22 | Ablaufstörungen in Bauprojekten - Einflussfaktoren für die ...
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2 Grundlagen des Forschungsgebietes Bauablaufstörungen 21<br />
w<strong>in</strong>n. 153 Voraussetzung ist allerd<strong>in</strong>gs, dass der Auftraggeber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorunternehmerleistung<br />
e<strong>in</strong>stehen will und der Auftragnehmer e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derungsanzeige erstellt. 154 KAPELL-<br />
MANN/SCHIFFERS 155 sehen im Vorunternehmer immer e<strong>in</strong>en Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.<br />
156 Auch FRANKE/KEMPER/ZANNER/GRÜNHAGEN 157 ordnen Vorunternehmerverzögerungen<br />
dem Risikobereich des Auftraggebers zu.<br />
Sub- oder Nachunternehmer ist derjenige, der von e<strong>in</strong>em Bauunternehmer, also nicht vom<br />
Bauherrn, mit der Ausführung e<strong>in</strong>zelner Leistungen oder Gewerke beauftragt ist. Der Subunternehmer<br />
ist gegenüber Dritten, also auch gegenüber dem Bauherrn, Erfüllungsgehilfe des<br />
Bauunternehmers. Hat der Auftragnehmer auch Planungsleistungen im Auftrag, s<strong>in</strong>d dessen<br />
Sonderfachleute subunternehmergleiche Erfüllungsgehilfen. 158 Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers<br />
ist auch dessen Baustofflieferant oder Werklieferungsunternehmer, der an der Errichtung<br />
des Bauwerkes durch Lieferung von Baustoffen, Fertigteilen oder sonstigen Stoffen<br />
beteiligt ist, aber ke<strong>in</strong>e Leistungen unmittelbar am Bauwerk selbst erbr<strong>in</strong>gt. 159<br />
2.2.3 Prozessdimension<br />
Das Bauen ist von e<strong>in</strong>igen Besonderheiten geprägt, <strong>die</strong> sich wesentlich von anderen Industriezweigen<br />
unterscheiden. KRAUS 160 beobachtet bei der Zusammenarbeit der Bauprojektpartner<br />
e<strong>in</strong>e hohe Konfliktträchtigkeit <strong>in</strong>sbesondere aufgrund oft konfrontativen Verhaltens,<br />
allgeme<strong>in</strong> mangelhafter Umgangsformen, gegenseitigen Misstrauens und e<strong>in</strong>es engen f<strong>in</strong>anziellen<br />
Spielraums der Baubeteiligten. Weitere Besonderheiten resultieren aus der Komplexität<br />
der Bauaufgabe, der unterschiedlichen Bewertung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<br />
sowie aus dem hohen E<strong>in</strong>fluss natürlicher Unwägbarkeiten h<strong>in</strong>sichtlich der Produktionsbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Gleichzeitig dom<strong>in</strong>iert <strong>die</strong> handwerkliche Leistungserbr<strong>in</strong>gung bei hohem<br />
Wertanteil des e<strong>in</strong>zelnen Werkes am Unternehmensumsatz e<strong>in</strong>es Auftragnehmers. Die hohe<br />
153 Vgl. Wirth, 2001, II. Teil Rdn. 62; Kraus, 2000c, S. 217. Bereits das OLG Düsseldorf hatte am 29.06.1999<br />
<strong>die</strong> Erfüllungsgehilfeneigenschaft des Vorunternehmers bestätigt. Vgl. OLG Düsseldorf: Urteil vom 29.06.1999 -<br />
21 U 127/98. In: NJW-RR 2000, S. 808.<br />
154 Vgl. BGH: Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98. In: BauR 2000, S. 7<strong>22</strong> - 725; Kapellmann/Schiffers,<br />
2000a, Rdn. 1396; Kraus, 2000a, S. 218.<br />
155 Vgl. Kapellmann/Schiffers, 2000a, Rdn. 1379.<br />
156 Vgl. auch o.V., 2000, S. <strong>22</strong> - 23.<br />
157 Vgl. Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, 2002, B § 6 Rdn. 9.<br />
158 Vgl. Werner/Pastor/Müller, 1995, S. 599.<br />
159 Vgl. Vygen, 1997, Rdn. 20.<br />
160 Kraus, 1998, S. 137 - 176, hier S. 140 und S. 169 ff.<br />
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