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0.12 __ //// AKTUELL<br />
Informationen zum Bau <strong>de</strong>r<br />
<strong>Rostock</strong>er<br />
Müllverbrennungs-<br />
Anlage im Hafen<br />
und zur Müllverbrennung allgemein<br />
DR. G. HERING, DR. M.-H. V. STENGLIN<br />
Die Firma Vattenfall baut im <strong>Rostock</strong>er Überseehafen eine<br />
Müllverbrennungsanlage (SBS-Heizkraftwerk). Das Staatliche<br />
Amt für Umwelt und Natur (StAUN) <strong>Rostock</strong> hat die Anlage<br />
ohne eine gültige Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-<br />
Recht und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Bürger und Kommunen in einem Än<strong>de</strong>rungsgenehmigungsverfahren<br />
(2006/2007) genehmigt. Darüber berichteten die<br />
„<strong>Stadtgespräche</strong>“ bereits im Jahre 2008.<br />
Gegen die Än<strong>de</strong>rungsgenehmigung für diese Anlage haben<br />
zwischenzeitlich betroffene Bürger, unterstützt durch die „<strong>Rostock</strong>er<br />
Initiative für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft<br />
und gegen Müllverbrennung e.V.“, Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt, <strong>de</strong>r<br />
vom StAUN im Dezember 2008 in Verbindung mit einem unverhältnismäßig<br />
hohen Gebührenbescheid (ca. 24.000 €) abgewiesen<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Nach einem Einspruch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r unrechtmäßige<br />
Gebührenbescheid aufgehoben. Auf Grund <strong>de</strong>s vom<br />
StAUN abgewiesenen Wi<strong>de</strong>rspruchs wur<strong>de</strong> jetzt beim Oberverwaltungsgericht<br />
Greifswald eine Klage gegen die nach unserer<br />
Auffassung unzulässige Genehmigung durch das StAUN<br />
<strong>Rostock</strong> eingereicht.<br />
Dafür gibt es viele gute Grün<strong>de</strong>, einige seien hier zu <strong>de</strong>m konkreten<br />
Fall genannt:<br />
1. Mit <strong>de</strong>r Aussetzung <strong>de</strong>r Beteiligungsrechte von Bürgern<br />
und Kommunen durch die zuständige Behör<strong>de</strong> hat man<br />
aus unserer Sicht gelten<strong>de</strong>s Recht ohne Not missachtet.<br />
Auch dies trägt mit zur „Politikverdrossenheit“ bei, die von<br />
vielen Seiten beklagt wird. Die Voraussetzungen für eine<br />
öffentliche Beteiligung im konkreten Verfahren sind auch<br />
von einem Laien <strong>de</strong>utlich zu erkennen.<br />
2. Es sollen ca. 25-30 % mehr heizwertreiche Müllmengen<br />
verbrannt wer<strong>de</strong>n (Antrag Vattenfall) als im ersten Antrag<br />
für die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (EVG)<br />
genehmigt wur<strong>de</strong>n.<br />
3. Es wer<strong>de</strong>n dadurch entsprechend mehr Abgase freigesetzt<br />
4. Es soll eine vollkommen an<strong>de</strong>re Anlage zum Einsatz kommen<br />
soll (Referenzen für diese sind uns nicht bekannt.), als<br />
seinerzeit in einem ten<strong>de</strong>nziös in Richtung Müllverbrennung<br />
orientierten Technikwettbewerb in <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r<br />
90er Jahre ausgesucht wur<strong>de</strong>.