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Weper - Niedersachsen

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5 Bewertung der Ergebnisse und Empfehlungen zur zukünftigen<br />

Pflege<br />

5.1 Naturschutzfachliche Ziele<br />

Auch in der fünften vegetationskundlichen Erhebung zur Wirkungskontrolle der beweideten<br />

Kalkmagerrasen an der <strong>Weper</strong> konnte festgestellt werden, dass der Zustand der Magerrasen<br />

weitestgehend den naturschutzfachlichen Zielen entspricht. Diese Einschätzung kann trotz<br />

des „Rückgangs“ von Artenzahlen in einzelnen Dauerbeobachtungsflächen getroffen<br />

werden. Die hier für Entwicklung der biologischen Vielfalt analysierten Arten gehören zu den<br />

Kennarten des Gentiano-Koelerietum (Enzian-Schillergrasrasen) bzw. zu den<br />

Kalkmagerrasen im Allgemeinen sowie deren typische Begleitvegetation. Die floristische<br />

Zusammensetzung der Magerrasen entwickelte sich günstig. Auch Beispiele aus anderen<br />

Untersuchungen von Kalkmagerrasen in Süddeutschland zeigen Schwankungen (KIEHL<br />

2009), wobei dort das Verhältnis Gehölzart zu Saum-, Grünland- und Magerrasenarten über<br />

die Jahre etwa gleich blieb. Sofern auftretende Schwankungen die Abundanz der Arten<br />

betreffen, wie es hier i.d.R. der Fall ist, sind sie vermutlich in größerem Maße mit<br />

Witterungsbedingungen korreliert. In einigen Bereichen, repräsentiert durch verschiedene<br />

Dauerbeobachtungsflächen, sind positive Entwicklungstendenzen zu beobachten. Dies<br />

betrifft Flächen, die stärker versaumt oder verbuscht waren und im Zuge der Beweidung<br />

ihren Magerrasencharakter zurückgewinnen.<br />

5.1.1 Verbuschung durch Roten Hartriegel (Cornus sanguinea) in Teilgebiet I<br />

(südlich Fredelsloh)<br />

Wie zu erwarten ist die starke Aufwuchs des Roten Hartriegel im mittleren Abschnitt des<br />

Teilgebietes I noch immer vorhanden. Insbesondere an den relativ gut wasserversorgten<br />

Unter- und Mittelhängen ist die Art sehr konkurrenzkräftig. Um den Roten Hartriegel zu<br />

bekämpfen reicht die Beweidung allein offenbar nicht aus. Ein Schneiden der Gehölze ist als<br />

Nachpflege zur Beweidung vertraglich festgelegt. Nicht Vertragsgegenstand ist jedoch der<br />

Zeitpunkt des Schneidens. Meist wird ein zweijähriger Rhythmus vereinbart. Auch in der<br />

Literatur wird darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige mechanische Gehölzbekämpfung<br />

im Abstand von mehreren Jahren sinnvoll ist (KNAPP & REICHHOFF 1973, QUINGER et al.<br />

1994, RIEGER 1996). Der in der Literatur empfohlene Nachpflegerhythmus beschreibt die<br />

regelmäßige Gehölzentnahme, aber nicht unbedingt die intensivere Maßnahme um einen<br />

solchen Zustand zu erreichen. Um eine höhere Wirkung zu erzielen sollte die Maßnahme so<br />

konzipiert sein, dass sie die Sträucher am stärksten „schädigt“, das heißt ihre Wuchskraft<br />

hemmt. In Abstimmung mit der Bewirtschafterin entstand aus dieser Überlegung folgender<br />

folgende Pflegevorschlag:<br />

Die Sträucher, insbesondere Roter Hartriegel, sollte ca. 4 Wochen vor dem Weideauftrieb<br />

geschnitten werden. Ziel ist, den Wiederaustrieb nach dem Schnitt erneut durch Beweidung<br />

zu entfernen und so die Wuchskraft zu minimieren. Dagegen ist ein Schnitt in den<br />

Wintermonaten, wenn die Sträucher ihre Reserveorgane in den Rhizom oder Wurzelbereich<br />

verlagert haben, weniger effektiv. Diese Maßnahme sollte mehrere Jahre hintereinander<br />

erfolgen. Würde diese Maßnahme vereinbart werden, könnte im Rahmen dieser<br />

Dauerflächenuntersuchungen der Erfolg alle zwei Jahre kontrolliert werden. Da die<br />

Maßnahmen über die vertraglich erforderten Nachpflege Bestimmung hinaus müssen ggf.<br />

weitere Fördermöglichkeiten gefunden werden, um diese zusätzlichen Pflegemaßnahmen<br />

finanzieren.<br />

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