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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 705 KB ) - Berliner ...

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3.4<br />

Invasion And Numbering) große Bedenken hinsichtlich der Kundenaufklärung<br />

im Supermarkt. Der Konzern hatte die Verbraucher nicht ausreichend<br />

über den Einsatz der RFID-Technologie informiert. Verschiedene Produkte<br />

waren <strong>mit</strong> RFID-Etiketten bestückt worden, ebenso enthielten die Kundenkarten<br />

Transponder, <strong>mit</strong> denen ein Bezug zwischen Produkt und Kunde hergestellt<br />

werden konnte. Über die Risiken für die Privatsphäre gab es im<br />

Supermarkt keine Hinweise.<br />

Besonders bemerkenswert ist, dass die am RFID-Einsatz als Produzenten,<br />

Systementwickler und Anwender interessierten Unternehmen bei Einwänden,<br />

die Befürchtungen für die Persönlichkeitsrechte zum Inhalt haben, stets<br />

betonen, dass diese Befürchtungen grundlos sind, weil es nur um die Verarbeitung<br />

produktbezogener Daten ginge. Eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte<br />

könne nur dann bestehen, wenn die produktbezogenen Daten <strong>mit</strong> personenbezogenen<br />

Angaben von Käufern oder Benutzern der Produkte<br />

zusammengeführt werden. Ausgerechnet beim ersten wichtigen Feldversuch<br />

dieser Technologie sollte genau dies geschehen – ohne Wissen der Betroffenen.<br />

Wertvolle Rasierklingen sind vergleichsweise teuer und können wegen<br />

ihrer geringen Größe leicht gestohlen werden. Aus diesem Grund hat ein<br />

Hersteller die Verpackungen seiner Rasierklingenmarke <strong>mit</strong> RFID-Chips<br />

versehen. Ein Pilotprojekt lief im Juli 2003 bei einer britischen Supermarktkette.<br />

Caspian hatte herausgefunden, dass der Supermarktbetreiber zusätzlich<br />

jeden Kunden heimlich fotografierte, der nach den <strong>mit</strong> RFID-Tags ausgestatteten<br />

Rasierklingen griff. Auch an den Kassen waren Kameras postiert,<br />

die alle Kunden filmten, die <strong>mit</strong> einer RFID-gekennzeichneten Ware den<br />

Laden verließen. Diese Bilder wurden dann von einem Sicherheitsdienst <strong>mit</strong><br />

den Fotos vom Rasierklingen-Regal verglichen.<br />

Ein italienischer Bekleidungshersteller plant, RFID-Tags künftig in seine<br />

Produkte einzunähen, die eine chemische Reinigung überstehen sollen. Der<br />

22 mm große ultradünne Transponder verfügt über einen 2-kBit-Speicher<br />

und soll Kleidungsstücke eindeutig und fälschungssicher identifizierbar<br />

machen. Auf den Transpondern können Daten über Größe, Stil, Farbe und<br />

Bestimmungsort gespeichert werden.<br />

Ein nordamerikanischer Internet-Dienstleister entwickelt seit einigen Jahren<br />

eine in den menschlichen Körper implantierbare Datenübertragungseinheit<br />

auf Basis der RFID-Technologie. Der VeriChip (Verification Chip) wird<br />

in den Medien auch Digital Angel genannt. Er besteht aus einer Sende- und<br />

Empfangseinheit und soll <strong>mit</strong> einer elektromagnetischen Energieversorgung<br />

ausgestattet sein, die den notwendigen Strom aus Muskelbewegungen des<br />

Körpers gewinnt. Die Einheit soll an das satellitengestützte Global Positioning<br />

System (GPS) angebunden werden, das den Träger des Geräts jederzeit<br />

lokalisieren könne. Das Unternehmen nennt das Lokalisierungssystem auch<br />

Global VeriChip Subscriber (GVS). Es bestünde die Möglichkeit, da<strong>mit</strong><br />

Gesundheitsdaten von Personen zu messen. Bestimmte Risiko-Patienten,<br />

40<br />

Jahresbericht BlnBDI 2004<br />

wie z. B. Zuckerkranke, Alzheimer-Kranke, aber auch verschwundene oder<br />

verwirrte Menschen sowie Strafgefangene im offenen Vollzug könnten <strong>mit</strong><br />

dieser Technologie ausgestattet werden.<br />

Datenschutzrechtliche Aspekte<br />

Obwohl sich der Einsatz der RFID-Technologie bisher hauptsächlich auf<br />

logistische und distributive Bereiche beschränkt und nur in vereinzelten<br />

Pilotprojekten <strong>mit</strong> personenbezogenen Daten getestet wird, ist in den nächsten<br />

Jahren <strong>mit</strong> einer Einführung auf breiter Ebene zu rechnen.<br />

Zusammenfassend ergeben sich für den Datenschutz folgende Risiken:<br />

– RFID-Systeme arbeiten drahtlos, so dass das Auslesen der Daten ohne<br />

Wissen des Besitzers erfolgen kann.<br />

– RFID-Tags werden in Bauformen angeboten, die ein verstecktes<br />

Anbringen auf Waren ermöglichen. Der Käufer kann keine Schutzmaßnahmen<br />

ergreifen, wenn er über die Existenz des RFID-Tags nichts<br />

weiß.<br />

– RFID-Tags ermöglichen eine weltweit eindeutige Kennzeichnung von<br />

einzelnen Gegenständen. Erworbene Produkte könnten so<strong>mit</strong> weltweit<br />

eindeutig einzelnen Personen zugeordnet werden.<br />

– Durch die Zusammenführung der Informationen aus RFID-Tags <strong>mit</strong><br />

personenbezogenen Daten (z. B. aus Kundenkarten) lässt sich das<br />

Kaufverhalten einzelner Kunden detailliert analysieren.<br />

Daraus folgt die Forderung nach folgenden Maßnahmen:<br />

Die betroffenen Personen müssen umfassend über Einsatz, Verarbeitungszweck<br />

und Inhalt von RFID-Chips informiert werden.<br />

Kommunikationsvorgänge <strong>mit</strong> RFID-Chips, die eine Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten auslösen, müssen für die betroffenen Personen<br />

transparent und eindeutig erkennbar sein.<br />

Daten auf RFID-Chips dürfen nur so lange gespeichert sein, wie es zur<br />

Erreichung des Zwecks erforderlich ist.<br />

Möglichkeiten zur Deaktivierung bzw. Löschung der Daten von RFID-<br />

Chips müssen geschaffen werden.<br />

Die Vertraulichkeit der gespeicherten und der übertragenen Daten muss<br />

durch wirksame Authentisierung der beteiligten Peripheriegeräte und<br />

durch Verschlüsselung sichergestellt werden.<br />

Bei RFID-Technologie <strong>mit</strong> Verarbeitungsfunktion müssen Systeme<br />

angeboten werden, die keine Seriennummern tragen.<br />

Jahresbericht BlnBDI 2004<br />

3.4<br />

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