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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />

Wertminderung dem jeweiligen Fonds<br />

zugeschrieben wird;<br />

(iv) bei einem Vermögenswert, der nach Ansicht<br />

der Verwaltungsgesellschaft nicht<br />

einem bestimmten Fonds zugerechnet<br />

werden kann, die Verwaltungsgesellschaft<br />

nach eigenem Ermessen und wie<br />

sie es für angemessen und zutreffend<br />

hält mit Genehmigung der Treuhänderin<br />

festlegen kann, auf welcher Basis ein derartiger<br />

Vermögenswert den einzelnen<br />

Fonds zugerechnet wird, und befugt ist,<br />

diese Basis hinsichtlich noch nicht zugeordneter<br />

Vermögenswerte zu jeder Zeit<br />

ggf. vorbehaltlich der Zustimmung der<br />

Treuhänderin zu ändern;<br />

(v) jedem Fonds die auf ihn entfallenden<br />

oder ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten,<br />

Aufwendungen, Kosten oder Gebühren<br />

belastet werden; alle Verbindlichkeiten,<br />

Aufwendungen, Kosten und Gebühren,<br />

die keinem bestimmten Fonds<br />

zugeordnet werden können, von der Verwaltungsgesellschaft<br />

auf eine nach ihrem<br />

Ermessen gerechte und angemessene<br />

und von der Treuhänderin gebilligte<br />

Weise umgelegt werden; die Verwaltungsgesellschaft<br />

befugt ist, mit der Zustimmung<br />

der Treuhänderin die Grundlage<br />

für diese Zuordnung zu jeder Zeit<br />

ggf. zu ändern.<br />

Jeder Fonds kommt für seine eigenen und<br />

die ihm jeweils zugerechneten Verbindlichkeiten<br />

auf und hat sonst keine weiteren Verbindlichkeiten.<br />

Die Vermögenswerte eines<br />

Fonds gehören ausschließlich diesem Fonds,<br />

müssen von den Vermögenswerten anderer<br />

Fonds getrennt sein und dürfen nicht dazu<br />

benutzt werden, Verbindlichkeiten eines anderen<br />

Fonds oder Ansprüche gegen einen<br />

anderen Fonds direkt oder indirekt zu erfüllen,<br />

und stehen für derartige Zwecke auch<br />

nicht zur Verfügung.<br />

Der Treuhandvertrag kann von der Treuhänderin<br />

und der Verwaltungsgesellschaft (mit<br />

vorheriger Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde)<br />

ohne Genehmigung der Anteilinhaber<br />

geändert werden, um ( 1) Mehrdeutigkeiten<br />

zu beheben oder fehlerhafte bzw.<br />

widersprüchliche Bedingungen zu korrigieren<br />

oder zu ergänzen; oder ( 2) Bedingungen entsprechend<br />

den Erfordernissen der Finanzaufsichtsbehörde<br />

oder ihrer Nachfolgebehörde<br />

in Irland zu ändern; oder ( 3) Änderungen vorzunehmen,<br />

die die Interessen der Anteilinhaber<br />

nicht in wesentlichem Maße nachteilig<br />

beeinflussen; oder ( 4) den Treuhandvertrag so<br />

abzuändern, wie es unter Berücksichtigung<br />

neuer Steuergesetze mit Auswirkung auf den<br />

Trust notwendig oder angebracht ist; oder<br />

( 5) von Zeit zu Zeit die Aufnahme zusätzlicher<br />

geregelter Märkte in den Treuhandvertrag zu<br />

ermöglichen. Der Treuhandvertrag kann zudem<br />

in jeder Hinsicht von der Treuhänderin<br />

und der Verwaltungsgesellschaft mit Genehmigung<br />

durch einen einfachen Beschluss gemäß<br />

den vorstehend niedergelegten Bedingungen<br />

geändert werden, vorausgesetzt, dass<br />

diese Änderung die Beteiligung eines Anteilinhabers<br />

an einem Fonds nicht vermindert<br />

bzw. den Prozentsatz der Anteile nicht verringert,<br />

der für die Zustimmung zu einer Änderung<br />

ohne die Zustimmung aller Anteilinhaber<br />

erforderlich ist.<br />

Zwangsweise Rücknahme von Anteilen und<br />

Verfall von Ausschüttungen<br />

Anteilinhaber müssen die Register- und<br />

Transferstelle unverzüglich benachrichtigen,<br />

wenn sie US-Bürger oder in Irland ansässige<br />

Personen werden, und im Falle von US-Bürgern<br />

ihre Anteile am auf diese Benachrichtigung<br />

folgenden Handelstag zurückgeben.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft behält sich weiter<br />

das Recht vor, Anteile unter Einhaltung<br />

einer Frist von 30 Tagen mit Schreiben an<br />

den Anteilinhaber zurückzunehmen, falls<br />

das Halten dieser Anteile durch eine Person<br />

gegen das Gesetz verstößt oder möglicherweise<br />

zu Steuerverbindlichkeiten bzw. finan-<br />

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