Heute hier, morgen dort? - System Familie
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4 Psychologischer Diskussionsstand zum Wechselmodell 28<br />
<strong>Familie</strong>n mit gerichtlich angeordneter abwechselnder Betreuung<br />
Die Anordnung einer abwechselnden Betreuung durch ein <strong>Familie</strong>ngericht ist oft<br />
ein Hinweis darauf, dass Eltern stark zerstritten sind und sich nicht aus eigener<br />
Kraft auf eine Betreuungsregelung für ihre Kinder einigen können.<br />
Johnston, Kline und Tschann (1991, S. 182) stellten in ihrer Studie fest, dass<br />
Kinder solch hochstrittiger Eltern in einer gerichtlich angeordneten<br />
abwechselnden Betreuung in erheblichem Maße intensiven verbalen und<br />
physischen Konflikten ihrer Eltern ausgesetzt waren. Ursache waren die<br />
häufigen Wechsel der Kinder zwischen den Eltern, die die elterlichen Konflikte<br />
zu verursachen und zu verstärken schienen. Je häufiger die Kinder zwischen<br />
den Eltern wechselten, desto eher waren sie gefährdet, zwischen die Fronten<br />
des elterlichen Streits zu geraten und für die Interessen eines Elternteils<br />
instrumentalisiert zu werden. In der Folge waren diese Kinder insgesamt<br />
auffälliger, schlechter angepasst und neigten verstärkt zu emotionalen<br />
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. In dieser Studie zeigte sich auch, dass<br />
ältere Kinder verstärkt in elterliche Konflikte verwickelt wurden und<br />
entsprechend größere Anpassungsschwierigkeiten hatten. Die Autorinnen<br />
vermuteten, dass Kinder dieses Alters anfälliger für Loyalitätskonflikte sind, da<br />
die Eltern von ihnen aufgrund ihres Alters zunehmend Unterstützung und<br />
Parteinahme gegen den anderen Elternteil erwarten.<br />
Johnston, Kline und Tschann (1989) kamen zu dem Fazit, dass sich die<br />
Erfahrungen hochstrittiger <strong>Familie</strong>n mit einer gerichtlich angeordneten<br />
abwechselnden Betreuung wesentlich von denen unterscheiden, die <strong>Familie</strong>n<br />
mit einer freiwillig praktizierten abwechselnden Betreuung machen. Die<br />
Anordnung einer abwechselnden Betreuung und eines häufigen Kontakts halten<br />
die Autorinnen in strittigen <strong>Familie</strong>n daher für kontraindiziert (ebd.,<br />
S. 590). Diese <strong>Familie</strong>n seien im Unterschied zu <strong>Familie</strong>n, die sich freiwillig für<br />
eine abwechselnde Betreuung entschieden haben, selbst mit Unterstützung von<br />
außen nicht in der Lage, ihre massiven Konflikte zu klären und im Sinne ihrer<br />
Kinder zu kooperieren. Diese Annahmen stehen damit im Widerspruch zur<br />
bereits zitierten Studie von Brotsky, Steinman und Zemmelman (1991).