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ein Handlungsleitfaden - löbestein

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Reimund St<strong>ein</strong>häußer, Olaf Bastian<br />

Bedingungen angebaut werden wie Nahrungs- und<br />

Futtermittelpflanzen und dementsprechend auch<br />

in diesem Bereich der Landwirtschaft die Regeln<br />

der guten fachlichen Praxis (GfP) gelten. Weiterhin<br />

müssen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund sei die<br />

Forschung und Entwicklung im Bereich <strong>ein</strong>er nachhaltigen<br />

Bereitstellung von Bioenergie voranzutreiben.<br />

Abb. 1: Biologische Vielfalt bei der Erzeugung von Bioenergie,<br />

Versuchsfläche Nachwachsende Rohstoffe in Pommritz<br />

(Foto: Olaf Bastian)<br />

Als wichtigste Steuerungsinstrumente gelten das<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-<br />

Energien-Wärmegesetz, die Gasnetzzugangsverordnung,<br />

die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung,<br />

die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und<br />

die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Für<br />

den größten Boom im Bereich Bioenergie hat in den<br />

letzten 13 Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) gesorgt, das u. a. die Gewinnung von Elektrizität<br />

aus Biomasse fördert. Dadurch hat der Bau von<br />

Biogasanlagen deutlich zugenommen. Im Landkreis<br />

Görlitz findet sich inzwischen <strong>ein</strong>e beachtliche Anzahl<br />

von Anlagen (Abschn. 3.2). Dies ist in erster Linie<br />

darauf zurückzuführen, dass das EEG <strong>ein</strong>e feste<br />

Vergütung für die Abnahme von Bioenergie bietet,<br />

die deutlich über der für konventionell erzeugtem<br />

Strom liegt.<br />

Das EEG-Fördersystem garantiert für die Erzeugung<br />

von Elektrizität aus Biomasse <strong>ein</strong>en Grundbetrag<br />

je Kilowattstunde. Dieser ist nach Anlagenleistung<br />

gestaffelt: Die kl<strong>ein</strong>ste Klasse bilden Anlagen bis zu<br />

<strong>ein</strong>er Leistung von 150 kW el . Elektrizität aus dieser<br />

Anlagenklasse wird mit 14,3 Cent/kWh vergütet<br />

(gilt für das Jahr 2012, Absenkung aller Biomassevergütungen<br />

2 % jährlich ab 2013). Bis 500 kW el<br />

erhalten Anlagenbetreiber 12,3 Cent/kWh. Biomasseanlagen<br />

bis 5.000 kW el bekommen noch<br />

11,0 Cent/kWh. Bei <strong>ein</strong>er Anlagenleistung von bis<br />

zu 20.000 kW el werden nur noch 6,0 Cent/kWh<br />

gezahlt. Bei <strong>ein</strong>er Anlage von z. B. 453 kW el werden<br />

dann die Tarife für die ersten 150 kW el nach<br />

der ersten Leistungsklasse und für die restlichen<br />

303 kW el nach der zweiten Leistungsklasse bezahlt.<br />

Die zusätzliche Vergütung bestimmter Einsatzstoffe<br />

richtet sich nach den Einsatzstoffvergütungsklassen<br />

I und II. In Klasse I finden sich überwiegend<br />

die klassischen Biogas-Substrate wie Mais (Ganzpflanze),<br />

Getreide (Ganzpflanze) oder Waldrestholz<br />

wieder. Für diese werden je nach Anlagenleistung<br />

von 6,0 Cent/kWh bis 2,5 Cent/kWh berechnet<br />

bis <strong>ein</strong> Wert von 5.000 kW el der Biomasseanlage<br />

überschritten wird. Substrate wie Winterrübsen,<br />

Durchwachsene Silphie oder Landschaftspflegematerial<br />

sind der Einsatzstoffvergütungsklasse II zugeordnet<br />

und werden in Anlagen bis 5.000 kW el mit<br />

8,0 Cent/kWh vergütet. Auch die Verwertung bestimmter<br />

Güllearten wird in Anlagen über 500 kW el<br />

bis 5.000 kW el zusätzlich mit 6,0 Cent/kWh gefördert.<br />

Das EEG fordert die Einhaltung bestimmter<br />

Regelungen. Um die vollständige Vergütung für<br />

Biogasanlagen zu erhalten, ist es z. B. notwendig,<br />

entweder 60 % (25 % im ersten Betriebsjahr) der<br />

erzeugten Wärme zu nutzen oder 60 Masseprozent<br />

Gülle zur Biogaserzeugung <strong>ein</strong>zusetzen. Der ebenfalls<br />

vorgeschriebene „Maisdeckel“ verlangt, dass<br />

Mais (Ganzpflanze) und Getreidekorn <strong>ein</strong>schließlich<br />

Corn-Cob-Mix und Körnermais sowie Lieschkolbenschrot<br />

nur 60 Masseprozent pro Jahr ausmachen<br />

dürfen.<br />

2.2 Ziele zur Erhaltung der Biodiversität<br />

Die biologische Vielfalt stellt <strong>ein</strong>e der wichtigsten<br />

natürlichen Ressourcen zur Das<strong>ein</strong>svorsorge des<br />

Menschen dar. Sie umfasst nicht nur die Vielfalt<br />

wildlebender Arten, sondern auch die Vielfalt genutzter<br />

und gezüchteter Arten, die Vielfalt innerhalb<br />

der Arten (genetische Vielfalt) und die Vielfalt<br />

an Lebensräumen bzw. Ökosystemen. Im Jahre<br />

1992 haben die Ver<strong>ein</strong>ten Nationen in Rio de Janeiro<br />

die “Über<strong>ein</strong>kunft über die Biologische Vielfalt“<br />

(Convention on Biological Diversity oder CBD)<br />

verabschiedet. Deutschland ist seit ihrem Inkrafttreten<br />

am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der<br />

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