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Finanzen & Steuern<br />

Gehaltsobergrenze<br />

GMBH-CHEF<br />

Begehrliche Blicke<br />

Noch gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Managergehälter.<br />

Aber die „Karlsruher Tabelle“ für GmbH-Geschäftsführer bietet eine gute Vorlage<br />

für <strong>de</strong>n Gesetzgeber. VON LOTHAR VOLKELT<br />

Der Automobilkonzern BMW zahlt seinen<br />

Führungskräften nur noch maximal<br />

das 25-fache <strong>de</strong>s durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens.<br />

Volkswagen<br />

zahlt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung nur dann<br />

Prämien, wenn die strategischen Ziele<br />

wie Absatz und Marktanteil erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n. GmbH-Geschäftsführer spielen<br />

da in einer an<strong>de</strong>ren Liga: Denn sie<br />

zahlen für ein „unangemessen hohes“<br />

Gehalt schon immer drauf in Form <strong>de</strong>r<br />

ver<strong>de</strong>ckten Gewinnausschüttung. Dabei<br />

verfehlen solche Strafsteuern das Ziel,<br />

<strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r Gehälter zu begrenzen,<br />

und wirken statt<strong>de</strong>ssen kontraproduktiv,<br />

wie die Entwicklung <strong>de</strong>r Managergehälter<br />

in <strong>de</strong>n Vereinigten Staaten in<br />

<strong>de</strong>n vergangenen Jahren belegt. Aber<br />

die nächste Run<strong>de</strong> in Sachen Gehaltsobergrenze<br />

ist schon längst eingeläutet.<br />

Betriebsausgabenabzug<br />

als Obergrenze?<br />

Denn fast ein Jahr nach Inkrafttreten<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes zur Angemessenheit von<br />

Vorstandsgehältern wird wie<strong>de</strong>r über<br />

Managergehälter diskutiert. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />

jetzt die Stimmen wie<strong>de</strong>r lauter,<br />

die Höchstgrenzen für die Einkünfte<br />

von Vorstän<strong>de</strong>n und Geschäftsführern<br />

einfor<strong>de</strong>rn. Nach <strong>de</strong>m alten und neuen<br />

SPD-Mo<strong>de</strong>ll soll eine Höchstgrenze vorgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Wird sie überschritten,<br />

soll ein Abzug als Betriebsausgabe nicht<br />

mehr möglich sein. Folge: Der Gehaltsanteil,<br />

<strong>de</strong>r die festgelegte Höchstgrenze<br />

übersteigt, erhöht dann <strong>de</strong>n Gewinn <strong>de</strong>r<br />

GmbH und muss zusätzlich versteuert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die SPD hat auch ganz konkrete Vorstellungen<br />

von <strong>de</strong>r Höchstgrenze: Sie<br />

soll bei einer Million Euro liegen. Erhält<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführer dann zum Beispiel<br />

1,5 Millionen Euro Gehalt, muss <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

dafür in voller Höhe Einkommensteuer<br />

zahlen (Höchstsatz: 45<br />

Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

5,5 Prozent). Das entspricht einer Steuerbelastung<br />

von insgesamt 47,5 Prozent<br />

o<strong>de</strong>r 712.500 Euro.<br />

So viel dürfen GmbH-Geschäftsführer verdienen<br />

(Alle Angaben in Euro)<br />

Branche<br />

Umsatz bis 2,5 Millionen<br />

Euro und bis zu 20 Mitarbeitern<br />

Umsatz von 2,5 bis 5,0<br />

Millionen Euro und 20 bis 50<br />

Mitarbeiter<br />

Umsatz von 5,0 bis 25 Millionen<br />

Euro und 51 bis 100<br />

Mitarbeiter<br />

Umsatz von 25 bis 50 Millionen<br />

Euro und 101 bis 500<br />

Mitarbeiter<br />

Industrie 140.000 bis 180.000 180.000 bis 230.000 230.000 bis 260.000 280.000 bis 440.000<br />

Großhan<strong>de</strong>l 160.000 bis 200.000 170.000 bis 240.000 200.000 bis 260.000 260.000 bis 450.000<br />

Einzelhan<strong>de</strong>l 120.000 bis 150.000 130.000 bis 180.000 180.000 bis 210.000 210.000 bis 440.000<br />

Freie Berufe 160.000 bis 230.000 230.000 bis 270.000 270.000 bis 320.000 280.000 bis 480.000<br />

Sonstige Dienstleistung 140.000 bis 180.000 190.000 bis 230.000 210.000 bis 270.000 240.000 bis 460.000<br />

Handwerk 100.000 bis 150.000 140.000 bis 190.000 180.000 bis 240.000 200.000 bis 360.000<br />

Quelle: OFD Karlsruhe vom 3.4.2009, S 2742/84 – St 221 Karlsruher Tabelle (2009)<br />

46 ProFirma 07/08 2010

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