ZDv 20/7 - Reservisten der Bundeswehr
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<strong>ZDv</strong> <strong>20</strong>/7<br />
430. Die Soldatinnen und Soldaten können mit ihrem Einverständnis für<br />
den Aufstieg o<strong>der</strong> Laufbahnwechsel vorgeschlagen werden o<strong>der</strong> sich<br />
bewerben.<br />
c) Voraussetzungen für die Zulassung als Reservefeldwebel-Anwärterin/<br />
Reservefeldwebel-Anwärter – § 22 Abs. 2 SLV<br />
431. Soldaten, die Grundwehrdienst o<strong>der</strong> freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst<br />
leisten, und frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können bei<br />
Bedarf und Eignung als Reservefeldwebel-Anwärterin o<strong>der</strong> Reservefeldwebel-Anwärter<br />
zugelassen werden, wenn sie<br />
– sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden,<br />
– eine Hauptschule mit Erfolg besucht o<strong>der</strong> einen als gleichwertig anerkannten<br />
Bildungsstand erworben haben (vgl. Anlage 9, Nr. 2) und über<br />
einen för<strong>der</strong>lichen Berufsabschluss verfügen (vgl. Anlage 9, Nr. 8) o<strong>der</strong><br />
– das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule o<strong>der</strong> einen<br />
als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen (vgl. Anlage 9, Nr. 3).<br />
Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen; in Verwendungen, in denen<br />
eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- o<strong>der</strong> Facharbeiterebene<br />
vermittelte Befähigung erfor<strong>der</strong>lich ist, jedoch nur, wenn die<br />
Bewerber diese Befähigung nachweisen. Die Zulassung ist darüber<br />
hinaus nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die mehrmonatige<br />
Ausbildung für eine militärfachliche Befähigung <strong>der</strong> Ausbildungsstufe 6<br />
mit Prüfung durchgeführt werden kann.<br />
432. Die Soldatinnen und Soldaten können mit ihrem Einverständnis für<br />
die Zulassung vorgeschlagen werden o<strong>der</strong> sich bewerben.<br />
Für die Bewerbung ist das Formular Bw 2297 „Antrag zur Zulassung als<br />
Reservefeldwebel-Anwärterin/Reservefeldwebel-Anwärter/Reservebootsmann-Anwärterin/Reservebootsmann-Anwärter<br />
zugleich Einverständniserklärung<br />
für die Ausbildung zum Feldwebel <strong>der</strong> Reserve/Bootsmann <strong>der</strong><br />
Reserve“ (Muster Anlage 3/4) zu nutzen.<br />
d) Einstellungs-, Übernahme- und Zulassungsverfahren<br />
430-433<br />
433. Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen <strong>der</strong> Feldwebel, die<br />
die Voraussetzungen in Nr. 424 erfüllen, werden im Rahmen des Bedarfs<br />
von den Zentren für Nachwuchsgewinnung zur Einstellung als Feldwebelanwärterin<br />
o<strong>der</strong> Feldwebelanwärter mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad,<br />
bei Erfüllen <strong>der</strong> Voraussetzungen in Nrn. 425 und 426 mit dem Dienstgrad<br />
Unteroffizier o<strong>der</strong> Stabsunteroffizier zum Dienstantritt aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
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