Heute hier, morgen dort? - System Familie
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3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 14<br />
übergreifende Rahmenbedingungen. Die konkrete Ausgestaltung der familienund<br />
kindschaftsrechtlichen Bestimmungen fällt in die Verantwortung der<br />
einzelnen Bundesstaaten. Dies führt zu einer oft heterogenen, von Bundesstaat<br />
zu Bundesstaat verschiedenen Regelung. Entsprechend vielfältig und<br />
unterschiedlich sind die verwandten Begrifflichkeiten, Formulierungen und<br />
Inhalte, so dass allgemeingültige Aussagen über die generelle Orientierung des<br />
US-amerikanischen <strong>Familie</strong>nrechts kaum möglich sind.<br />
In der überwiegenden Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten ist die<br />
gemeinsame Sorge („joint custody“) nach einer elterlichen Scheidung mit den<br />
Abstufungen „presumption“, „preference“ oder „option“ (vgl. Johnston, Kline<br />
und Tschann 1989, S. 577) gesetzlich vorgesehen. Inhaltlich ist das<br />
gemeinsame Sorgerecht zu differenzieren in „joint legal custody“ und „joint<br />
physical custody“.<br />
Unter „joint legal custody“ wird die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts<br />
durch beide Elternteile in einem rechtlichen Sinne verstanden. Beide Eltern<br />
verfügen zu gleichen Teilen über das Recht, Entscheidungen bezüglich der<br />
Erziehung, der Gesundheitsfürsorge, der Religionsausübung sowie des<br />
allgemeinen Wohlergehens ihres Kindes zu treffen. Die „joint legal custody“ ist<br />
mit dem deutschen Verständnis eines gemeinsamen Sorgerechts vergleichbar.<br />
Bei einer „joint physical custody“ steht die Frage nach dem gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort des Kindes nach der Trennung im Mittelpunkt. Hier üben die<br />
Eltern das Sorgerecht im Sinne einer tatsächlichen alltäglichen<br />
Betreuung und<br />
Erziehung gemeinsam – „physisch“ – aus. Das Kind hat bei beiden Elternteilen<br />
einen Lebensmittelpunkt und verbringt mit beiden Elternteilen längere<br />
Zeitabschnitte. Nach US-amerikanischer Definition muss ein Elternteil dabei<br />
einen Anteil von mindestens 30% bis zu 50% an der Betreuung und Erziehung<br />
der gemeinsamen Kinder tragen. Die „joint physical custody“ entspricht somit<br />
inhaltlich der Wechselmodell-Regelung in Deutschland. Wenn in USamerikanischen<br />
Veröffentlichungen von „joint custody“ die Rede ist, ist oft –<br />
aber nicht durchgängig – die „joint physical custody“ gemeint.