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ZDv 20/7 - Reservisten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>20</strong>/7<br />

Für die Bewerbung ist das Formular Bw 2374 „Antrag zur Zulassung als<br />

Reserveunteroffizier-Anwärterin/Reserveunteroffizier-Anwärter/Reservemaat-Anwärterin/Reservemaat-Anwärter<br />

zugleich Einverständniserklärung<br />

für die Ausbildung zum Unteroffizier <strong>der</strong> Reserve/Maat <strong>der</strong> Reserve“<br />

(Muster Anlage 3/2) zu nutzen.<br />

d) Einstellungs-, Übernahme- und Zulassungsverfahren<br />

408. Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen in Nr. 401<br />

erfüllen, werden im Rahmen des Bedarfs von den Zentren für Nachwuchsgewinnung<br />

zur Einstellung als Unteroffizieranwärterin o<strong>der</strong> Unteroffizieranwärter<br />

mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad zum Dienstantritt<br />

aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

409. Die Auswahl <strong>der</strong> Soldatinnen und Soldaten für die Übernahme in<br />

o<strong>der</strong> Zulassung zu einer Laufbahn <strong>der</strong> Fachunteroffiziere (Nrn. 402, 403,<br />

406) richtet sich nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Fü TSK/San. Die Entscheidung<br />

über die bedarfsgerechte Übernahme o<strong>der</strong> Zulassung trifft die<br />

SDBw.<br />

410. Die Übernahme o<strong>der</strong> Zulassung als Anwärterin o<strong>der</strong> Anwärter für<br />

eine Laufbahn <strong>der</strong> Fachunteroffiziere ist schriftlich nach dem Muster <strong>der</strong><br />

Anlage 3/1 zu verfügen, für eine Laufbahn <strong>der</strong> Fachunteroffiziere <strong>der</strong><br />

Reserve nach dem Muster Anlage 3/3 (Formular Bw 2296).<br />

411. Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zur<br />

Beför<strong>der</strong>ung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem<br />

Zusatz „Unteroffizieranwärterin (UA)“/„Unteroffizieranwärter (UA)“ o<strong>der</strong><br />

„Reserveunteroffizier-Anwärterin (RUA)“/„Reserveunteroffizier-Anwärter<br />

(RUA)“.<br />

e) Ausbildung<br />

408-413<br />

412. Die Ausbildung <strong>der</strong> Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter<br />

sowie Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter<br />

richtet sich nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Fü TSK/San.<br />

413. Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter, die aus einer<br />

Laufbahn <strong>der</strong> Mannschaften übernommen o<strong>der</strong> zugelassen wurden, sind<br />

in den Ausbildungsabschnitt des vorgesehenen Ausbildungsganges einzusteuern,<br />

für den sie den erfor<strong>der</strong>lichen Ausbildungsstand besitzen.<br />

Än<strong>der</strong>ung 2<br />

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