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ZDv 20/7 - Reservisten der Bundeswehr

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128<br />

b) Laufbahnen <strong>der</strong> Feldwebel<br />

128. Für die Beför<strong>der</strong>ung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen<br />

gelten nachfolgende Dienstzeitvoraussetzungen i n Jahren:<br />

für die Beför- bei Einstellung als 1<br />

<strong>der</strong>ung zum<br />

Stabsunteroffizier 1 Jahr seit<br />

Ernennung<br />

zum<br />

Unteroffizier 1<br />

Ober-/ Unter- Stabsunter- Feld-<br />

Haupt- offizier offizier webel<br />

gefreiter 2<br />

Feldwebel 3 2 ½ 2 1<br />

Oberfeldwebel 5 (4 ½) 4 ½ (4) 4 (3 ½) 3 (2 ½) 2 (1 ½)<br />

Hauptfeldwebel 8 (6) 7 ½ (5 ½) 7 (5) 6 (4) 5 (3)<br />

Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre3 seit Ernennung zum Feldwebel<br />

Oberstabsfeld- 19 (17) Jahre4 webel<br />

seit Ernennung zum Feldwebel<br />

( ) Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für beson<strong>der</strong>e Einsätze verwendet wird,<br />

Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer<br />

1 Bei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden <strong>der</strong><br />

tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach <strong>der</strong><br />

Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beför<strong>der</strong>ung zu diesem Dienstgrad<br />

vorausgesetzt werden. Bei Nachbeför<strong>der</strong>ungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 o<strong>der</strong> § 17<br />

Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31.03.<strong>20</strong>02: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die<br />

Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach <strong>der</strong> SLV mindestens für die Beför<strong>der</strong>ung zu dem jeweiligen<br />

Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor <strong>der</strong> Nachbeför<strong>der</strong>ung tatsächlich geleistete<br />

Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird<br />

die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt.<br />

2 bis 31.03.<strong>20</strong>02<br />

3 davon mindestens 3 Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel<br />

4 davon mindestens 6 Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel

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