Seminare Herbst 2012 kostenlos downloaden unter - Haufe.de
Seminare Herbst 2012 kostenlos downloaden unter - Haufe.de
Seminare Herbst 2012 kostenlos downloaden unter - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUTOR<br />
fen“ wäre nach <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
zweifelhaft. Klar unzulässig sind<br />
Beschriftungen wie »Anmeldung« o<strong>de</strong>r<br />
»weiter«. Auch das bisher gebräuchliche<br />
„Bestellen“ ist nach <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes ein<strong>de</strong>utig unzureichend.<br />
Die Informationspflichten<br />
Je<strong>de</strong>r Online-Shop-Betreiber kennt die<br />
Flut von Informationen, die <strong>de</strong>m Verbraucher<br />
zu allen möglichen Zeitpunkten<br />
in verschie<strong>de</strong>nen Formen zu übermitteln<br />
sind. Dieses Pflichtenprogramm<br />
wird jetzt noch um eine Facette reicher:<br />
Unmittelbar bevor <strong>de</strong>r Verbraucher seine<br />
Bestellung abgibt, muss er darüber<br />
informiert wer<strong>de</strong>n, was für ein Produkt<br />
er erwirbt und was er dafür zu zahlen<br />
hat. Dazu gehören Informationen über<br />
die wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>r Ware,<br />
eine Min<strong>de</strong>stlaufzeit <strong>de</strong>s Vertrags, <strong>de</strong>r<br />
Gesamtpreis <strong>de</strong>r Ware, das heißt alle<br />
Preisbestandteile o<strong>de</strong>r möglicherweise<br />
anfallen<strong>de</strong>n Steuern sowie Liefer- und<br />
Versandkosten.<br />
Dies lässt sowohl inhaltlich als auch von<br />
<strong>de</strong>r Ausgestaltung her Raum für Spekulationen.<br />
Die Einzelheiten müssen wie<br />
so oft die Gerichte entschei<strong>de</strong>n – mit<br />
Rechts unsicherheit für die Unternehmen.<br />
Es steht zu befürchten, dass uns<br />
hier noch einiges Ungemach ereilen<br />
wird. Was gehört beispielsweise alles zu<br />
<strong>de</strong>n wesentlichen Merkmalen <strong>de</strong>r Ware?<br />
Genügt es, wenn auf die Artikelbeschreibung<br />
verlinkt wird o<strong>de</strong>r müssen<br />
alle Spezifika in <strong>de</strong>n Bestellprozess integriert<br />
wer<strong>de</strong>n? Bisweilen ist zu lesen,<br />
dass je<strong>de</strong>nfalls die Notwendigkeit <strong>de</strong>s<br />
Scrollens <strong>de</strong>n räumlichen Zusammenhang<br />
aufhebe. Wie soll dies aber bei<br />
einem Warenkorb mit fünf, zehn o<strong>de</strong>r<br />
mehr Artikeln umgesetzt wer<strong>de</strong>n?<br />
Es muss letztlich ausreichend sein,<br />
wenn unmittelbar oberhalb <strong>de</strong>s Buttons<br />
nur die markanten Merkmale <strong>de</strong>r<br />
Ware genannt wer<strong>de</strong>n, wie Art <strong>de</strong>s Produkts,<br />
Größe, Farbe, für eine genauere<br />
Beschreibung dagegen auf die Detailbeschreibung<br />
verlinkt wird.<br />
Button und Informationen müssen auf<br />
<strong>de</strong>r Bestellseite so platziert wer<strong>de</strong>n, dass<br />
gewährleistet wird, dass Kun<strong>de</strong>n die Information<br />
auf einen Blick erfassen kön-<br />
nen. Dafür müssen die Informationen<br />
für <strong>de</strong>n Verbraucher unmittelbar vor <strong>de</strong>r<br />
Bestellabgabe erkennbar sein und mit<br />
<strong>de</strong>m Bestellvorgang selbst in direktem<br />
räumlichem Zusammenhang stehen.<br />
Platzierung <strong>de</strong>s Buttons<br />
Ein Button, <strong>de</strong>r oberhalb <strong>de</strong>s Warenkorbs<br />
platziert ist, entspricht damit<br />
nicht <strong>de</strong>n neuen gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />
weil nicht sichergestellt ist,<br />
dass <strong>de</strong>r Verbraucher die Pflichtangaben<br />
überhaupt zur Kenntnis nimmt.<br />
Der Verbraucher könnte nämlich ohne<br />
auf die Informationen zu achten, <strong>de</strong>n<br />
Bestell vorgang in Gang setzen.<br />
Button und Informationen sind dann<br />
richtig platziert, wenn die Pflichtinformationen<br />
oberhalb <strong>de</strong>s Bestell-Buttons<br />
liegen und zwischen bei<strong>de</strong>n Elementen<br />
keine weiteren Informationen o<strong>de</strong>r trennen<strong>de</strong><br />
Elemente – u.a auch Hinweise zu<br />
Wi<strong>de</strong>rruf und AGB – liegen.<br />
Button und Pflichtinformationen müssen<br />
so gestaltet sein, dass sie sich von<br />
<strong>de</strong>n restlichen Inhalten <strong>de</strong>utlich abheben.<br />
So erfüllen Buttons, die durch ihre<br />
Gestaltung wie etwa durch winzige<br />
Schrift o<strong>de</strong>r Verwendung von kontrastarmen<br />
Farben von an<strong>de</strong>ren Inhalten <strong>de</strong>r<br />
Seite kaum zu <strong>unter</strong>schei<strong>de</strong>n sind, nicht<br />
<strong>de</strong>n Sinn <strong>de</strong>s Gesetzes. Das Gleiche gilt<br />
bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Informationen.<br />
Zusätzlich ist bei diesen zu beachten,<br />
dass sie sich vor allem von weiteren Angaben,<br />
wie Hinweise zu Wi<strong>de</strong>rruf und<br />
AGB, abheben müssen. Dafür bietet sich<br />
eine farbliche Hinterlegung an.<br />
Konsequenzen<br />
Wer<strong>de</strong>n die Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>r Informationen<br />
und <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>s Buttons<br />
bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
nicht umgesetzt, drohen – wie stets –<br />
Abmahnungen von Wettbewerbern o<strong>de</strong>r<br />
abmahnberechtigten Institutionen.<br />
Dr. Martin Schirmbacher<br />
ist Fachanwalt für<br />
IT-Recht bei Härting<br />
Rechtsanwälte, Berlin.<br />
Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die<br />
Bereiche Internet, Software und Datenschutz.<br />
p www.haerting.<strong>de</strong><br />
Wird <strong>de</strong>r Button nicht im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
umgestaltet, sind die Folgen noch<br />
<strong>de</strong>utlich gravieren<strong>de</strong>r: Ist <strong>de</strong>r Button<br />
nicht ein<strong>de</strong>utig, kommt schon gar kein<br />
Vertrag zwischen <strong>de</strong>m Verbraucher und<br />
Unternehmer zustan<strong>de</strong>. Darauf, ob <strong>de</strong>r<br />
Verbraucher im Moment <strong>de</strong>r Bestellung<br />
einen Vertrag schließen wollte und ob<br />
er erkannt hat, dass – etwa durch einen<br />
» DIE ÄNDERUNGEN SIND NICHT GRAVIEREND, DOCH<br />
JEDER SHOP-BETREIBER MUSS UMGEHEND PRÜFEN,<br />
OB ER NOCH ANPASSUNGEN VORNEHMEN MUSS.«<br />
Klick auf einen mit »Bestellen“ beschrifteten<br />
Button – ein kostenpflichtiger Vertrag<br />
geschlossen wird, kommt es überhaupt<br />
nicht an. Der Verbraucher kann<br />
auch Jahre später, und völlig unabhängig<br />
von einem ihm zustehen<strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rrufsrecht,<br />
sein Geld zurückverlangen.<br />
Die relevanten Än<strong>de</strong>rungen treten am 1.<br />
August <strong>2012</strong> in Kraft. Zeit zu schnellem<br />
Han<strong>de</strong>ln für Shop-Betreiber und Anbieter<br />
kostenpflichtiger Portallösungen.<br />
Der Än<strong>de</strong>rungsbedarf dürfte nicht<br />
gravierend sein, allerdings müssen Unternehmen<br />
nun schnell prüfen, ob im<br />
Shop (gegebenenfalls auch in <strong>de</strong>r mobilen<br />
Variante!) noch Anpassungen vorzunehmen<br />
sind. Schwerpunkt dürfte<br />
die Anpassung <strong>de</strong>r Button-Beschriftung<br />
sein. Auch die Darstellung <strong>de</strong>s Warenkorbs<br />
inklusive aller wesentlichen<br />
Merkmale <strong>de</strong>r Ware muss kritisch<br />
durchgegangen wer<strong>de</strong>n. Än<strong>de</strong>rt sich<br />
dadurch <strong>de</strong>r Bestellablauf, muss gegebenenfalls<br />
in <strong>de</strong>n AGB die Darstellung<br />
<strong>de</strong>s Bestellprozesses (einzelne Schritte,<br />
die zum Vertragsschluss führen) geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
redaktion@acquisa.<strong>de</strong> • ]<br />
07-08/<strong>2012</strong> www.acquisa.<strong>de</strong> 67