29.10.2013 Aufrufe

Rechtsextremismus

Rechtsextremismus

Rechtsextremismus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.6 Gewaltpotenzial der Neonaziszene<br />

Öffentliche Veranstaltungen der Neonazis verlaufen überwiegend<br />

störungsfrei, was sowohl auf die Auflagen der Ordnungsbehörden<br />

als auch die massive Polizeipräsenz zurückzuführen ist. Werden<br />

Straftaten begangen, handelt es sich vorwiegend um so genannte<br />

Propagandadelikte 29 . Mitunter kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />

mit Gegendemonstranten aus dem linksextremistischen<br />

Spektrum. 30 In der Öffentlichkeit, in Zeitungen oder Flugblättern<br />

vermeiden es Neonazis in der Regel, Gewalt als Mittel zur<br />

Durchsetzung ihrer politischen Ziele zu propagieren. Die öffentlichen<br />

Äußerungen können jedoch nicht über das Teilen der Szene<br />

immanente Gewaltpotenzial hinwegtäuschen. Zahlreiche Neonazis,<br />

nicht selten deren Führungskader, sind wegen der Begehung<br />

von Körperverletzungen vorbestraft. Auch szeneintern kommt es<br />

durchaus zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.<br />

Als der NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Erfurt wegen massiver Störungen<br />

gewaltbereiter Linksextremisten nicht wie geplant durchgeführt<br />

werden konnte, wähnten sich Demonstrationsteilnehmer in<br />

ihrer bereits im Vorfeld verfestigten Ansicht bestätigt: „Bürgermeister,<br />

Ordnungsamt, Polizei und Linksextreme hatten von Anfang an<br />

die Absicht, die NPD-Demonstration nicht stattfinden zu lassen“.<br />

Dennoch – hieß es später im Internet – haben sich die nationalen<br />

Demonstranten das Recht nicht nehmen lassen, die wenige Tage<br />

zuvor erteilte Demonstrationsgenehmigung in die Tat umzusetzen.<br />

Dabei entlud sich die insbesondere bei den „Freien Kräften“ latent<br />

vorherrschende Gewaltbereitschaft gegenüber den eingesetzten<br />

Polizeikräften.<br />

29 Zum Beispiel Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder Verwenden<br />

von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 bzw. § 86a Strafgesetzbuch (StGB).<br />

30 Siehe dazu Abschnitt „Linksextremismus“.<br />

<strong>Rechtsextremismus</strong><br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!