05.11.2013 Aufrufe

Heute hier, morgen dort? - System Familie

Heute hier, morgen dort? - System Familie

Heute hier, morgen dort? - System Familie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3 Rahmenbedingungen des Wechselmodells 12<br />

ihre Kinder gemeinsam aus. Im Alltag bleibt es jedoch in vielen Fällen dabei,<br />

dass das Kind bei einem Elternteil lebt und von diesem versorgt wird. So<br />

wurden im Jahr 2005 87% der Kinder getrennt lebender Eltern tatsächlich von<br />

ihren Müttern, 13% der Kinder von ihren Vätern betreut (Statistisches<br />

Bundesamt 2006, S. 35). Dieser Elternteil, bei dem das Kind lebt, verbringt in<br />

der Regel die meiste Zeit mit dem Kind und leistet auch einen Großteil der<br />

Erziehungsarbeit. Der andere, nichtbetreuende Elternteil wird vom Kind in mehr<br />

oder weniger regelmäßigen Abständen besucht. Dieser Elternteil erlebt das Kind<br />

meist nur in einer kurzzeitigen Besuchssituation und nimmt am Alltag des<br />

Kindes kaum Anteil. Trotz eines gemeinsamen Sorgerechts und der<br />

beschriebenen, durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz erreichten deutlichen<br />

Verbesserungen in den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern nach einer<br />

elterlichen Trennung erzieht damit weiterhin der Elternteil, bei dem das Kind<br />

lebt, das Kind faktisch allein. Schwab (1998, S. 457f.) bezeichnet das<br />

gemeinsame Sorgerecht daher als „Alleinsorge mit einer Mitbestimmung des<br />

anderen Elternteils in wichtigen Angelegenheiten“.<br />

Eine Regelung, bei der die Eltern nach einer Trennung nicht nur im juristischen,<br />

sondern auch im praktischen Sinn gemeinsam für ihre Kinder sorgen, sieht die<br />

deutsche Gesetzgebung (derzeit) nicht vor. Eine tatsächliche gemeinsame<br />

Betreuung im Sinne eines Wechselmodells wird aber auch nicht explizit<br />

ausgeschlossen. Letztlich liegt es zunächst in der Gestaltungsfreiheit der Eltern,<br />

wie sie die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder nach einer Trennung<br />

rechtlich, aber vor allem auch inhaltlich organisieren. Schwierig wird es jedoch,<br />

wenn Eltern sich nicht einigen können, in welcher Form sie die Betreuung ihrer<br />

Kinder gestalten wollen, und ein Elternteil die gerichtliche Regelung des<br />

Aufenthalts beantragt. Dann stellt sich angesichts einer fehlenden eindeutigen<br />

gesetzlichen Bestimmung die Frage, ob und unter welchen Umständen ein<br />

<strong>Familie</strong>ngericht gegen den Willen eines Elternteils eine abwechselnde Betreuung<br />

anordnen kann (vgl. Gutjahr 2007, S. 301f.; Eschweiler 2007, S. 305f.).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!