ein Handlungsleitfaden - löbestein
ein Handlungsleitfaden - löbestein
ein Handlungsleitfaden - löbestein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Reimund St<strong>ein</strong>häußer, Olaf Bastian<br />
Bedingungen angebaut werden wie Nahrungs- und<br />
Futtermittelpflanzen und dementsprechend auch<br />
in diesem Bereich der Landwirtschaft die Regeln<br />
der guten fachlichen Praxis (GfP) gelten. Weiterhin<br />
müssen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund sei die<br />
Forschung und Entwicklung im Bereich <strong>ein</strong>er nachhaltigen<br />
Bereitstellung von Bioenergie voranzutreiben.<br />
Abb. 1: Biologische Vielfalt bei der Erzeugung von Bioenergie,<br />
Versuchsfläche Nachwachsende Rohstoffe in Pommritz<br />
(Foto: Olaf Bastian)<br />
Als wichtigste Steuerungsinstrumente gelten das<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-<br />
Energien-Wärmegesetz, die Gasnetzzugangsverordnung,<br />
die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung,<br />
die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und<br />
die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Für<br />
den größten Boom im Bereich Bioenergie hat in den<br />
letzten 13 Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) gesorgt, das u. a. die Gewinnung von Elektrizität<br />
aus Biomasse fördert. Dadurch hat der Bau von<br />
Biogasanlagen deutlich zugenommen. Im Landkreis<br />
Görlitz findet sich inzwischen <strong>ein</strong>e beachtliche Anzahl<br />
von Anlagen (Abschn. 3.2). Dies ist in erster Linie<br />
darauf zurückzuführen, dass das EEG <strong>ein</strong>e feste<br />
Vergütung für die Abnahme von Bioenergie bietet,<br />
die deutlich über der für konventionell erzeugtem<br />
Strom liegt.<br />
Das EEG-Fördersystem garantiert für die Erzeugung<br />
von Elektrizität aus Biomasse <strong>ein</strong>en Grundbetrag<br />
je Kilowattstunde. Dieser ist nach Anlagenleistung<br />
gestaffelt: Die kl<strong>ein</strong>ste Klasse bilden Anlagen bis zu<br />
<strong>ein</strong>er Leistung von 150 kW el . Elektrizität aus dieser<br />
Anlagenklasse wird mit 14,3 Cent/kWh vergütet<br />
(gilt für das Jahr 2012, Absenkung aller Biomassevergütungen<br />
2 % jährlich ab 2013). Bis 500 kW el<br />
erhalten Anlagenbetreiber 12,3 Cent/kWh. Biomasseanlagen<br />
bis 5.000 kW el bekommen noch<br />
11,0 Cent/kWh. Bei <strong>ein</strong>er Anlagenleistung von bis<br />
zu 20.000 kW el werden nur noch 6,0 Cent/kWh<br />
gezahlt. Bei <strong>ein</strong>er Anlage von z. B. 453 kW el werden<br />
dann die Tarife für die ersten 150 kW el nach<br />
der ersten Leistungsklasse und für die restlichen<br />
303 kW el nach der zweiten Leistungsklasse bezahlt.<br />
Die zusätzliche Vergütung bestimmter Einsatzstoffe<br />
richtet sich nach den Einsatzstoffvergütungsklassen<br />
I und II. In Klasse I finden sich überwiegend<br />
die klassischen Biogas-Substrate wie Mais (Ganzpflanze),<br />
Getreide (Ganzpflanze) oder Waldrestholz<br />
wieder. Für diese werden je nach Anlagenleistung<br />
von 6,0 Cent/kWh bis 2,5 Cent/kWh berechnet<br />
bis <strong>ein</strong> Wert von 5.000 kW el der Biomasseanlage<br />
überschritten wird. Substrate wie Winterrübsen,<br />
Durchwachsene Silphie oder Landschaftspflegematerial<br />
sind der Einsatzstoffvergütungsklasse II zugeordnet<br />
und werden in Anlagen bis 5.000 kW el mit<br />
8,0 Cent/kWh vergütet. Auch die Verwertung bestimmter<br />
Güllearten wird in Anlagen über 500 kW el<br />
bis 5.000 kW el zusätzlich mit 6,0 Cent/kWh gefördert.<br />
Das EEG fordert die Einhaltung bestimmter<br />
Regelungen. Um die vollständige Vergütung für<br />
Biogasanlagen zu erhalten, ist es z. B. notwendig,<br />
entweder 60 % (25 % im ersten Betriebsjahr) der<br />
erzeugten Wärme zu nutzen oder 60 Masseprozent<br />
Gülle zur Biogaserzeugung <strong>ein</strong>zusetzen. Der ebenfalls<br />
vorgeschriebene „Maisdeckel“ verlangt, dass<br />
Mais (Ganzpflanze) und Getreidekorn <strong>ein</strong>schließlich<br />
Corn-Cob-Mix und Körnermais sowie Lieschkolbenschrot<br />
nur 60 Masseprozent pro Jahr ausmachen<br />
dürfen.<br />
2.2 Ziele zur Erhaltung der Biodiversität<br />
Die biologische Vielfalt stellt <strong>ein</strong>e der wichtigsten<br />
natürlichen Ressourcen zur Das<strong>ein</strong>svorsorge des<br />
Menschen dar. Sie umfasst nicht nur die Vielfalt<br />
wildlebender Arten, sondern auch die Vielfalt genutzter<br />
und gezüchteter Arten, die Vielfalt innerhalb<br />
der Arten (genetische Vielfalt) und die Vielfalt<br />
an Lebensräumen bzw. Ökosystemen. Im Jahre<br />
1992 haben die Ver<strong>ein</strong>ten Nationen in Rio de Janeiro<br />
die “Über<strong>ein</strong>kunft über die Biologische Vielfalt“<br />
(Convention on Biological Diversity oder CBD)<br />
verabschiedet. Deutschland ist seit ihrem Inkrafttreten<br />
am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der<br />
9