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Finanzen & Steuern<br />
Gehaltsobergrenze<br />
GMBH-CHEF<br />
Begehrliche Blicke<br />
Noch gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Managergehälter.<br />
Aber die „Karlsruher Tabelle“ für GmbH-Geschäftsführer bietet eine gute Vorlage<br />
für <strong>de</strong>n Gesetzgeber. VON LOTHAR VOLKELT<br />
Der Automobilkonzern BMW zahlt seinen<br />
Führungskräften nur noch maximal<br />
das 25-fache <strong>de</strong>s durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens.<br />
Volkswagen<br />
zahlt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung nur dann<br />
Prämien, wenn die strategischen Ziele<br />
wie Absatz und Marktanteil erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n. GmbH-Geschäftsführer spielen<br />
da in einer an<strong>de</strong>ren Liga: Denn sie<br />
zahlen für ein „unangemessen hohes“<br />
Gehalt schon immer drauf in Form <strong>de</strong>r<br />
ver<strong>de</strong>ckten Gewinnausschüttung. Dabei<br />
verfehlen solche Strafsteuern das Ziel,<br />
<strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r Gehälter zu begrenzen,<br />
und wirken statt<strong>de</strong>ssen kontraproduktiv,<br />
wie die Entwicklung <strong>de</strong>r Managergehälter<br />
in <strong>de</strong>n Vereinigten Staaten in<br />
<strong>de</strong>n vergangenen Jahren belegt. Aber<br />
die nächste Run<strong>de</strong> in Sachen Gehaltsobergrenze<br />
ist schon längst eingeläutet.<br />
Betriebsausgabenabzug<br />
als Obergrenze?<br />
Denn fast ein Jahr nach Inkrafttreten<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes zur Angemessenheit von<br />
Vorstandsgehältern wird wie<strong>de</strong>r über<br />
Managergehälter diskutiert. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />
jetzt die Stimmen wie<strong>de</strong>r lauter,<br />
die Höchstgrenzen für die Einkünfte<br />
von Vorstän<strong>de</strong>n und Geschäftsführern<br />
einfor<strong>de</strong>rn. Nach <strong>de</strong>m alten und neuen<br />
SPD-Mo<strong>de</strong>ll soll eine Höchstgrenze vorgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Wird sie überschritten,<br />
soll ein Abzug als Betriebsausgabe nicht<br />
mehr möglich sein. Folge: Der Gehaltsanteil,<br />
<strong>de</strong>r die festgelegte Höchstgrenze<br />
übersteigt, erhöht dann <strong>de</strong>n Gewinn <strong>de</strong>r<br />
GmbH und muss zusätzlich versteuert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die SPD hat auch ganz konkrete Vorstellungen<br />
von <strong>de</strong>r Höchstgrenze: Sie<br />
soll bei einer Million Euro liegen. Erhält<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführer dann zum Beispiel<br />
1,5 Millionen Euro Gehalt, muss <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />
dafür in voller Höhe Einkommensteuer<br />
zahlen (Höchstsatz: 45<br />
Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
5,5 Prozent). Das entspricht einer Steuerbelastung<br />
von insgesamt 47,5 Prozent<br />
o<strong>de</strong>r 712.500 Euro.<br />
So viel dürfen GmbH-Geschäftsführer verdienen<br />
(Alle Angaben in Euro)<br />
Branche<br />
Umsatz bis 2,5 Millionen<br />
Euro und bis zu 20 Mitarbeitern<br />
Umsatz von 2,5 bis 5,0<br />
Millionen Euro und 20 bis 50<br />
Mitarbeiter<br />
Umsatz von 5,0 bis 25 Millionen<br />
Euro und 51 bis 100<br />
Mitarbeiter<br />
Umsatz von 25 bis 50 Millionen<br />
Euro und 101 bis 500<br />
Mitarbeiter<br />
Industrie 140.000 bis 180.000 180.000 bis 230.000 230.000 bis 260.000 280.000 bis 440.000<br />
Großhan<strong>de</strong>l 160.000 bis 200.000 170.000 bis 240.000 200.000 bis 260.000 260.000 bis 450.000<br />
Einzelhan<strong>de</strong>l 120.000 bis 150.000 130.000 bis 180.000 180.000 bis 210.000 210.000 bis 440.000<br />
Freie Berufe 160.000 bis 230.000 230.000 bis 270.000 270.000 bis 320.000 280.000 bis 480.000<br />
Sonstige Dienstleistung 140.000 bis 180.000 190.000 bis 230.000 210.000 bis 270.000 240.000 bis 460.000<br />
Handwerk 100.000 bis 150.000 140.000 bis 190.000 180.000 bis 240.000 200.000 bis 360.000<br />
Quelle: OFD Karlsruhe vom 3.4.2009, S 2742/84 – St 221 Karlsruher Tabelle (2009)<br />
46 ProFirma 07/08 2010