A09-0260-01_DE_AGIF VII_Full.indd - LARANSA AG
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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />
Der Trust und die Fonds<br />
Einführung<br />
Der Trust ist ein offener Investmentfonds,<br />
der als OGAW gemäß der Rechtsverordnung<br />
errichtet wurde und durch einen Treuhandvertrag<br />
verfasst ist. Der Trust wurde von der<br />
irischen Finanzaufsichtsbehörde gemäß der<br />
irischen Rechtsverordnung European Communities<br />
(Undertakings for Collective Investment<br />
in Transferable Securities) Regulations<br />
2003 in der jeweils gültigen Fassung ursprünglich<br />
am 30. Januar 1997 zugelassen.<br />
Die Zulassung des Trusts stellt weder eine<br />
Empfehlung oder Garantie der Finanzaufsichtsbehörde<br />
für den Trust dar noch ist die<br />
Finanzaufsichtsbehörde für den Inhalt des<br />
Prospektes verantwortlich. Die Zulassung<br />
des Trusts durch die Finanzaufsichtsbehörde<br />
stellt keine Garantie seitens der Finanzaufsichtsbehörde<br />
für die Wertentwicklung<br />
des Trusts oder eines seiner Fonds dar noch<br />
haftet die Finanzaufsichtsbehörde für die<br />
Wertentwicklung oder für Vertragsverletzungen<br />
des Trusts oder eines seiner Fonds.<br />
Der Trust ist als Umbrella-Fonds errichtet<br />
und umfasst ggf. eine Reihe von Fonds. Der<br />
Treuhandvertrag sieht die Auflegung von<br />
Fonds vor, von denen jeder eine Beteiligung<br />
an einem bestimmten Portfolio von Vermögenswerten<br />
und Verbindlichkeiten darstellt.<br />
Nach irischem Recht besteht keine gegenseitige<br />
Haftung der einzelnen Fonds eines Unit<br />
Trusts, der als Umbrella-Fonds ausgestaltet<br />
ist. Dementsprechend besteht keine gegenseitige<br />
Haftung der Fonds des Trusts untereinander.<br />
Ein Fonds kann eine oder mehrere<br />
Anteilklassen umfassen. Diese Anteilklassen<br />
können sich durch verschiedene Faktoren<br />
voNeinander abgrenzen, z.B. durch die Höhe<br />
des Ausgabeaufschlags, die Verwaltungsgebühr,<br />
die Ausschüttungspolitik, die Währung<br />
und/oder die Bedingungen für den Mindestanlagebetrag.<br />
Ein separater Vermögenspool<br />
wird für jeden Fonds, nicht jedoch für jede<br />
Anteilklasse gebildet. Die Anteilinhaber<br />
eines Fonds sind Gemeinschaftseigentümer<br />
des Fondsvermögens, haben jedoch keine<br />
persönlichen Rechte an einzelnen Anlagen<br />
des Fonds. Dieser Prospekt bezieht sich auf<br />
sämtliche Fonds des Trusts. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
hat von der Finanzaufsichtsbehörde<br />
die Genehmigung zur Auflegung<br />
des folgenden Fonds erhalten:<br />
Allianz Emerging Markets Bond Fund<br />
Mit vorheriger Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde<br />
kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
jeweils einen oder mehrere zusätzliche<br />
Fonds auflegen, deren Anlageziele und<br />
Anlagepolitik in einer Ergänzung zum Verkaufsprospekt<br />
oder einem neuen Prospekt<br />
dargestellt werden. Aufgeführt werden ebenfalls<br />
Angaben zur Erstzeichnungsfrist, zum<br />
Erstausgabepreis pro Anteil sowie weitere<br />
relevante Angaben hinsichtlich des oder der<br />
zusätzlichen Fonds, wie sie die Verwaltungsgesellschaft<br />
für passend hält und die Finanzaufsichtsbehörde<br />
verlangt. Jede Ergänzung<br />
zum Verkaufsprospekt bildet einen Teil<br />
dieses Prospektes und ist in Verbindung mit<br />
diesem zu lesen. Vor der Auflegung zusätzlicher<br />
Anteilklassen in einem Fonds, die<br />
gemäß den Anforderungen der Finanzaufsichtsbehörde<br />
erfolgt, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
die Finanzaufsichtsbehörde hierüber<br />
unterrichten.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft hat den Fonds<br />
bei den zuständigen Aufsichtsbehörden anderer<br />
Länder eintragen lassen, so dass solche<br />
Fondsanteile in diesen Ländern öffentlich vertrieben<br />
werden dürfen. Angaben zu einigen<br />
dieser Registrierungen finden sich im Abschnitt<br />
„Registrierungen“ unter den entsprechenden<br />
Länderüberschriften. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
kann den Fonds darüber hinaus<br />
auch in anderen Ländern eintragen lassen.<br />
Informationen, die besonders für Anleger<br />
dieser Eintragungen erforderlich sind, werden<br />
entweder im Abschnitt „Registrierungen“, in<br />
einem landesspezifischen Anhang oder in einer<br />
Ergänzung zum Verkaufs prospekt zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
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