STRAHLENSCHUTZ IN DER MEDIZIN
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jeden Fall immer dann vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Fehlfunktion der<br />
Gammakamera besteht; weiterhin sind diejenigen Abbildungsbedingungen nach Neueinstellungen<br />
und Kalibrierungen zu prüfen, die Einfluss auf die Abbildungseigenschaften<br />
haben können (z.B. Anwendbarkeit von Homogenitätskorrekturmatrizen).<br />
Die Abnahme- und Konstanzprüfungen der Gammakamera müssen unter reproduzierbaren<br />
Bedingungen durchgeführt werden, dies betrifft z.B. die verwendete Aktivität,<br />
die Messgeometrie sowie ggf. die Verwendung eines Kollimators. Die Parameter der<br />
Konstanzprüfung müssen den technischen Anforderungen an die notwendige Qualität<br />
der durchgeführten Untersuchungen entsprechen. In Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten<br />
müssen angemessene Reaktionsschwellen und Toleranzgrenzen<br />
festgelegt werden. Die Reaktionsschwellen müssen sich an den Bezugswerten (Optimalwerten)<br />
orientieren, die in den Abnahmeprüfungen bzw. den regelmäßigen Konstanzprüfungen<br />
erreicht werden.<br />
Bei der Verwendung von Gammakameras zu tomographischen Untersuchungen sind<br />
besonders hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung zu stellen:<br />
• Zur Korrektur der Inhomogenität sind Korrekturmatrizen von ausreichender statistischer<br />
Sicherheit zu verwenden.<br />
• Die Korrekturwerte für das Rotationszentrum sind in Abhängigkeit von der Stabilität<br />
des Systems zu ermitteln.<br />
• Die tomographische Bildqualität ist mittels geeigneter Volumenphantome und<br />
reproduzierbarer Aufnahme- und Rekonstruktionsparameter zu überprüfen.<br />
• Reaktionsschwellen für die zulässigen Abweichungen der Prüfparameter der<br />
planaren Konstanzprüfung sind an die besonderen Anforderungen des SPECT-<br />
Betriebs anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Homogenität der Abbildung.<br />
6.1.4.2 Positronen-Emissions-Tomographen (PET) und Hybridsysteme<br />
Positronen-Emissions-Tomographen (PET)<br />
Zur Qualitätssicherung eines Positronen-Emissions-Tomographen ist zu fordern, dass<br />
• die ordnungsgemäße Funktion des Tomographen entweder mit einem Phantom<br />
oder den eingebauten Transmissionsquellen regelmäßig geprüft wird und<br />
• die Abbildungseigenschaften und die Kalibrierung überprüft werden.<br />
Hierzu dienen in der Regel von den Herstellern vorgegebene automatisierte Prüfprogramme<br />
und –verfahren oder Normen (z.B. D<strong>IN</strong> 6855-4). Deren Ergebnisse einschließlich<br />
Bilddaten sind angemessen zu dokumentieren.<br />
PET/CT und SPECT/CT<br />
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