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STRAHLENSCHUTZ IN DER MEDIZIN

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§ 80 Absatz 1 StrlSchV normiert den Grundsatz der individuellen Rechtfertigung bei<br />

der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am<br />

Menschen. Danach dürfen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung unmittelbar<br />

am Menschen in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur angewendet werden,<br />

wenn ein Arzt oder Zahnarzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz<br />

hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Die rechtfertigende Indikation erfordert<br />

die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen einer Anwendung am Menschen<br />

gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Bei der Abwägung sind andere Verfahren mit<br />

vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen zu berücksichtigen, die mit keiner oder einer<br />

geringeren Strahlenexposition verbunden sind.<br />

Diese Richtlinie gilt für die folgenden Bereiche:<br />

Nuklearmedizin<br />

• Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bei der Anwendung am Menschen zur<br />

Untersuchung oder Behandlung - auch in Verbindung mit der Computertomographie<br />

(CT), z.B. PET/CT und SPECT/CT<br />

Teletherapie<br />

• Anwendungen in der Strahlentherapie bei einem großen Abstand zwischen der<br />

Quelle und dem zu bestrahlenden Gewebe. Die Teletherapie wird durchgeführt<br />

mit<br />

• Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, z.B. Elektronen-,<br />

Ionenbeschleuniger, Neutronenbestrahlungsanlagen und<br />

• Bestrahlungsvorrichtungen mit umschlossenen radioaktiven Stoffen,<br />

z.B. Gammabestrahlungssysteme mit multiplen Strahlenquellen<br />

(sogenannte Gamma-Bestrahlungsvorrichtungen).<br />

Brachytherapie<br />

• Anwendungen in der Strahlentherapie bei einem geringen Abstand zwischen der<br />

Strahlungsquelle und dem zu bestrahlenden Gewebe<br />

Brachytherapie wird beispielsweise mit ferngesteuerten, automatisch betriebenen<br />

Afterloadingvorrichtungen, einschließlich der interstitiellen, endovaskulären<br />

und intrakavitären Behandlung sowie der Kontakttherapie durchgeführt. Die<br />

Brachytherapie mit offenen radioaktiven Stoffen unterliegt den Regelungen für<br />

nuklearmedizinische Therapien.<br />

Diese Richtlinie gilt auch für<br />

• die Planung von Einrichtungen (z.B. auch Abwasserschutzanlagen), die für den<br />

o.g. Umgang oder Betrieb bestimmt sind.<br />

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