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Heute hier, morgen dort? - System Familie

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3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 16<br />

3.3 Das Kindschaftsrecht in Frankreich<br />

Neben den 50 US-amerikanischen Bundesstaaten haben auch einige<br />

außereuropäische (z.B. Australien) und europäische Länder (z.B. Frankreich,<br />

Belgien, Italien, Niederlande) die Möglichkeit einer abwechselnden Betreuung in<br />

ihre <strong>Familie</strong>ngesetzgebung aufgenommen. Von Väterseite wird immer wieder<br />

die Forderung laut, dem internationalen Vorbild zu folgen und die Möglichkeit<br />

einer abwechselnden Betreuung auch in das deutsche <strong>Familie</strong>nrecht zu<br />

übernehmen. Als Vorreiter einer familienrechtlich verankerten abwechselnden<br />

Betreuung in Europa gilt Frankreich. Daher sollen im Folgenden kurz die<br />

gesetzlichen Regelungen und bisherigen Erfahrungen in Frankreich beschrieben<br />

werden.<br />

Bereits seit der Gesetzesänderung vom 08.01.1993 („la loi du 8 janvier 1993“)<br />

üben französische Eltern nach einer Trennung das Sorgerecht automatisch<br />

weiterhin gemeinsam aus.<br />

Mit der Gesetzesänderung vom 04.03.2002 („la loi du 4 mars 2002“) sieht das<br />

französische <strong>Familie</strong>nrecht in Artikel 373-2-9 des Code Civile erstmalig<br />

ausdrücklich vor, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Kindes in der<br />

Wohnung eines Elternteils allein oder aber abwechselnd in den Wohnungen<br />

beider Elternteile liegen kann. Besteht zwischen den Elternteilen Uneinigkeit<br />

über die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes, kann der<br />

Richter vorübergehend und für einen bestimmten Zeitraum einen wechselnden<br />

Aufenthalt des Kindes anordnen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes entscheidet der<br />

Richter endgültig darüber, ob das Kind seinen Aufenthalt zwischen den<br />

Wohnungen der Eltern wechselt oder aber bei einem der beiden Elternteile<br />

wohnt.<br />

Wichtige Rahmenbedingung für eine abwechselnde Betreuung nach einer<br />

elterlichen Trennung ist das gut ausgebaute französische Betreuungssystem.<br />

Durch die obligatorische Ganztagsbetreuung ist es für beide Elternteile

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