Vorschau - Markt Rimpar
Vorschau - Markt Rimpar
Vorschau - Markt Rimpar
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Feststellung der Einnahme/Überschussrechnung 2011<br />
der Photovoltaikanlagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong><br />
Wie Herr Butz vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband<br />
mitteilte, schließt die Einnahmeüberschussrechnung<br />
der Photovoltaikanlagen in allen Einrichtungen mit einem<br />
Gewinn. Dieser liegt bei der MES bei 863,47 Euro, bei der<br />
MKS bei 1254,16 Euro, beim Schlossmühlkindergarten bei<br />
1682,94 Euro, beim Schleifwegkindergarten bei 1086,06 Euro,<br />
beim Kindergarten Schäfereistraße bei 2784,90 Euro, bei<br />
der Turnhalle Neuen Siedlung bei 1151,02 Euro und beim<br />
Bauhof bei 1928,78 Euro.<br />
Butz empfahl dem Gemeinderat zu beschließen, dass jedes<br />
Objekt ein Betrieb gewerblicher Art ist, das der Jahresgewinn<br />
2011 für die oben genannten BGAs festgestellt wird,<br />
dass die Verbindlichkeiten bei der Gemeinde banküblich zu<br />
verzinsen sind und, dass das 2011 aufgenommene Darlehen<br />
„Photovoltaikanlagen“, wie folgt zugeordnet wird.<br />
MES 49.225,80 Euro, MKS 49.495,08 Euro, Schlossmühlkindergarten<br />
38.221,76 Euro, Schleifwegkindergarten<br />
40.769,97 Euro, Kindergarten Schäfereistraße 27.783,99<br />
Euro, Turnhalle Neue Siedlung 48.292,85 Euro und Bauhof<br />
69.842,50 Euro. Die Darlehen werden mit jährlich gleich bleibend<br />
5 Prozent getilgt. Der Gemeinderat stimmte der Feststellung<br />
der Einnahme-Überschussrechnung 2011 der Photovoltaikanlagen<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong> einstimmig zu (20:0).<br />
gez. Nadja Kess<br />
Wissenswertes<br />
Beim Einkauf die <strong>Rimpar</strong>er Geschäftsleute<br />
unterstützen<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />
Seit einigen Wochen ist durch umfangreiche Bauarbeiten<br />
eine wichtige Verkehrsachse zwischen Güntersleben<br />
und <strong>Rimpar</strong> für gut sechs Monate nicht passierbar.<br />
Die gegebenen Umstände, bautechnische<br />
Gründe und sicherheitsrelevante Kriterien schlossen<br />
eine Verkehrsumleitung auf direktem Wege leider<br />
aus. Dies hat nicht nur erhebliche Einschränkungen<br />
im persönlichen, gemeinschaftlichen und beruflichen<br />
Umfeld zur Folge.<br />
Im Besonderen spüren dies auch unsere <strong>Rimpar</strong>er<br />
Geschäftsleute, die durch das Ausbleiben der Kundschaft<br />
aus den Nachbarorten, teils erhebliche Umsatzrückgänge<br />
zu verzeichnen haben.<br />
Das Waren- und Dienstleistungsangebot unserer<br />
<strong>Rimpar</strong>er Geschäftsleute basiert auf einem beachtlichen<br />
Niveau und sollte deshalb unsere besondere<br />
Wertschätzung finden.<br />
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
zeigen Sie in dieser für unsere Geschäftsleute sehr<br />
schwierigen Zeit, Ihr besonderes Kaufinteresse vor<br />
Ort und überzeugen Sie sich von der Leistungsstärke<br />
unserer örtlichen Geschäfte. Kaufen Sie einmal mehr<br />
in <strong>Rimpar</strong> ein. Die <strong>Rimpar</strong>er Geschäftsleute werden<br />
es Ihnen danken und erwarten Sie gerne zum Beratungs-<br />
und Verkaufsgespräch.<br />
gez. Burkard Losert, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Grundsteuer 2013<br />
Gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.<br />
8. 73 (BGBI.IS.965), geändert durch Art. 15 Einführungsgesetz<br />
zur Abgabenordnung (EGAO 1977)<br />
vom 14.12.1976 (BGBI.I.S. 3341) wird die Grundsteuer<br />
für das Jahr 2013 – vorbehaltlich anderslautender<br />
schriftlicher Grundsteuerbescheide – in gleicher Höhe<br />
wie im Kalenderjahr 2012 festgesetzt. Dies bedeutet,<br />
dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid<br />
2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013<br />
die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten<br />
haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen<br />
Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die<br />
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein<br />
schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre.<br />
Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages<br />
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November<br />
2013 fällig. Kleinbeträge werden wie folgt fällig:<br />
1. Am 15. August 2013 der Jahresbetrag, wenn dieser<br />
15,00 Euro nicht übersteigt.<br />
2. Am 15. Februar und 15. August 2013 zu je 1/2 des<br />
Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.<br />
Hat der Schuldner selbst die Zahlung der Grundsteuer<br />
in einem Jahresbetrag beantragt, wird die Grundsteuer<br />
am 1. 7. 2013 zur Zahlung fällig.<br />
In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der<br />
sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen<br />
eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des<br />
Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein<br />
neuer Grundsteuerbescheid 2013 zugestellt.<br />
Bis zum Ergehen dieses neuen Steuerbescheides sind<br />
Vorauszahlungen (§29 GrStG) in Höhe der bisherigen<br />
Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten.<br />
Hundesteuer 2013<br />
Gem. Hundesteuersatzung vom 27. 11. 2009 wird die<br />
Hundesteuer für das Jahr 2013 in gleicher Höhe wie im<br />
Kalenderjahr 2012 festgesetzt. Dies bedeutet, dass<br />
diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid<br />
2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleiche<br />
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.<br />
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag<br />
durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen<br />
Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen ein schriftlicher<br />
Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre.<br />
Die Hundesteuer war in einem Jahresbeitrag am 15. 2.<br />
2013 vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Hundesteuerbescheide<br />
– fällig.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch vorstehende<br />
öffentliche Bekanntmachung (neuer Bescheid) kann innerhalb<br />
eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim <strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong>, Schlossberg 1,<br />
97222 <strong>Rimpar</strong>, einzulegen. Sollte über den Widerspruch<br />
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />
nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayer.Verwaltungsgericht<br />
Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg,<br />
schriftlich oder zu Niederschrift durch Urkundsbeamten<br />
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.<br />
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit<br />
der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer<br />
wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere<br />
Frist geboten ist.<br />
Die Klage muss dem Kläger, den Beklagten (<strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong>)<br />
und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen<br />
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der<br />
angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt<br />
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />
Abschriften für die übrigen Beteiligten (Beklagter und Vertreter<br />
des öffentlichen Interesses) beigefügt werden.<br />
11