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Hallo Taxi 1/2013 - bei Taxi 60160

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service für Profis<br />

Juristisches:<br />

e-Bike – e-scooter<br />

schon ein kraftfahrzeug oder noch fahrrad?<br />

18<br />

von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: ra@preschitz.eu<br />

m<br />

Da<strong>bei</strong> nehmen auch<br />

die sogenannten<br />

„E-Bikes“ eine immer<br />

stärkere Rolle ein. Es sollen<br />

daher in der Folge<br />

die verschiedenen<br />

Arten, soweit sie für die<br />

Einordnung in die österreichische<br />

Rechtslage<br />

von Bedeutung sind,<br />

verglichen werden.<br />

Die Straßenverkehrsordnung<br />

(§ 2 Abs 1 Z 22)<br />

definiert als Fahrrad ein<br />

Fahrzeug, das mit einer<br />

Vorrichtung zur Übertragung<br />

der menschlichen<br />

Kraft auf die Antriebsräder<br />

ausgestattet ist<br />

oder ein solches Fahrzeug,<br />

das zusätzlich mit<br />

einem elektrischen<br />

Antrieb ausgestattet ist<br />

(Elektrofahrrad).<br />

it Beginn der wärmeren Jahreszeit<br />

werden viele wieder ihre Fahrräder<br />

aus dem Winterquartier holen um<br />

damit durch Stadt und Land zu<br />

radeln. Von Jahr zu Jahr nimmt der<br />

Anteil der Fahrradfahrer im Straßenverkehr<br />

zu.<br />

Grundsätzlich unterscheidet<br />

man Elektrofahrräder<br />

mit Tretunterstützung<br />

und solche<br />

ohne Tretunterstützung.<br />

Letztere werden ausschließlich<br />

mit einem<br />

Elektromotor angetrieben. Es ist für den Fahrer daher nicht<br />

notwendig in die Pedale zu treten. Wenn nun die höchste<br />

zulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit<br />

nicht mehr als 25 km/h beträgt, ist dieses<br />

Fahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordnung ebenfalls<br />

als Fahrrad zu betrachten. Umgangssprachlich werden<br />

diese Gefährte oft als „E-Scooter“ bezeichnet.<br />

Bei Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung dient der elektrische<br />

Antrieb als – wie schon der Name sagt – Unterstützung<br />

<strong>Hallo</strong> <strong>Taxi</strong> 1|13<br />

für das Treten. Ein Fahren mit dem Motor ohne zu treten ist<br />

da<strong>bei</strong> nicht möglich. Auch hier darf die zulässige Leistung<br />

maximal 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit maximal<br />

25 km/h betragen. Werden diese Voraussetzungen eingehalten,<br />

gelten die Fahrer von diesen Fahrzeugen (Elektrofahrräder<br />

mit Tretunterstützung und E-Scooter) als Radfahrer<br />

im Sinne der Straßenverkehrsordnung und sie haben<br />

sich an die für Radfahrer<br />

geltenden Bestimmungen<br />

zu halten.<br />

Wenn nun der Motor<br />

die vorhin angeführten<br />

Grenzen überschreitet,<br />

also stärker als 600<br />

Watt oder eine schnellere<br />

Geschwindigkeit<br />

als 25 km/h erlaubt,<br />

gelten diese Fahrzeuge<br />

nicht mehr als<br />

Fahrräder, sondern als<br />

Kraftfahrzeuge.<br />

Die weitere Einteilung<br />

ist analog zu den<br />

Regeln mit Verbrennungsmotor.<br />

Das Elektromoped<br />

hat eine<br />

max. Bauartgeschwindigkeit<br />

von 45 km/h<br />

und eine max. Nenndauerleistung<br />

von 4 kW<br />

und gilt als Motorfahrrad.<br />

Es muss daher angemeldet<br />

und mit einer<br />

Nummerntafel versehen<br />

werden. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen,<br />

die für Mopeds<br />

anzuwenden sind.<br />

Grundsätzlich gibt es Elektrofahrräder mit Tretunterstützung,<br />

die eine stärkere Leistung als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit<br />

von über 25 km/h ausweisen. Diese sind<br />

zwar teilweise <strong>bei</strong> Fahrradhändlern zu erwerben, können<br />

aber in Österreich bisher nicht behördlich zugelassen werden.<br />

Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge, die auch<br />

„S-Pedelecs“ genannt werden und deren Hilfsmotor <strong>bei</strong><br />

einer Geschwindigkeit über 25 km/h nicht aussetzt, auf<br />

Österreichs Straßen – zumindest derzeit – nicht betrieben<br />

werden dürfen.

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