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22 | Ablaufstörungen in Bauprojekten - Einflussfaktoren für die ...

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2 Grundlagen des Forschungsgebietes Bauablaufstörungen 9<br />

che Streitigkeiten im Verlauf der Bauausführung reibungslos abwickeln zu können. Zeitgenössische<br />

Kommentatoren streichen besonders <strong>die</strong> Stärkung der Rechte des Bauunternehmers<br />

heraus, der bis zum Inkrafttreten der Verd<strong>in</strong>gungsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen <strong>in</strong> hohem Maße<br />

der Willkür und Rigorosität der auftraggebenden Verwaltung ausgesetzt war. 41 Es wurde unter<br />

anderem e<strong>in</strong> separater Paragraf geschaffen, der sich ausschließlich mit Beh<strong>in</strong>derungen der<br />

Ausführung befasst. 42 Die VOB hat sich seit ihrer E<strong>in</strong>führung auch beim Abschluss von Bauverträgen<br />

zwischen nichtöffentlichen Institutionen durchgesetzt, bedarf allerd<strong>in</strong>gs auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

am 29.10.2002 veröffentlichte Neufassung der nunmehr „Vergabe- und Vertragsordnung <strong>für</strong><br />

Bauleistungen“ genannten VOB 2002 43 der ausdrücklichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />

Insbesondere zur Schließung von Vertragslücken kann der Handelsbrauch zwischen Kaufleuten<br />

e<strong>in</strong>er Branche oder e<strong>in</strong>es Ortes relevant werden 44 , der an <strong>die</strong> Stelle nicht zw<strong>in</strong>genden<br />

Gesetzesrechts tritt. Diese nicht explizit vere<strong>in</strong>barten Regelungen werden von den Beteiligten<br />

als üblich empfunden und bei Rechtshandlungen unter Kaufleuten stillschweigend als rechtsverb<strong>in</strong>dlich<br />

unterstellt. Typisches Beispiel ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben. 45<br />

Wesentliche Bedeutung haben <strong>die</strong> Gerichte, <strong>die</strong> auslegungsbedürftige bauvertragliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

und Vere<strong>in</strong>barungen entscheiden. Vielzahl und Umfang der baurechtlichen<br />

Entscheidungen zeigen, dass <strong>die</strong> Errichtung jedes e<strong>in</strong>zelnen Bauwerkes e<strong>in</strong> spezifischer Prozess<br />

mit spezifischen Problemen ist. In der Folge muss <strong>die</strong> Rechtsprechung immer wieder auf<br />

neue Störungssachverhalte, Anspruchsbegründungen oder Bewertungsverfahren reagieren.<br />

Entscheidungen und Kommentare zum privaten Baurecht werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl von Zeitschriften<br />

veröffentlicht. Die „Zeitschrift <strong>für</strong> das gesamte öffentliche und zivile Baurecht“<br />

(BauR) 46 , <strong>die</strong> „Zeitschrift <strong>für</strong> deutsches und <strong>in</strong>ternationales Baurecht“ (ZfBR) 47 , <strong>die</strong> „IBR<br />

41 Vgl. Kirsch, 1936, S. 61.<br />

42 § 6 VOB/B.<br />

43 Vgl. Bundesanzeiger vom 29.10.2002, Bl. 24057.<br />

44 § 346 HGB.<br />

45 Vgl. BGH: Urteil vom 08.02.2001, III ZR 268/00.<br />

46 Korbion/Upmeier/Vygen (Hrsg.): Zeitschrift <strong>für</strong> das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR). Düsseldorf,<br />

Werner, ersche<strong>in</strong>t seit 1970.<br />

47 Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Baurecht e. V.; Institut <strong>für</strong> deutsches und <strong>in</strong>ternationales Baurecht e. V. (Hrsg.):<br />

Zeitschrift <strong>für</strong> deutsches und <strong>in</strong>ternationales Baurecht (ZfBR). Walluf, Bauverlag, ersche<strong>in</strong>t seit 1980.<br />

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