder endgültige Ablehnung entscheidet dann die Mitgliederversammlung.<br />
Die Mitgliedschaft wird beendet durch:<br />
a) schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand<br />
b) Ausschluss durch den Vorstand.<br />
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