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Heute hier, morgen dort? - System Familie

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3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 10<br />

3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells<br />

Grundlage einer jeden Sorgerechts-, Umgangs- und Betreuungsregelung ist die<br />

jeweils geltende familienrechtliche Gesetzgebung. <strong>Familie</strong>nrechtliche<br />

Regelungen bilden zudem den Rahmen für wissenschaftliche Forschungen. Im<br />

Folgenden sollen daher exemplarisch die <strong>Familie</strong>ngesetzgebungen für<br />

Deutschland, die USA und Frankreich vorgestellt werden. Die Kenntnis der USamerikanischen<br />

Rechtslage erleichtert zudem das Verständnis der im Anschluss<br />

beschriebenen Forschungserkenntnisse.<br />

3.1 Das Kindschaftsrecht in Deutschland<br />

Das Verhältnis von Eltern zueinander und das Verhältnis von Eltern zu ihren<br />

Kindern hat sich in den letzten einhundert Jahren in gesellschaftlicher,<br />

ökonomischer und rechtlicher Hinsicht erheblich gewandelt. Ausgehend von<br />

einer über Jahrhunderte sehr patriarchalisch geprägten gesellschaftlichen<br />

Grundstruktur ist es zunehmend zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter<br />

sowie zu einer Angleichung der Pflichten und Rechte von Eltern ihren Kindern<br />

gegenüber gekommen (vgl. Barabas und Erler 2002).<br />

Als wichtige Meilensteine der Veränderungen im <strong>Familie</strong>nrecht ist das<br />

Gleichberechtigungsgesetz (1957), die Ersetzung des Schuld- durch das<br />

Zerrüttungsprinzip (1977) sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

über die grundsätzliche Zulässigkeit eines gemeinsamen Sorgerechts<br />

nach einer Trennung (1982) zu nennen.<br />

Ein weiterer – und vorläufig letzter – Meilenstein in der Entwicklung des<br />

<strong>Familie</strong>nrechts stellte die Kindschaftsrechtsreform von 1998 dar. Zum zentralen<br />

Begriff und zur Leitmaxime des Kindschaftsrechts wurde das Kindeswohl<br />

(Lüderitz und Dethloff 2007, S. 325), die gemeinsame Sorge zum Regelfall nach<br />

einer elterlichen Trennung.

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