Hallo Taxi 1/2013 - bei Taxi 60160
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Juristisches:<br />
e-Bike – e-scooter<br />
schon ein kraftfahrzeug oder noch fahrrad?<br />
18<br />
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: ra@preschitz.eu<br />
m<br />
Da<strong>bei</strong> nehmen auch<br />
die sogenannten<br />
„E-Bikes“ eine immer<br />
stärkere Rolle ein. Es sollen<br />
daher in der Folge<br />
die verschiedenen<br />
Arten, soweit sie für die<br />
Einordnung in die österreichische<br />
Rechtslage<br />
von Bedeutung sind,<br />
verglichen werden.<br />
Die Straßenverkehrsordnung<br />
(§ 2 Abs 1 Z 22)<br />
definiert als Fahrrad ein<br />
Fahrzeug, das mit einer<br />
Vorrichtung zur Übertragung<br />
der menschlichen<br />
Kraft auf die Antriebsräder<br />
ausgestattet ist<br />
oder ein solches Fahrzeug,<br />
das zusätzlich mit<br />
einem elektrischen<br />
Antrieb ausgestattet ist<br />
(Elektrofahrrad).<br />
it Beginn der wärmeren Jahreszeit<br />
werden viele wieder ihre Fahrräder<br />
aus dem Winterquartier holen um<br />
damit durch Stadt und Land zu<br />
radeln. Von Jahr zu Jahr nimmt der<br />
Anteil der Fahrradfahrer im Straßenverkehr<br />
zu.<br />
Grundsätzlich unterscheidet<br />
man Elektrofahrräder<br />
mit Tretunterstützung<br />
und solche<br />
ohne Tretunterstützung.<br />
Letztere werden ausschließlich<br />
mit einem<br />
Elektromotor angetrieben. Es ist für den Fahrer daher nicht<br />
notwendig in die Pedale zu treten. Wenn nun die höchste<br />
zulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit<br />
nicht mehr als 25 km/h beträgt, ist dieses<br />
Fahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordnung ebenfalls<br />
als Fahrrad zu betrachten. Umgangssprachlich werden<br />
diese Gefährte oft als „E-Scooter“ bezeichnet.<br />
Bei Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung dient der elektrische<br />
Antrieb als – wie schon der Name sagt – Unterstützung<br />
<strong>Hallo</strong> <strong>Taxi</strong> 1|13<br />
für das Treten. Ein Fahren mit dem Motor ohne zu treten ist<br />
da<strong>bei</strong> nicht möglich. Auch hier darf die zulässige Leistung<br />
maximal 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit maximal<br />
25 km/h betragen. Werden diese Voraussetzungen eingehalten,<br />
gelten die Fahrer von diesen Fahrzeugen (Elektrofahrräder<br />
mit Tretunterstützung und E-Scooter) als Radfahrer<br />
im Sinne der Straßenverkehrsordnung und sie haben<br />
sich an die für Radfahrer<br />
geltenden Bestimmungen<br />
zu halten.<br />
Wenn nun der Motor<br />
die vorhin angeführten<br />
Grenzen überschreitet,<br />
also stärker als 600<br />
Watt oder eine schnellere<br />
Geschwindigkeit<br />
als 25 km/h erlaubt,<br />
gelten diese Fahrzeuge<br />
nicht mehr als<br />
Fahrräder, sondern als<br />
Kraftfahrzeuge.<br />
Die weitere Einteilung<br />
ist analog zu den<br />
Regeln mit Verbrennungsmotor.<br />
Das Elektromoped<br />
hat eine<br />
max. Bauartgeschwindigkeit<br />
von 45 km/h<br />
und eine max. Nenndauerleistung<br />
von 4 kW<br />
und gilt als Motorfahrrad.<br />
Es muss daher angemeldet<br />
und mit einer<br />
Nummerntafel versehen<br />
werden. Im Übrigen<br />
gelten die Bestimmungen,<br />
die für Mopeds<br />
anzuwenden sind.<br />
Grundsätzlich gibt es Elektrofahrräder mit Tretunterstützung,<br />
die eine stärkere Leistung als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit<br />
von über 25 km/h ausweisen. Diese sind<br />
zwar teilweise <strong>bei</strong> Fahrradhändlern zu erwerben, können<br />
aber in Österreich bisher nicht behördlich zugelassen werden.<br />
Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge, die auch<br />
„S-Pedelecs“ genannt werden und deren Hilfsmotor <strong>bei</strong><br />
einer Geschwindigkeit über 25 km/h nicht aussetzt, auf<br />
Österreichs Straßen – zumindest derzeit – nicht betrieben<br />
werden dürfen.