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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />

Mit der Servicegebühr sind folgende Gebühren<br />

und Aufwendungen abgedeckt und werden<br />

den Fonds nicht separat belastet:<br />

– Gebühr für die Treuhänderin;<br />

– Register- und Transferstellengebühren;<br />

– Gebühren für den Administrator;<br />

– Gründungskosten;<br />

– Kosten für die Erstellung (einschließlich<br />

Übersetzungen) und Zustellung von Verkaufsprospekten<br />

und vereinfachten Verkaufsprospekten,<br />

Jahres-, HalbJahres- und<br />

Zwischenberichten;<br />

– Kosten für die Veröffentlichung von Verkaufsprospekten,<br />

vereinfachten Verkaufsprospekten<br />

und anderen Verkaufsunterlagen,<br />

Jahres-, HalbJahres- und Zwischenberichten,<br />

Kundenkommunikationen,<br />

Steuerinformationen sowie Zeichnungs-<br />

und Rücknahmepreisen;<br />

– Prüfungskosten des Fonds sowie Rechtskosten<br />

und -aufwendungen (mit Ausnahme<br />

der Gebühren und Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der Geltendmachung<br />

und Durchsetzung gesetzlicher<br />

Rechte wie im unmittelbar nachstehenden<br />

Absatz erwähnt);<br />

– Gebühren und Aufwendungen von Zahlund<br />

Informationsstellen (die die üblichen<br />

Handelssätze nicht übersteigen dürfen);<br />

– Kosten für Börsennotierungen und deren<br />

Aufrechterhaltung;<br />

– Kosten für die Zulassungen zum öffentlichen<br />

Vertrieb und die Aufrechterhaltung<br />

dieser Zulassungen;<br />

– Kosten in Verbindung mit dem Erwerb<br />

und der Aufrechterhaltung eines Status,<br />

der den Fonds berechtigt, direkt in die<br />

Vermögenswerte eines bestimmten<br />

Landes zu investieren sowie entstandene<br />

Kosten und Steuern im Zusammenhang<br />

mit der Verwaltung und Verwahrung solcher<br />

Vermögenswerte; und<br />

– mit Ausnahme der Gebühren und Aufwendungen,<br />

auf die im unmittelbar nachstehenden<br />

Absatz verwiesen wird, alle<br />

sonstigen Gebühren und Aufwendungen,<br />

die in Verbindung mit der Verwaltung des<br />

Fonds anfallen.<br />

Die Servicegebühr deckt folgende Gebühren<br />

und Aufwendungen nicht ab, die jedem<br />

Fonds direkt belastet werden:<br />

– Kosten und Steuern in Bezug auf den Erwerb<br />

und die Veräußerung von Vermögenswerten<br />

(einschließlich etwaiger Research-<br />

und Analysedienste, die im Einklang<br />

mit der Marktpraxis und dem Abschnitt<br />

„Interessenkonflikte“ im vollständigen<br />

Verkaufsprospekt erbracht werden);<br />

– Kosten und Steuern im Zusammenhang<br />

mit Wertpapierverleihprogrammen und<br />

-geschäften;<br />

– außergewöhnliche, nicht routinemäßige,<br />

unübliche oder unerwartete Kosten, die<br />

u.a. Folgendes beinhalten können:<br />

– Kosten und Steuern in Verbindung mit<br />

der Geltendmachung und Durchsetzung<br />

gesetzlicher Rechte des Fonds<br />

oder einer Anteilklasse, die von der Verwaltungsgesellschaft<br />

als gerechtfertigt<br />

erachtet werden und mit der Verteidigung<br />

gegen Ansprüche, die gegen den<br />

Fonds oder eine Anteilklasse geltend<br />

gemacht und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

als nicht gerechtfertigt erachtet<br />

werden;<br />

– Kosten und Steuern in Verbindung mit<br />

der Prüfung, Geltendmachung und<br />

Durchsetzung von Ansprüchen auf Minderung,<br />

Abzug und Rückerstattung von<br />

Quellensteuern oder anderen Steuern<br />

bzw. Abgaben; und<br />

– im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft<br />

außergewöhnliche, nicht routinemäßige,<br />

unübliche oder unerwartete<br />

Kosten und Steuern, die im Zusammenhang<br />

mit der Verwaltung des Fonds<br />

entstehen können.<br />

Wenn ein Fonds Anteile an einem OGA erwirbt,<br />

der entweder direkt order indirekt von<br />

der gleichen Gesellschaft oder von einer anderen<br />

Gesellschaft verwaltet wird, mit der<br />

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