STRAHLENSCHUTZ IN DER MEDIZIN
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6.1.3 Interpretation, Dokumentation und Aufzeichnung von nuklearmedizinischen<br />
Untersuchungen<br />
Bei der Auswertung und Interpretation sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:<br />
• Befundauswertung unter regelmäßiger Validierung der Methodik.<br />
• Bewertung des Untersuchungsergebnisses unter Berücksichtigung von<br />
Anamnese, klinischem Befund und den Ergebnissen anderer oder vorangegangener<br />
Untersuchungen.<br />
• Berücksichtigung der Möglichkeit von Fehldeutungen.<br />
Befundaufzeichnung und Befunddokumentation müssen sicherstellen, dass die Ergebnisse<br />
der Untersuchung während der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit jederzeit<br />
zu rekonstruieren sind.<br />
Neben den patientenspezifischen Daten sind die für die Stellung der rechtfertigenden<br />
Indikation verwendeten Anamnesedaten aufzuzeichnen. Sie sind Bestandteil des radiologischen<br />
Befundberichts (D<strong>IN</strong> 6827-5).<br />
Die Aufzeichnungen zur technischen Durchführung und Interpretation müssen u.a.<br />
• das radioaktive Arzneimittel,<br />
• die verabreichte Aktivität,<br />
• den Zeitpunkt der Applikation,<br />
• die Art der Untersuchung,<br />
• die variablen Einstellparameter der verwendeten Geräte,<br />
• die zur Befundung verwendete Software (ggf). und<br />
• die Bilddokumentation (ggf.)<br />
enthalten (siehe D<strong>IN</strong> 6827-2). Bei Überschreitung des Referenzwertes der Aktivität ist<br />
die Begründung zu dokumentieren.<br />
Ein schriftlicher nuklearmedizinischer Befundbericht (D<strong>IN</strong> 6827-5) ist unverzichtbarer<br />
Bestandteil der Aufzeichnungen nach § 85 StrlSchV.<br />
Bilddokumentationssysteme, an denen Bilder erstellt werden (z.B. Laser-Imager oder<br />
Drucker), die zur Befundung, Archivierung , Weitergabe an ärztliche Stellen oder zur<br />
Stellung der rechtfertigenden Indikation bei weiteren Strahlenanwendungen dienen,<br />
sind mindestens halbjährlich und bei Verdacht auf Fehlfunktionen bzw. nach Reparaturen<br />
hinsichtlich ihrer Bildqualität zu überprüfen. Hierzu müssen geeignete Testbilder<br />
(z.B. SMPTE-Testbild) eingesetzt werden. Die Einstellungen von Befundungsmonitoren<br />
müssen regelmäßig mit Hilfe dieser Testbilder bezüglich der notwendigen Qualität der<br />
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