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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />

Der Trust und die Fonds<br />

Einführung<br />

Der Trust ist ein offener Investmentfonds,<br />

der als OGAW gemäß der Rechtsverordnung<br />

errichtet wurde und durch einen Treuhandvertrag<br />

verfasst ist. Der Trust wurde von der<br />

irischen Finanzaufsichtsbehörde gemäß der<br />

irischen Rechtsverordnung European Communities<br />

(Undertakings for Collective Investment<br />

in Transferable Securities) Regulations<br />

2003 in der jeweils gültigen Fassung ursprünglich<br />

am 30. Januar 1997 zugelassen.<br />

Die Zulassung des Trusts stellt weder eine<br />

Empfehlung oder Garantie der Finanzaufsichtsbehörde<br />

für den Trust dar noch ist die<br />

Finanzaufsichtsbehörde für den Inhalt des<br />

Prospektes verantwortlich. Die Zulassung<br />

des Trusts durch die Finanzaufsichtsbehörde<br />

stellt keine Garantie seitens der Finanzaufsichtsbehörde<br />

für die Wertentwicklung<br />

des Trusts oder eines seiner Fonds dar noch<br />

haftet die Finanzaufsichtsbehörde für die<br />

Wertentwicklung oder für Vertragsverletzungen<br />

des Trusts oder eines seiner Fonds.<br />

Der Trust ist als Umbrella-Fonds errichtet<br />

und umfasst ggf. eine Reihe von Fonds. Der<br />

Treuhandvertrag sieht die Auflegung von<br />

Fonds vor, von denen jeder eine Beteiligung<br />

an einem bestimmten Portfolio von Vermögenswerten<br />

und Verbindlichkeiten darstellt.<br />

Nach irischem Recht besteht keine gegenseitige<br />

Haftung der einzelnen Fonds eines Unit<br />

Trusts, der als Umbrella-Fonds ausgestaltet<br />

ist. Dementsprechend besteht keine gegenseitige<br />

Haftung der Fonds des Trusts untereinander.<br />

Ein Fonds kann eine oder mehrere<br />

Anteilklassen umfassen. Diese Anteilklassen<br />

können sich durch verschiedene Faktoren<br />

voNeinander abgrenzen, z.B. durch die Höhe<br />

des Ausgabeaufschlags, die Verwaltungsgebühr,<br />

die Ausschüttungspolitik, die Währung<br />

und/oder die Bedingungen für den Mindestanlagebetrag.<br />

Ein separater Vermögenspool<br />

wird für jeden Fonds, nicht jedoch für jede<br />

Anteilklasse gebildet. Die Anteilinhaber<br />

eines Fonds sind Gemeinschaftseigentümer<br />

des Fondsvermögens, haben jedoch keine<br />

persönlichen Rechte an einzelnen Anlagen<br />

des Fonds. Dieser Prospekt bezieht sich auf<br />

sämtliche Fonds des Trusts. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

hat von der Finanzaufsichtsbehörde<br />

die Genehmigung zur Auflegung<br />

des folgenden Fonds erhalten:<br />

Allianz Emerging Markets Bond Fund<br />

Mit vorheriger Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde<br />

kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

jeweils einen oder mehrere zusätzliche<br />

Fonds auflegen, deren Anlageziele und<br />

Anlagepolitik in einer Ergänzung zum Verkaufsprospekt<br />

oder einem neuen Prospekt<br />

dargestellt werden. Aufgeführt werden ebenfalls<br />

Angaben zur Erstzeichnungsfrist, zum<br />

Erstausgabepreis pro Anteil sowie weitere<br />

relevante Angaben hinsichtlich des oder der<br />

zusätzlichen Fonds, wie sie die Verwaltungsgesellschaft<br />

für passend hält und die Finanzaufsichtsbehörde<br />

verlangt. Jede Ergänzung<br />

zum Verkaufsprospekt bildet einen Teil<br />

dieses Prospektes und ist in Verbindung mit<br />

diesem zu lesen. Vor der Auflegung zusätzlicher<br />

Anteilklassen in einem Fonds, die<br />

gemäß den Anforderungen der Finanzaufsichtsbehörde<br />

erfolgt, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

die Finanzaufsichtsbehörde hierüber<br />

unterrichten.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hat den Fonds<br />

bei den zuständigen Aufsichtsbehörden anderer<br />

Länder eintragen lassen, so dass solche<br />

Fondsanteile in diesen Ländern öffentlich vertrieben<br />

werden dürfen. Angaben zu einigen<br />

dieser Registrierungen finden sich im Abschnitt<br />

„Registrierungen“ unter den entsprechenden<br />

Länderüberschriften. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

kann den Fonds darüber hinaus<br />

auch in anderen Ländern eintragen lassen.<br />

Informationen, die besonders für Anleger<br />

dieser Eintragungen erforderlich sind, werden<br />

entweder im Abschnitt „Registrierungen“, in<br />

einem landesspezifischen Anhang oder in einer<br />

Ergänzung zum Verkaufs prospekt zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

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