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ALS DIE „HEITEREN SPIELE“ ZU ENDE GINGEN. DAS OLyMPIA-ATTENTAT VOM 5. / 6. SEPTEMBER 1972.<br />

Handeln dringend geboten wäre, um Autorität nicht dahin<br />

innen zu lassen.<br />

Ob sich eine konservativ geprägte Bundesregierung 1972<br />

leichter getan hätte, sei dahingestellt. Der Polizeieinsatz<br />

oblag nicht der sozialliberalen Koalitionsregierung Brandt<br />

(SPD) / Scheel (FDP), sondern war angesiedelt auf der<br />

Ebene von Freistaat Bayern und dessen Hauptstadt München<br />

– „schwarz-rot“ also… und über eine Spezialeinheit<br />

zur Anti-Terrorbekämpfung nach Art der „GSG-9“ verfügte<br />

man 1972 in Deutschland noch nicht. Bis heute<br />

bleibt es jedenfalls im Nebulösen, wie es um den Einsatz<br />

militärisch geschulten und auch vorhandenen Personals<br />

mit Kombattantenstatus anstatt der nicht vorhandenen<br />

paramilitärisch in der Anti-Terrorbekämpfung ausgebildeten<br />

Polizei-/Bundesgrenzschutzkräfte tatsächlich hätte<br />

bestellt sein können.<br />

Die Frage steht im Raum seit der jüngsten ZDF-Dokumentation<br />

über das Olympia-Attentat vom Frühjahr<br />

2012. Hier behauptete der ehemalige BND-Mitarbeiter<br />

Norbert Juretzko, dass „stay behind“-Kräfte damals „Gewehr<br />

bei Fuß“ gestanden hätten. Damit tun sich zwei Varianten<br />

auf, die das damalige Geschehen möglicherweise<br />

einem anderen Ende zugeführt hätten.<br />

Variante 1: Einsatz der Bundeswehr<br />

Die Bundeswehr verfügte und verfügt über sehr gut ausgebildete<br />

Schützen. Hätte der Freistaat Bayern seinerzeit<br />

einen Entscheidungsträger vom Format eines Helmut<br />

Schmidt – bei der Flutkatastrophe von 1962 verantwortlicher<br />

Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg –<br />

aufweisen können, dann wäre mit Sicherheit wohl anders<br />

gehandelt worden. Die Bundesregierung, die laut Verfassung<br />

die Außenbeziehungen wahrzunehmen hat (also<br />

auch die zu Israel), ergriff in dieser Hinsicht „gesetzestreu“<br />

keine Initiative! Besonders befähigte Schützen der Bundeswehr<br />

hätten in Einklang mit der Verfassung eingesetzt<br />

werden können, wenn der Freistaat Bayern dem gemäß<br />

Art 87a GG zugestimmt hätte (Stichwort: „Einsatz der<br />

Bundeswehr im Inneren“).<br />

Variante 2: Kräfte gemäß der „Operation Gladio“<br />

Die Bundesrepublik Deutschland, konkret der Bundesnachrichtendienst,<br />

verfügte über sogenannte Stay-Behind-Kräfte,<br />

die sich im Falle eines sowjetischen Angriffes<br />

hätten überrollen lassen und mit ihrem Wissen und<br />

Können dem Angreifer erhebliche Probleme hätten bereiten<br />

sollen. Hätten sie für einen glücklichen Ausgang der<br />

Geiselnahme sorgen können? Primär waren sie dazu bestimmt,<br />

geheim im Falle einer bewaffneten Aggression der<br />

Warschauer Pakt-Staaten zu agieren – und dies nicht nur<br />

in Deutschland. Kollidierte also Staatsräson – die Existenz<br />

dieser Kräfte wäre ja mit dem Einsatz „aufgeflogen“ – mit<br />

dem Gebot der Humanität?<br />

Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo es genau abzugrenzen<br />

gilt die Fragen:<br />

• „Was wissen wir tatsächlich?“<br />

• „Was ist denkmöglich?“ und<br />

• „Was ist wahrscheinlich?“<br />

Demnach an dieser Stelle aus Gründen der Redlichkeit<br />

keine Spekulation! Gerade auch im Hinblick auf die eben<br />

angesprochene SPIEGEL-Berichterstattung ist zu bedenken:<br />

• Die hier angesprochenen Quellen sind ihrerseits kritisch<br />

gegenzulesen.<br />

• Mehr noch: das alles sind deutsche Akten verschiedenster<br />

Herkunft. Doch die Historiker interessieren zur Aufklärung<br />

dieses Sachverhalts nicht allein die westdeutschen<br />

Akten, sondern auch die israelischen und nicht zuletzt<br />

Archivalien aus dem sowjetischen Machtbereich. Es ist<br />

davon auszugehen, dass Historiker an beide Aktengruppen<br />

nicht so schnell herankommen werden…<br />

Der weitere Verlauf<br />

Aufrichtig boten sich Bundesinnenminister Hans-Dietrich<br />

Genscher sowie Bruno Merk und Manfred Schreiber<br />

als Ersatzgeiseln an. Zu ihnen hatten sich Willi Daume<br />

(Präsident des Nationalen Olympischen Komitees) und<br />

Walter Tröger, Leiter des Olympischen Dorfes, gesellt.<br />

Die Terroristen lehnten ab. Ganz brutal formuliert und<br />

ausdrücklich nicht im rassischen Sinne zu verstehen:

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