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ZDv 20/7 - Reservisten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>20</strong>/7<br />

430. Die Soldatinnen und Soldaten können mit ihrem Einverständnis für<br />

den Aufstieg o<strong>der</strong> Laufbahnwechsel vorgeschlagen werden o<strong>der</strong> sich<br />

bewerben.<br />

c) Voraussetzungen für die Zulassung als Reservefeldwebel-Anwärterin/<br />

Reservefeldwebel-Anwärter – § 22 Abs. 2 SLV<br />

431. Soldaten, die Grundwehrdienst o<strong>der</strong> freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst<br />

leisten, und frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können bei<br />

Bedarf und Eignung als Reservefeldwebel-Anwärterin o<strong>der</strong> Reservefeldwebel-Anwärter<br />

zugelassen werden, wenn sie<br />

– sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden,<br />

– eine Hauptschule mit Erfolg besucht o<strong>der</strong> einen als gleichwertig anerkannten<br />

Bildungsstand erworben haben (vgl. Anlage 9, Nr. 2) und über<br />

einen för<strong>der</strong>lichen Berufsabschluss verfügen (vgl. Anlage 9, Nr. 8) o<strong>der</strong><br />

– das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule o<strong>der</strong> einen<br />

als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen (vgl. Anlage 9, Nr. 3).<br />

Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen; in Verwendungen, in denen<br />

eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- o<strong>der</strong> Facharbeiterebene<br />

vermittelte Befähigung erfor<strong>der</strong>lich ist, jedoch nur, wenn die<br />

Bewerber diese Befähigung nachweisen. Die Zulassung ist darüber<br />

hinaus nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die mehrmonatige<br />

Ausbildung für eine militärfachliche Befähigung <strong>der</strong> Ausbildungsstufe 6<br />

mit Prüfung durchgeführt werden kann.<br />

432. Die Soldatinnen und Soldaten können mit ihrem Einverständnis für<br />

die Zulassung vorgeschlagen werden o<strong>der</strong> sich bewerben.<br />

Für die Bewerbung ist das Formular Bw 2297 „Antrag zur Zulassung als<br />

Reservefeldwebel-Anwärterin/Reservefeldwebel-Anwärter/Reservebootsmann-Anwärterin/Reservebootsmann-Anwärter<br />

zugleich Einverständniserklärung<br />

für die Ausbildung zum Feldwebel <strong>der</strong> Reserve/Bootsmann <strong>der</strong><br />

Reserve“ (Muster Anlage 3/4) zu nutzen.<br />

d) Einstellungs-, Übernahme- und Zulassungsverfahren<br />

430-433<br />

433. Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen <strong>der</strong> Feldwebel, die<br />

die Voraussetzungen in Nr. 424 erfüllen, werden im Rahmen des Bedarfs<br />

von den Zentren für Nachwuchsgewinnung zur Einstellung als Feldwebelanwärterin<br />

o<strong>der</strong> Feldwebelanwärter mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad,<br />

bei Erfüllen <strong>der</strong> Voraussetzungen in Nrn. 425 und 426 mit dem Dienstgrad<br />

Unteroffizier o<strong>der</strong> Stabsunteroffizier zum Dienstantritt aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Än<strong>der</strong>ung 2

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