Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 705 KB ) - Berliner ...
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3.4<br />
Invasion And Numbering) große Bedenken hinsichtlich der Kundenaufklärung<br />
im Supermarkt. Der Konzern hatte die Verbraucher nicht ausreichend<br />
über den Einsatz der RFID-Technologie informiert. Verschiedene Produkte<br />
waren <strong>mit</strong> RFID-Etiketten bestückt worden, ebenso enthielten die Kundenkarten<br />
Transponder, <strong>mit</strong> denen ein Bezug zwischen Produkt und Kunde hergestellt<br />
werden konnte. Über die Risiken für die Privatsphäre gab es im<br />
Supermarkt keine Hinweise.<br />
Besonders bemerkenswert ist, dass die am RFID-Einsatz als Produzenten,<br />
Systementwickler und Anwender interessierten Unternehmen bei Einwänden,<br />
die Befürchtungen für die Persönlichkeitsrechte zum Inhalt haben, stets<br />
betonen, dass diese Befürchtungen grundlos sind, weil es nur um die Verarbeitung<br />
produktbezogener Daten ginge. Eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte<br />
könne nur dann bestehen, wenn die produktbezogenen Daten <strong>mit</strong> personenbezogenen<br />
Angaben von Käufern oder Benutzern der Produkte<br />
zusammengeführt werden. Ausgerechnet beim ersten wichtigen Feldversuch<br />
dieser Technologie sollte genau dies geschehen – ohne Wissen der Betroffenen.<br />
Wertvolle Rasierklingen sind vergleichsweise teuer und können wegen<br />
ihrer geringen Größe leicht gestohlen werden. Aus diesem Grund hat ein<br />
Hersteller die Verpackungen seiner Rasierklingenmarke <strong>mit</strong> RFID-Chips<br />
versehen. Ein Pilotprojekt lief im Juli 2003 bei einer britischen Supermarktkette.<br />
Caspian hatte herausgefunden, dass der Supermarktbetreiber zusätzlich<br />
jeden Kunden heimlich fotografierte, der nach den <strong>mit</strong> RFID-Tags ausgestatteten<br />
Rasierklingen griff. Auch an den Kassen waren Kameras postiert,<br />
die alle Kunden filmten, die <strong>mit</strong> einer RFID-gekennzeichneten Ware den<br />
Laden verließen. Diese Bilder wurden dann von einem Sicherheitsdienst <strong>mit</strong><br />
den Fotos vom Rasierklingen-Regal verglichen.<br />
Ein italienischer Bekleidungshersteller plant, RFID-Tags künftig in seine<br />
Produkte einzunähen, die eine chemische Reinigung überstehen sollen. Der<br />
22 mm große ultradünne Transponder verfügt über einen 2-kBit-Speicher<br />
und soll Kleidungsstücke eindeutig und fälschungssicher identifizierbar<br />
machen. Auf den Transpondern können Daten über Größe, Stil, Farbe und<br />
Bestimmungsort gespeichert werden.<br />
Ein nordamerikanischer Internet-Dienstleister entwickelt seit einigen Jahren<br />
eine in den menschlichen Körper implantierbare Datenübertragungseinheit<br />
auf Basis der RFID-Technologie. Der VeriChip (Verification Chip) wird<br />
in den Medien auch Digital Angel genannt. Er besteht aus einer Sende- und<br />
Empfangseinheit und soll <strong>mit</strong> einer elektromagnetischen Energieversorgung<br />
ausgestattet sein, die den notwendigen Strom aus Muskelbewegungen des<br />
Körpers gewinnt. Die Einheit soll an das satellitengestützte Global Positioning<br />
System (GPS) angebunden werden, das den Träger des Geräts jederzeit<br />
lokalisieren könne. Das Unternehmen nennt das Lokalisierungssystem auch<br />
Global VeriChip Subscriber (GVS). Es bestünde die Möglichkeit, da<strong>mit</strong><br />
Gesundheitsdaten von Personen zu messen. Bestimmte Risiko-Patienten,<br />
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Jahresbericht BlnBDI 2004<br />
wie z. B. Zuckerkranke, Alzheimer-Kranke, aber auch verschwundene oder<br />
verwirrte Menschen sowie Strafgefangene im offenen Vollzug könnten <strong>mit</strong><br />
dieser Technologie ausgestattet werden.<br />
Datenschutzrechtliche Aspekte<br />
Obwohl sich der Einsatz der RFID-Technologie bisher hauptsächlich auf<br />
logistische und distributive Bereiche beschränkt und nur in vereinzelten<br />
Pilotprojekten <strong>mit</strong> personenbezogenen Daten getestet wird, ist in den nächsten<br />
Jahren <strong>mit</strong> einer Einführung auf breiter Ebene zu rechnen.<br />
Zusammenfassend ergeben sich für den Datenschutz folgende Risiken:<br />
– RFID-Systeme arbeiten drahtlos, so dass das Auslesen der Daten ohne<br />
Wissen des Besitzers erfolgen kann.<br />
– RFID-Tags werden in Bauformen angeboten, die ein verstecktes<br />
Anbringen auf Waren ermöglichen. Der Käufer kann keine Schutzmaßnahmen<br />
ergreifen, wenn er über die Existenz des RFID-Tags nichts<br />
weiß.<br />
– RFID-Tags ermöglichen eine weltweit eindeutige Kennzeichnung von<br />
einzelnen Gegenständen. Erworbene Produkte könnten so<strong>mit</strong> weltweit<br />
eindeutig einzelnen Personen zugeordnet werden.<br />
– Durch die Zusammenführung der Informationen aus RFID-Tags <strong>mit</strong><br />
personenbezogenen Daten (z. B. aus Kundenkarten) lässt sich das<br />
Kaufverhalten einzelner Kunden detailliert analysieren.<br />
Daraus folgt die Forderung nach folgenden Maßnahmen:<br />
Die betroffenen Personen müssen umfassend über Einsatz, Verarbeitungszweck<br />
und Inhalt von RFID-Chips informiert werden.<br />
Kommunikationsvorgänge <strong>mit</strong> RFID-Chips, die eine Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten auslösen, müssen für die betroffenen Personen<br />
transparent und eindeutig erkennbar sein.<br />
Daten auf RFID-Chips dürfen nur so lange gespeichert sein, wie es zur<br />
Erreichung des Zwecks erforderlich ist.<br />
Möglichkeiten zur Deaktivierung bzw. Löschung der Daten von RFID-<br />
Chips müssen geschaffen werden.<br />
Die Vertraulichkeit der gespeicherten und der übertragenen Daten muss<br />
durch wirksame Authentisierung der beteiligten Peripheriegeräte und<br />
durch Verschlüsselung sichergestellt werden.<br />
Bei RFID-Technologie <strong>mit</strong> Verarbeitungsfunktion müssen Systeme<br />
angeboten werden, die keine Seriennummern tragen.<br />
Jahresbericht BlnBDI 2004<br />
3.4<br />
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