22 | Ablaufstörungen in Bauprojekten - Einflussfaktoren für die ...
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3 Def<strong>in</strong>ition und Systematik von Bauablaufstörungen 31<br />
E<strong>in</strong>zeldaten zudem nach Term<strong>in</strong>en, Kosten und Qualitäten 196 oder nach Auftraggeber- beziehungsweise<br />
Auftragnehmer-Perspektive unterschieden werden.<br />
Gestaltungsdimension<br />
Primär<br />
Sekundär<br />
Vertrags-<br />
Soll<br />
Explizite vertragliche Regelungen, z. B.<br />
vertraglich vere<strong>in</strong>barte Beg<strong>in</strong>n- und<br />
Endterm<strong>in</strong>e<br />
Ergänzende Annahmen des<br />
Auftragnehmers, z. B. als Bauablaufplan<br />
auf der Grundlage kalkulierter Lohnstunden<br />
Zustandsdimension<br />
Bau-Soll<br />
Änderungen des Bauentwurfs oder sonstige<br />
Anordnungen des Auftraggebers, z. B.<br />
durch Anordnung anderer Bauverfahren<br />
Ausgestaltung mit den bisherigen<br />
Annahmen des Auftragnehmers, z. B. durch<br />
störungsbed<strong>in</strong>gte Planfortschreibung<br />
Bau-Ist<br />
Erbr<strong>in</strong>gung der Bauleistung <strong>in</strong> Bezug auf<br />
<strong>die</strong> expliziten Sollvorgaben, z. B. des<br />
tatsächlichen Endterm<strong>in</strong>s<br />
Erbr<strong>in</strong>gung der Bauleistung <strong>in</strong> Bezug auf<br />
<strong>die</strong> ergänzenden Annahmen des<br />
Auftragnehmers, z. B. des Bauablaufs<br />
Abbildung 2: Zweidimensionale Projektmatrix aus Zustands- und Gestaltungsdimension 197<br />
Das primäre Vertrags-Soll umfasst alle expliziten vertraglichen Regelungen und Vertragsbestandteile.<br />
198 Das konkrete Vertrags-Soll bleibt oft auslegungsbedürftig 199 , so dass der Auftragnehmer<br />
aus <strong>die</strong>sem primären Vertrags-Soll e<strong>in</strong> eigenes Soll ableitet, zum Beispiel <strong>in</strong> Form<br />
kalkulativer Annahmen oder e<strong>in</strong>es nicht explizit vere<strong>in</strong>barten Bauablaufplans. Diese nachrangigen,<br />
nicht ausdrücklich vere<strong>in</strong>barten Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungserstellung sollen hier als<br />
sekundäres Vertrags-Soll bezeichnet werden. 200 Ist im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> unklar, wie sich das se-<br />
196 Vgl. Hahn, 2002, S. 47.<br />
197 Eigene Darstellung.<br />
198 Bei Widersprüchen gilt § 1 Nr. 2 VOB/B.<br />
199 Typisches Beispiel <strong>für</strong> e<strong>in</strong> auslegungsbedürftiges Vertrags-Soll ist der „Türfarbfall“, bei dem <strong>die</strong> Auslegung<br />
der Regelung „Farbe: uni, nach Wahl des Auftraggebers“ <strong>für</strong> über 1.000 Türen im Mittelpunkt steht. Lässt das<br />
Bau-Soll 1.000 unterschiedliche Farben, eventuell sogar Sonderfarben zu? Vgl. Kapellmann, 1993, S. 11 - 32,<br />
hier S. 17 ff. Zur Wertung <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen vgl. Korbion/Locher, 1997, S. 62 ff.<br />
200 Vgl. Barrie/Paulson, 1992, S., 458. SCHIFFERS bezeichnet das sekundäre Soll als „<strong>in</strong>ternes Soll“. Vgl. Schiffers,<br />
1993, S. 33 - 60, hier S. 35.<br />
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