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www . stadtgespraeche-rostock .de - Stadtgespräche Rostock

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0.12 __ //// AKTUELL<br />

Informationen zum Bau <strong>de</strong>r<br />

<strong>Rostock</strong>er<br />

Müllverbrennungs-<br />

Anlage im Hafen<br />

und zur Müllverbrennung allgemein<br />

DR. G. HERING, DR. M.-H. V. STENGLIN<br />

Die Firma Vattenfall baut im <strong>Rostock</strong>er Überseehafen eine<br />

Müllverbrennungsanlage (SBS-Heizkraftwerk). Das Staatliche<br />

Amt für Umwelt und Natur (StAUN) <strong>Rostock</strong> hat die Anlage<br />

ohne eine gültige Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-<br />

Recht und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Bürger und Kommunen in einem Än<strong>de</strong>rungsgenehmigungsverfahren<br />

(2006/2007) genehmigt. Darüber berichteten die<br />

„<strong>Stadtgespräche</strong>“ bereits im Jahre 2008.<br />

Gegen die Än<strong>de</strong>rungsgenehmigung für diese Anlage haben<br />

zwischenzeitlich betroffene Bürger, unterstützt durch die „<strong>Rostock</strong>er<br />

Initiative für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft<br />

und gegen Müllverbrennung e.V.“, Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt, <strong>de</strong>r<br />

vom StAUN im Dezember 2008 in Verbindung mit einem unverhältnismäßig<br />

hohen Gebührenbescheid (ca. 24.000 €) abgewiesen<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Nach einem Einspruch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r unrechtmäßige<br />

Gebührenbescheid aufgehoben. Auf Grund <strong>de</strong>s vom<br />

StAUN abgewiesenen Wi<strong>de</strong>rspruchs wur<strong>de</strong> jetzt beim Oberverwaltungsgericht<br />

Greifswald eine Klage gegen die nach unserer<br />

Auffassung unzulässige Genehmigung durch das StAUN<br />

<strong>Rostock</strong> eingereicht.<br />

Dafür gibt es viele gute Grün<strong>de</strong>, einige seien hier zu <strong>de</strong>m konkreten<br />

Fall genannt:<br />

1. Mit <strong>de</strong>r Aussetzung <strong>de</strong>r Beteiligungsrechte von Bürgern<br />

und Kommunen durch die zuständige Behör<strong>de</strong> hat man<br />

aus unserer Sicht gelten<strong>de</strong>s Recht ohne Not missachtet.<br />

Auch dies trägt mit zur „Politikverdrossenheit“ bei, die von<br />

vielen Seiten beklagt wird. Die Voraussetzungen für eine<br />

öffentliche Beteiligung im konkreten Verfahren sind auch<br />

von einem Laien <strong>de</strong>utlich zu erkennen.<br />

2. Es sollen ca. 25-30 % mehr heizwertreiche Müllmengen<br />

verbrannt wer<strong>de</strong>n (Antrag Vattenfall) als im ersten Antrag<br />

für die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (EVG)<br />

genehmigt wur<strong>de</strong>n.<br />

3. Es wer<strong>de</strong>n dadurch entsprechend mehr Abgase freigesetzt<br />

4. Es soll eine vollkommen an<strong>de</strong>re Anlage zum Einsatz kommen<br />

soll (Referenzen für diese sind uns nicht bekannt.), als<br />

seinerzeit in einem ten<strong>de</strong>nziös in Richtung Müllverbrennung<br />

orientierten Technikwettbewerb in <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r<br />

90er Jahre ausgesucht wur<strong>de</strong>.

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