Heute hier, morgen dort? - System Familie
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3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 10<br />
3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells<br />
Grundlage einer jeden Sorgerechts-, Umgangs- und Betreuungsregelung ist die<br />
jeweils geltende familienrechtliche Gesetzgebung. <strong>Familie</strong>nrechtliche<br />
Regelungen bilden zudem den Rahmen für wissenschaftliche Forschungen. Im<br />
Folgenden sollen daher exemplarisch die <strong>Familie</strong>ngesetzgebungen für<br />
Deutschland, die USA und Frankreich vorgestellt werden. Die Kenntnis der USamerikanischen<br />
Rechtslage erleichtert zudem das Verständnis der im Anschluss<br />
beschriebenen Forschungserkenntnisse.<br />
3.1 Das Kindschaftsrecht in Deutschland<br />
Das Verhältnis von Eltern zueinander und das Verhältnis von Eltern zu ihren<br />
Kindern hat sich in den letzten einhundert Jahren in gesellschaftlicher,<br />
ökonomischer und rechtlicher Hinsicht erheblich gewandelt. Ausgehend von<br />
einer über Jahrhunderte sehr patriarchalisch geprägten gesellschaftlichen<br />
Grundstruktur ist es zunehmend zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter<br />
sowie zu einer Angleichung der Pflichten und Rechte von Eltern ihren Kindern<br />
gegenüber gekommen (vgl. Barabas und Erler 2002).<br />
Als wichtige Meilensteine der Veränderungen im <strong>Familie</strong>nrecht ist das<br />
Gleichberechtigungsgesetz (1957), die Ersetzung des Schuld- durch das<br />
Zerrüttungsprinzip (1977) sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
über die grundsätzliche Zulässigkeit eines gemeinsamen Sorgerechts<br />
nach einer Trennung (1982) zu nennen.<br />
Ein weiterer – und vorläufig letzter – Meilenstein in der Entwicklung des<br />
<strong>Familie</strong>nrechts stellte die Kindschaftsrechtsreform von 1998 dar. Zum zentralen<br />
Begriff und zur Leitmaxime des Kindschaftsrechts wurde das Kindeswohl<br />
(Lüderitz und Dethloff 2007, S. 325), die gemeinsame Sorge zum Regelfall nach<br />
einer elterlichen Trennung.