Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 705 KB ) - Berliner ...
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2.1<br />
gen weitergeleitet werden, die da<strong>mit</strong> ihre Tarife dynamisch an die Risiken<br />
anpassen können, die der Autofahrer eingeht.<br />
Werden Mikroprozessoren in die Kleidung und in Gegenstände, die man<br />
regelmäßig am Körper trägt (Armbanduhren, Schmuck, Schuhe), integriert,<br />
so spricht man von „Wearable Computing“. Bereits 1998 beschrieben wir<br />
ein Szenario <strong>mit</strong> in der Kleidung integrierten Sensoren, die die Signale eines<br />
implantierten RFID-Chips aufnehmen und zur Rettung eines Joggers beitragen,<br />
der beim Sport einen Herzanfall erleidet 30 .<br />
Die dritte Vision betrifft „Sensornetze“. Eine Vielzahl miniaturisierter<br />
Sensoren wird in die Umwelt eingebracht; sie können ihre jeweilige Umgebung<br />
beobachten und untereinander Ergebnisse austauschen. Handelt es sich<br />
z. B. um Sensoren, die Temperaturen messen können, so können sie etwa<br />
durch Vergleich der gemessenen Temperaturen plötzliche Temperatursteigerungen<br />
und Ausbreitungsgeschwindigkeit sowie -richtung von Bränden feststellen<br />
und entsprechende Alarmmeldungen abgeben. Eine ganz aktuelle<br />
Anwendung sind Drucksensoren, die im Meer ausgebracht werden und bei<br />
Tsunami-Warnsystemen Verwendung finden.<br />
Die Vision der Sensornetze macht anschaulich, was sich beispielsweise<br />
unter den Begriff „Smart Dust“ (Intelligenter Staub) zusammenfassen lässt:<br />
Hochgradig miniaturisierte – geradezu staubartige – <strong>mit</strong>einander und <strong>mit</strong><br />
Hintergrundsystemen kommunizierende – spezialisierte Mikroprozessoren,<br />
für deren Anwendungsbereiche und -zwecke der Fantasie keine Grenzen<br />
gesetzt werden können.<br />
Und was ist <strong>mit</strong> dem Datenschutz?<br />
Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder wurden in den letzten<br />
Jahren aus Anlass der Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie<br />
von 1995 novelliert. Gleichzeitig erfolgte eine teilweise zaghafte Anpassung<br />
an die aktuellen informationstechnischen Rahmenbedingungen, die es erlauben,<br />
die <strong>mit</strong> dem Trend zur Vernetzung einhergehenden Konsequenzen für<br />
die informationelle Selbstbestimmung und für die Sicherheit der Datenverarbeitung<br />
<strong>mit</strong> der Terminologie des Datenschutzes zu erfassen. Nach wie vor<br />
ist umstritten, wieweit die vielfältigen Beeinträchtigungen der Privatsphäre<br />
oder Beeinträchtigungen des eigenen Selbstbestimmungsrechts, die das<br />
Internet <strong>mit</strong> sich bringt, durch den Datenschutz erfasst, bewertet und vielleicht<br />
auch unterbunden werden können. Die anarchische Entwicklung des<br />
E-Mail-Dienstes im Internet <strong>mit</strong> seinen extremen Risiken für die Vertraulichkeit,<br />
Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität der E-Mails, <strong>mit</strong> der<br />
extensiven Verbreitung von Schadsoftware, der Vermüllung der elektronischen<br />
Postfächer <strong>mit</strong> Spam sei hier als Beispiel genannt.<br />
30 JB 1998, 2.1<br />
16<br />
Jahresbericht BlnBDI 2004<br />
Es ist längst erkannt, dass die umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts<br />
unumgänglich ist, wolle man sich nicht den <strong>mit</strong> der zunehmenden<br />
Informatisierung verbundenen Gefahren für die Persönlichkeitsrechte<br />
widerstandslos ausliefern 31 . Welchen Regelungsbedarf bewirkt aber „Smart<br />
Dust“ und seine Vorläufer?<br />
War die elektronische Beobachtbarkeit der Menschen bisher beschränkt<br />
auf die Erkenntnisse, die sich aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien<br />
wie Internet, Telefon und Handy ergaben, so fallen diese<br />
Beschränkungen <strong>mit</strong> der Ausweitung des Ubiquitous Computing zum „Internet<br />
der Dinge“. Der vollständigen Erfassbarkeit der <strong>mit</strong> dem Kommunikationsverhalten<br />
verbundenen Lebensäußerungen steht jetzt die vollständige<br />
Erfassbarkeit alles persönlichen Verhaltens entgegen, Persönlichkeitsprofile<br />
könnten lückenlos erstellt werden.<br />
Was wird aus dem Gerüst des Datenschutzes im Zeitalter der allgegenwärtigen<br />
Systeme, in dem permanent Daten erhoben, verarbeitet und kommuniziert<br />
werden? Was wird aus den Prinzipien des Datenschutzes wie das<br />
Gebot der Zweckbindung bei der Datenverarbeitung, der Erforderlichkeit<br />
der Datenverarbeitung als Voraussetzung für ihre Zulässigkeit, was wird aus<br />
dem Auskunftsrecht, was aus dem Gebot, dass prinzipiell jeder wissen soll,<br />
wer wann zu welchen Zwecken und in welcher Weise Daten über ihn verarbeitet<br />
(Transparenz)? Wie kann noch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung<br />
sinnvoll und wirksam gegeben werden?<br />
Diese Prinzipien können kaum mehr eingehalten werden 32 . Die permanente<br />
Erhebung personenbezogener Daten durch allgegenwärtige Sensoren,<br />
Identifikatoren und Lokalisatoren würde zur permanenten Vorratsspeicherung<br />
von Daten führen, die keinem konkreten Zweck dienen und daher auch<br />
nicht aktuell erforderlich sind. Sie werden gesammelt, um sie bei passender<br />
Gelegenheit zu nutzen. Die Kenntnisnahme permanenter Erhebungen oder<br />
gar das Erfordernis rechtlich wirksamer Einwilligungen scheitert schon an<br />
der schieren Masse. Und wie und bei wem sollte man Auskunftsrechte<br />
wahrnehmen können?<br />
Der Datenschutz steht also angesichts der technischen Entwicklung vor<br />
neuen Herausforderungen.<br />
2.2 Datenverarbeitung in der <strong>Berliner</strong> Verwaltung<br />
Angesichts der Haushaltslage des Landes sind die Bemühungen weiter<br />
verstärkt worden, <strong>mit</strong> der Automatisierung von Verwaltungsprozessen personelle<br />
Einsparungen zu erreichen und gleichzeitig die Bürgerfreundlichkeit<br />
31 Roßnagel, Alexander; Pfitzmann, Andreas; Garstka, Hansjürgen: Modernisierung des Datenschutzrechts.<br />
Berlin: Bundesministerium des Inneren, 2001<br />
32 Roßnagel, Alexander; Müller, Jürgen: Ubiqitous Computing – neue Herausforderungen für den Datenschutz.<br />
In: Computer und Recht 8/2004<br />
Jahresbericht BlnBDI 2004<br />
2.2<br />
17