A09-0260-01_DE_AGIF VII_Full.indd - LARANSA AG
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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />
Ausschluss des Umtauschs von Anteilen<br />
Anteile an einer bestimmten Anteilklasse<br />
eines Fonds können nicht in Anteile einer<br />
anderen Anteilklasse in demselben oder<br />
einem anderen Fonds umgetauscht werden.<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil für jeden<br />
Fonds wird zum Bewertungszeitpunkt an jedem<br />
Handelstag berechnet. Der Nettoinventarwert<br />
pro Anteil wird ermittelt, indem die Vermögenswerte<br />
des Fonds abzüglich seiner Verbindlichkeiten<br />
durch die Anzahl der im Umlauf<br />
befindlichen Anteile dividiert werden. Alle<br />
Verbindlichkeiten des Trusts, die keinem bestimmten<br />
Fonds zuzurechnen sind, werden<br />
anteilsmäßig unter allen Fonds aufgeteilt.<br />
Wenn ein Fonds aus einer oder mehreren<br />
Anteilklassen besteht, wird der Nettoinventarwert<br />
jeder Klasse bestimmt, indem der jeder<br />
Klasse zuzurechnende Nettoinventarwert<br />
des Fonds berechnet wird. Der einer<br />
Klasse zuzurechnende Nettoinventarwert<br />
eines Fonds berücksichtigt die entsprechenden<br />
Gebühren und Ausgaben für diese<br />
Klasse und nimmt gegebenenfalls angemessene<br />
Berichtigungen für Ausschüttungen<br />
des Fonds vor. Der Nettoinventarwert pro<br />
Anteil einer Klasse wird ermittelt, indem der<br />
Nettoinventarwert einer Klasse durch die Anzahl<br />
der im Umlauf befindlichen Anteile innerhalb<br />
dieser Klasse dividiert wird. Der Nettoinventarwert<br />
pro Anteil kann für bestimmte<br />
Anteilklassen, die nicht auf die Basiswährung<br />
lauten, in andere Währungen<br />
umgerechnet werden.<br />
Die Kosten und Gewinne bzw. Verluste aus<br />
Transaktionen, die zur Währungsabsicherung<br />
einer bestimmten Anteilklasse getätigt<br />
werden, werden ausschließlich von dieser<br />
Anteilklasse getragen.<br />
Bewertung der Vermögenswerte<br />
Die Bewertung einer Anlage eines Fonds, der<br />
an einem geregelten Markt zugelassen bzw.<br />
notiert ist oder gehandelt wird, erfolgt anhand<br />
des letzten verfügbaren Geldkurses für<br />
diese Anlage zum Bewertungszeitpunkt am<br />
Handelstag an dem geregelten Markt, an<br />
dem die Anlage zugelassen bzw. notiert ist<br />
oder gehandelt wird. Falls eine Anlage an<br />
mehreren geregelten Märkten zugelassen<br />
bzw. notiert ist oder gehandelt wird, erfolgt<br />
die Bewertung anhand des nach Ansicht des<br />
Administrators primären geregelten Markts,<br />
an dem diese Anlage zugelassen bzw. notiert<br />
ist oder gehandelt wird. Wenn keine Geldkurse<br />
vorliegen oder diese nicht repräsentativ<br />
sind, werden die amtlichen Schlusskurse<br />
verwendet, vorausgesetzt jedoch, dass die<br />
letzten gehandelten Kurse verwendet werden,<br />
wenn der primäre geregelte Markt, an<br />
dem diese Anlage zugelassen bzw. notiert ist<br />
oder gehandelt wird, zum Bewertungszeitpunkt<br />
offen ist.<br />
Im Falle einer Anlage, die an keinem geregelten<br />
Markt zugelassen bzw. notiert ist oder<br />
gehandelt wird oder für die kein Preis und<br />
keine Notierung zum Zeitpunkt der Bewertung<br />
vorhanden ist, die eine angemessene<br />
Bewertung ermöglichen würde, wird der<br />
Wert einer solchen Anlage von einer sachverständigen<br />
Person ermittelt, die vom Administrator<br />
(in Zusammenarbeit mit der<br />
Verwaltungsgesellschaft) bestellt und hierfür<br />
von der Treuhänderin anerkannt ist; dieser<br />
Wert wird auf der Grundlage des wahrscheinlich<br />
realisierbaren Werts der Anlage<br />
bestimmt, der mit Sorgfalt und nach Treu<br />
und Glauben geschätzt wird.<br />
Bankeinlagen und Bareinlagen werden mit<br />
ihrem Nennwert zuzüglich etwaiger abgegrenzter<br />
Zinsen bewertet.<br />
Bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts<br />
eines Fonds an einem Handelstag sind zum<br />
Wert der Vermögenswerte aufgelaufene,<br />
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