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22 | Ablaufstörungen in Bauprojekten - Einflussfaktoren für die ...

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3 Def<strong>in</strong>ition und Systematik von Bauablaufstörungen 31<br />

E<strong>in</strong>zeldaten zudem nach Term<strong>in</strong>en, Kosten und Qualitäten 196 oder nach Auftraggeber- beziehungsweise<br />

Auftragnehmer-Perspektive unterschieden werden.<br />

Gestaltungsdimension<br />

Primär<br />

Sekundär<br />

Vertrags-<br />

Soll<br />

Explizite vertragliche Regelungen, z. B.<br />

vertraglich vere<strong>in</strong>barte Beg<strong>in</strong>n- und<br />

Endterm<strong>in</strong>e<br />

Ergänzende Annahmen des<br />

Auftragnehmers, z. B. als Bauablaufplan<br />

auf der Grundlage kalkulierter Lohnstunden<br />

Zustandsdimension<br />

Bau-Soll<br />

Änderungen des Bauentwurfs oder sonstige<br />

Anordnungen des Auftraggebers, z. B.<br />

durch Anordnung anderer Bauverfahren<br />

Ausgestaltung mit den bisherigen<br />

Annahmen des Auftragnehmers, z. B. durch<br />

störungsbed<strong>in</strong>gte Planfortschreibung<br />

Bau-Ist<br />

Erbr<strong>in</strong>gung der Bauleistung <strong>in</strong> Bezug auf<br />

<strong>die</strong> expliziten Sollvorgaben, z. B. des<br />

tatsächlichen Endterm<strong>in</strong>s<br />

Erbr<strong>in</strong>gung der Bauleistung <strong>in</strong> Bezug auf<br />

<strong>die</strong> ergänzenden Annahmen des<br />

Auftragnehmers, z. B. des Bauablaufs<br />

Abbildung 2: Zweidimensionale Projektmatrix aus Zustands- und Gestaltungsdimension 197<br />

Das primäre Vertrags-Soll umfasst alle expliziten vertraglichen Regelungen und Vertragsbestandteile.<br />

198 Das konkrete Vertrags-Soll bleibt oft auslegungsbedürftig 199 , so dass der Auftragnehmer<br />

aus <strong>die</strong>sem primären Vertrags-Soll e<strong>in</strong> eigenes Soll ableitet, zum Beispiel <strong>in</strong> Form<br />

kalkulativer Annahmen oder e<strong>in</strong>es nicht explizit vere<strong>in</strong>barten Bauablaufplans. Diese nachrangigen,<br />

nicht ausdrücklich vere<strong>in</strong>barten Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungserstellung sollen hier als<br />

sekundäres Vertrags-Soll bezeichnet werden. 200 Ist im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> unklar, wie sich das se-<br />

196 Vgl. Hahn, 2002, S. 47.<br />

197 Eigene Darstellung.<br />

198 Bei Widersprüchen gilt § 1 Nr. 2 VOB/B.<br />

199 Typisches Beispiel <strong>für</strong> e<strong>in</strong> auslegungsbedürftiges Vertrags-Soll ist der „Türfarbfall“, bei dem <strong>die</strong> Auslegung<br />

der Regelung „Farbe: uni, nach Wahl des Auftraggebers“ <strong>für</strong> über 1.000 Türen im Mittelpunkt steht. Lässt das<br />

Bau-Soll 1.000 unterschiedliche Farben, eventuell sogar Sonderfarben zu? Vgl. Kapellmann, 1993, S. 11 - 32,<br />

hier S. 17 ff. Zur Wertung <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen vgl. Korbion/Locher, 1997, S. 62 ff.<br />

200 Vgl. Barrie/Paulson, 1992, S., 458. SCHIFFERS bezeichnet das sekundäre Soll als „<strong>in</strong>ternes Soll“. Vgl. Schiffers,<br />

1993, S. 33 - 60, hier S. 35.<br />

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