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STRAHLENSCHUTZ IN DER MEDIZIN

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jeden Fall immer dann vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Fehlfunktion der<br />

Gammakamera besteht; weiterhin sind diejenigen Abbildungsbedingungen nach Neueinstellungen<br />

und Kalibrierungen zu prüfen, die Einfluss auf die Abbildungseigenschaften<br />

haben können (z.B. Anwendbarkeit von Homogenitätskorrekturmatrizen).<br />

Die Abnahme- und Konstanzprüfungen der Gammakamera müssen unter reproduzierbaren<br />

Bedingungen durchgeführt werden, dies betrifft z.B. die verwendete Aktivität,<br />

die Messgeometrie sowie ggf. die Verwendung eines Kollimators. Die Parameter der<br />

Konstanzprüfung müssen den technischen Anforderungen an die notwendige Qualität<br />

der durchgeführten Untersuchungen entsprechen. In Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten<br />

müssen angemessene Reaktionsschwellen und Toleranzgrenzen<br />

festgelegt werden. Die Reaktionsschwellen müssen sich an den Bezugswerten (Optimalwerten)<br />

orientieren, die in den Abnahmeprüfungen bzw. den regelmäßigen Konstanzprüfungen<br />

erreicht werden.<br />

Bei der Verwendung von Gammakameras zu tomographischen Untersuchungen sind<br />

besonders hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung zu stellen:<br />

• Zur Korrektur der Inhomogenität sind Korrekturmatrizen von ausreichender statistischer<br />

Sicherheit zu verwenden.<br />

• Die Korrekturwerte für das Rotationszentrum sind in Abhängigkeit von der Stabilität<br />

des Systems zu ermitteln.<br />

• Die tomographische Bildqualität ist mittels geeigneter Volumenphantome und<br />

reproduzierbarer Aufnahme- und Rekonstruktionsparameter zu überprüfen.<br />

• Reaktionsschwellen für die zulässigen Abweichungen der Prüfparameter der<br />

planaren Konstanzprüfung sind an die besonderen Anforderungen des SPECT-<br />

Betriebs anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Homogenität der Abbildung.<br />

6.1.4.2 Positronen-Emissions-Tomographen (PET) und Hybridsysteme<br />

Positronen-Emissions-Tomographen (PET)<br />

Zur Qualitätssicherung eines Positronen-Emissions-Tomographen ist zu fordern, dass<br />

• die ordnungsgemäße Funktion des Tomographen entweder mit einem Phantom<br />

oder den eingebauten Transmissionsquellen regelmäßig geprüft wird und<br />

• die Abbildungseigenschaften und die Kalibrierung überprüft werden.<br />

Hierzu dienen in der Regel von den Herstellern vorgegebene automatisierte Prüfprogramme<br />

und –verfahren oder Normen (z.B. D<strong>IN</strong> 6855-4). Deren Ergebnisse einschließlich<br />

Bilddaten sind angemessen zu dokumentieren.<br />

PET/CT und SPECT/CT<br />

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