ÜMANV-Konzept - Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin
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EINSATZKONZEPT <strong>ÜMANV</strong><br />
PLANUNG UND KONZEPT<br />
3.3.1. Sammelräume (SR)<br />
Aufgabe der Sammelräume ist der Empfang überörtlicher Einheiten, ihre Meldung an die<br />
Einsatzleitung (Einheitsart, Herkunft und Gesamt-Stärke nach Auskunft des Einheitsführers)<br />
und die unverzügliche Weiterleitung zur zugewiesenen Einsatzstelle oder zum Bereitstellungsraum.<br />
Es ist zwingend erforderlich, dass die kreisfreien Städte und Kreise in NRW Sammelräume<br />
<strong>für</strong> die überörtliche Hilfe festlegen. Mindestanforderungen an diese Sammelräume<br />
sind:<br />
• Verkehrsgünstige Lage an der Kreis- oder Stadtgrenze<br />
• leicht <strong>für</strong> Fremde aufzufinden, z. B. vorhandene Ausschilderung<br />
• Platzangebot <strong>für</strong> mindestens 50 Fahrzeuge in RTW-Größe (3 m x 6 m)<br />
rund 1.800 m 2<br />
• Getrennte Zu- und Abfahrt möglich<br />
• Führung mit Meldekopf<br />
• Lotsenstelle/Kartenmaterial-Depot zur Einweisung<br />
• Wenn möglich, Infrastruktur zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft<br />
(Toiletten, Strom- und Wasseranschluss)<br />
Sammelräume <strong>für</strong> Einsatzkräfte sind nahe der Stadt-/Kreisgrenze in alle Himmelsrichtungen<br />
auszuweisen. Sie müssen sich an den Hauptzugangsstraßen (Bundesstraßen, Autobahnen)<br />
orientieren. Diese Forderungen dürften in der Regel zur Einrichtung von vier bis<br />
maximal acht Sammelräumen pro Gebietskörperschaft führen. Die Sammelräume werden<br />
von allen Kräften, d. h. sowohl von Rettungsdienstkräften als auch von Kräften des<br />
Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung, angefahren.<br />
Bei der Festlegung der Sammelräume ist die Polizei einzubinden, da sie ebenfalls Flächen<br />
zur Sammlung eigener Kräfte vorplant, und die Konkurrenz vermieden werden<br />
muss. Bei der Einbindung kann vor Ort festgelegt werden, wie Anfahrtswege und Sammelräume<br />
im Einsatzfall geschützt werden und ob die Polizei hierbei oder durch Verkehrsregelung<br />
unterstützen kann.<br />
Die Sammelräume sind als Anlage zum Einsatzplan zu führen, so dass alle Gebietskörperschaften<br />
ohne Nachfrage in der Lage sind, bei Entsendung von Kräften die vereinbarten<br />
Räume anzufahren. Eine Kommunikation mit der anfordernden Leitstelle erübrigt<br />
sich bis dahin. Für die Sammelräume ist Führungspersonal in hinreichender Stärke und<br />
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