Download - Gneisenau Gesellschaft
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ALS DIE „HEITEREN SPIELE“ ZU ENDE GINGEN. DAS OLyMPIA-ATTENTAT VOM 5. / 6. SEPTEMBER 1972.<br />
Handeln dringend geboten wäre, um Autorität nicht dahin<br />
innen zu lassen.<br />
Ob sich eine konservativ geprägte Bundesregierung 1972<br />
leichter getan hätte, sei dahingestellt. Der Polizeieinsatz<br />
oblag nicht der sozialliberalen Koalitionsregierung Brandt<br />
(SPD) / Scheel (FDP), sondern war angesiedelt auf der<br />
Ebene von Freistaat Bayern und dessen Hauptstadt München<br />
– „schwarz-rot“ also… und über eine Spezialeinheit<br />
zur Anti-Terrorbekämpfung nach Art der „GSG-9“ verfügte<br />
man 1972 in Deutschland noch nicht. Bis heute<br />
bleibt es jedenfalls im Nebulösen, wie es um den Einsatz<br />
militärisch geschulten und auch vorhandenen Personals<br />
mit Kombattantenstatus anstatt der nicht vorhandenen<br />
paramilitärisch in der Anti-Terrorbekämpfung ausgebildeten<br />
Polizei-/Bundesgrenzschutzkräfte tatsächlich hätte<br />
bestellt sein können.<br />
Die Frage steht im Raum seit der jüngsten ZDF-Dokumentation<br />
über das Olympia-Attentat vom Frühjahr<br />
2012. Hier behauptete der ehemalige BND-Mitarbeiter<br />
Norbert Juretzko, dass „stay behind“-Kräfte damals „Gewehr<br />
bei Fuß“ gestanden hätten. Damit tun sich zwei Varianten<br />
auf, die das damalige Geschehen möglicherweise<br />
einem anderen Ende zugeführt hätten.<br />
Variante 1: Einsatz der Bundeswehr<br />
Die Bundeswehr verfügte und verfügt über sehr gut ausgebildete<br />
Schützen. Hätte der Freistaat Bayern seinerzeit<br />
einen Entscheidungsträger vom Format eines Helmut<br />
Schmidt – bei der Flutkatastrophe von 1962 verantwortlicher<br />
Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg –<br />
aufweisen können, dann wäre mit Sicherheit wohl anders<br />
gehandelt worden. Die Bundesregierung, die laut Verfassung<br />
die Außenbeziehungen wahrzunehmen hat (also<br />
auch die zu Israel), ergriff in dieser Hinsicht „gesetzestreu“<br />
keine Initiative! Besonders befähigte Schützen der Bundeswehr<br />
hätten in Einklang mit der Verfassung eingesetzt<br />
werden können, wenn der Freistaat Bayern dem gemäß<br />
Art 87a GG zugestimmt hätte (Stichwort: „Einsatz der<br />
Bundeswehr im Inneren“).<br />
Variante 2: Kräfte gemäß der „Operation Gladio“<br />
Die Bundesrepublik Deutschland, konkret der Bundesnachrichtendienst,<br />
verfügte über sogenannte Stay-Behind-Kräfte,<br />
die sich im Falle eines sowjetischen Angriffes<br />
hätten überrollen lassen und mit ihrem Wissen und<br />
Können dem Angreifer erhebliche Probleme hätten bereiten<br />
sollen. Hätten sie für einen glücklichen Ausgang der<br />
Geiselnahme sorgen können? Primär waren sie dazu bestimmt,<br />
geheim im Falle einer bewaffneten Aggression der<br />
Warschauer Pakt-Staaten zu agieren – und dies nicht nur<br />
in Deutschland. Kollidierte also Staatsräson – die Existenz<br />
dieser Kräfte wäre ja mit dem Einsatz „aufgeflogen“ – mit<br />
dem Gebot der Humanität?<br />
Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo es genau abzugrenzen<br />
gilt die Fragen:<br />
• „Was wissen wir tatsächlich?“<br />
• „Was ist denkmöglich?“ und<br />
• „Was ist wahrscheinlich?“<br />
Demnach an dieser Stelle aus Gründen der Redlichkeit<br />
keine Spekulation! Gerade auch im Hinblick auf die eben<br />
angesprochene SPIEGEL-Berichterstattung ist zu bedenken:<br />
• Die hier angesprochenen Quellen sind ihrerseits kritisch<br />
gegenzulesen.<br />
• Mehr noch: das alles sind deutsche Akten verschiedenster<br />
Herkunft. Doch die Historiker interessieren zur Aufklärung<br />
dieses Sachverhalts nicht allein die westdeutschen<br />
Akten, sondern auch die israelischen und nicht zuletzt<br />
Archivalien aus dem sowjetischen Machtbereich. Es ist<br />
davon auszugehen, dass Historiker an beide Aktengruppen<br />
nicht so schnell herankommen werden…<br />
Der weitere Verlauf<br />
Aufrichtig boten sich Bundesinnenminister Hans-Dietrich<br />
Genscher sowie Bruno Merk und Manfred Schreiber<br />
als Ersatzgeiseln an. Zu ihnen hatten sich Willi Daume<br />
(Präsident des Nationalen Olympischen Komitees) und<br />
Walter Tröger, Leiter des Olympischen Dorfes, gesellt.<br />
Die Terroristen lehnten ab. Ganz brutal formuliert und<br />
ausdrücklich nicht im rassischen Sinne zu verstehen: