Heute hier, morgen dort? - System Familie
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3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 16<br />
3.3 Das Kindschaftsrecht in Frankreich<br />
Neben den 50 US-amerikanischen Bundesstaaten haben auch einige<br />
außereuropäische (z.B. Australien) und europäische Länder (z.B. Frankreich,<br />
Belgien, Italien, Niederlande) die Möglichkeit einer abwechselnden Betreuung in<br />
ihre <strong>Familie</strong>ngesetzgebung aufgenommen. Von Väterseite wird immer wieder<br />
die Forderung laut, dem internationalen Vorbild zu folgen und die Möglichkeit<br />
einer abwechselnden Betreuung auch in das deutsche <strong>Familie</strong>nrecht zu<br />
übernehmen. Als Vorreiter einer familienrechtlich verankerten abwechselnden<br />
Betreuung in Europa gilt Frankreich. Daher sollen im Folgenden kurz die<br />
gesetzlichen Regelungen und bisherigen Erfahrungen in Frankreich beschrieben<br />
werden.<br />
Bereits seit der Gesetzesänderung vom 08.01.1993 („la loi du 8 janvier 1993“)<br />
üben französische Eltern nach einer Trennung das Sorgerecht automatisch<br />
weiterhin gemeinsam aus.<br />
Mit der Gesetzesänderung vom 04.03.2002 („la loi du 4 mars 2002“) sieht das<br />
französische <strong>Familie</strong>nrecht in Artikel 373-2-9 des Code Civile erstmalig<br />
ausdrücklich vor, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Kindes in der<br />
Wohnung eines Elternteils allein oder aber abwechselnd in den Wohnungen<br />
beider Elternteile liegen kann. Besteht zwischen den Elternteilen Uneinigkeit<br />
über die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes, kann der<br />
Richter vorübergehend und für einen bestimmten Zeitraum einen wechselnden<br />
Aufenthalt des Kindes anordnen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes entscheidet der<br />
Richter endgültig darüber, ob das Kind seinen Aufenthalt zwischen den<br />
Wohnungen der Eltern wechselt oder aber bei einem der beiden Elternteile<br />
wohnt.<br />
Wichtige Rahmenbedingung für eine abwechselnde Betreuung nach einer<br />
elterlichen Trennung ist das gut ausgebaute französische Betreuungssystem.<br />
Durch die obligatorische Ganztagsbetreuung ist es für beide Elternteile