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Vorschau - Markt Rimpar

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Sachstandsbericht zum Neubau eines Schwimmbades<br />

im nördlichen Landkreis Würzburg<br />

Bürgermeister Burkard Losert informierte im Rahmen der<br />

Gemeinderatssitzung auch über den aktuellen Sachstand<br />

zum Neubau eines Schwimmbades im nördlichen Landkreis.<br />

Neben <strong>Rimpar</strong> hatten sich die Ortschaften Estenfeld und Unterpleichfeld<br />

als zukünftiger Standort eines Schwimmbades<br />

beworben. Außerdem wurde noch eine gemeinsame Planung<br />

der Stadt Würzburg mit der Gemeinde Estenfeld vorgelegt.<br />

An einem gemeinsamen Runden Tisch konnte keine<br />

Gemeinde außer der <strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong> ein Konzept vorlegen.<br />

<strong>Rimpar</strong> hat ein Grundstück vorzuweisen, ist willig für eine geeignete<br />

Infrastruktur zu sorgen und denkt darüber nach, wie<br />

die Folgekosten zu schultern sind.Wie Losert berichtete wurde<br />

jüngst auch vorgeschlagen in Nähe der Wolfskeelschule<br />

ein Schwimmbad zu errichten. In einem Gespräch hat Losert<br />

klar gemacht, dass die Variante im Bereich der Wolfkeelschule<br />

nach dem Standort <strong>Rimpar</strong> für die Gemeinde die<br />

zweitbeste Lösung darstellt. So bestände zur Wolfkeelschule<br />

eine gute Infrastruktur. Neben einer guten Busverbindung<br />

wäre das Schwimmbad auch mit dem Fahrrad über den<br />

Fahrradweg gut zu erreichen, so Losert. Auch ein Schwimmbad<br />

zwischen Maidbronn und Estenfeld war im Gespräch.<br />

Dies sei jedoch abgeblockt worden, da die Verantwortlichen<br />

das Bad in der Nähe einer Schule ansiedeln wollen.<br />

Ablöseverträge für Straßenausbaubeiträge<br />

Friedrich-Ebert-Straße<br />

Mit dem Straßenausbau in der Friedrich-Ebert-Straße wurde<br />

– nach witterungsbedingter Verzögerung – Mitte April 2013<br />

begonnen. Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete,<br />

kann, da nun erste Kosten feststehen, 2013 eine Vorausleistungsrate<br />

von den Anliegern gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung<br />

erhoben werden. Entsprechendes<br />

wurde im Haushalt 2013 eingeplant. Da in den Anliegerversammlungen<br />

die Bitte geäußert wurde, rechtzeitig vor Versand<br />

der Vorausleistungsbescheide zu informieren, würde<br />

ein entsprechendes Informationsschreiben in den nächsten<br />

Wochen erfolgen, damit die Vorausleistungen im September/Oktober<br />

2013 eingehoben werden können. Mit der Vorabinformation<br />

würde die Verwaltung den Eigentümern auch<br />

gerne die Möglichkeit der Ablösung des Beitrages anbieten,<br />

hierzu wäre jedoch auch die Zustimmung des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />

notwendig. Die Ablösung ist die vorgezogene Tilgung<br />

des Beitrags, d.h. dass aufgrund der bisherigen Kosten/Kostenschätzungen<br />

der Gesamtbeitrag je Grundstück<br />

ermittelt und die Bezahlung im Gesamten mittels Vertrag vereinbart<br />

wird. Dabei müssen beide Vertragspartner – sowohl<br />

Gemeinde als auch Grundstückseigentümer – mit der Ablösung<br />

des Beitrags einverstanden sein. Der Abschluss von<br />

Ablösungsverträgen böte für die Gemeinde einige Vorteile.<br />

So hätte man den Beitrag, der bekannten und geschätzten<br />

Kosten, sofort in voller Höhe, die Liquidität während der Bauphase<br />

wäre besser, es wäre keine spätere Beitragsabrechnung<br />

mehr notwendig, es gebe keinen Widerspruch gegen<br />

Vorausleistungs- bzw. Endabrechnungsbescheid und keinen<br />

Rückerstattungsanspruch der Eigentümer bei Kostenunterschreitung.<br />

Das Risiko, das die Gemeinde mit den Ablösungsverträgen<br />

hat, wäre, dass der Beitrag möglicherweise zu niedrig ist.<br />

Außerdem besteht kein Nachforderungsanspruch der Gemeinde.<br />

Für die Beitragsschuldner böte ein Ablösungsvertrag<br />

ebenfalls Vorteile, wie Beitragssicherheit, keine spätere<br />

Abrechnung und keine Pflicht, am Ende des Projekt ggf. entstandene<br />

Mehrkosten mitzutragen. Möglicherweise würden<br />

die Beitragsschuldner einen niedrigeren Beitrag als bei späterer<br />

Endabrechnung leisten.<br />

Abgesichert wird ein Ablösungsvertrag für beide Vertragspartner<br />

durch die sogenannte Missbilligungsgrenze, d.h.,<br />

sind die tatsächlichen Kosten am Ende doppelt so hoch oder<br />

um die Hälfte niedriger als die Schätzkosten, wird der Vertrag<br />

nichtig und es entsteht ein Rückzahlungs- bzw. Nachforderungsanspruch.<br />

Die Möglichkeit zur Ablösung des Beitrags<br />

muss allen Beitragsschuldnern angeboten werden; diese<br />

haben dann die Wahlmöglichkeit, ob sie ihren Beitrag per<br />

Vertrag ablösen möchten, oder ob die Gemeinde die Beiträge<br />

per Bescheid festsetzt – Vorausleistung 2013, Endabrechnung<br />

nach Abschluss der Maßnahme. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, den<br />

betroffenen Eigentümern die Möglichkeit zum Abschluss eines<br />

Ablösungsvertrages zu eröffnen und somit dem Vorschlag<br />

der Verwaltung, beide Möglichkeiten anzubieten,<br />

mehrheitlich zu (19:1).<br />

Bebauungsplan Sonnenweg-Lohenweinberg<br />

Anträge auf Aufnahme in den Umgriff: Rockenmeyer,<br />

Heid, Raich,Weber/Löhr<br />

Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete, beantragen<br />

weitere vier Bürger die Aufnahme ihrer Grundstücke in den<br />

Umgriff des Bebauungsplanes Sonnenweg-Lohenweinberg.<br />

Dies wurde bereits mit dem Architekten Röschert abgesprochen.<br />

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde<br />

liegt noch nicht vor. Es wurde jedoch von deren Seite signalisiert,<br />

dass die betreffenden Grundstücke als Ausgleichsfläche<br />

ausgewiesen werden können. Von einer Aufnahme in<br />

den Umgriff wird von der Unteren Naturschutzbehörde nach<br />

diesem Signal abgeraten. Jetzt muss auf den Eingang der<br />

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gewartet<br />

werden. Weiter erklärte Losert, dass man im Herbst ins Verfahren<br />

gehen will. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.<br />

Jahresabschluss 2011 Wasserwerk <strong>Rimpar</strong><br />

für die Wasserversorgung<br />

Der steuerliche Berater Butz führte die Beratung zur Aufstellung<br />

des kaufmännischen Jahresabschlusses der Wasserversorgung<br />

<strong>Rimpar</strong> durch. Hierbei wurde festgestellt, dass<br />

die betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2011 um 21.000<br />

Euro niedriger als im Vorjahr waren. Außerdem stiegen die<br />

Umsatzerlöse merklich durch die zum 1. 10. 2010 erhöhten<br />

Wassergebühren. Infolgedessen verbesserte sich das Jahresergebnis<br />

vor Konzessionsabgabe um 84.000 Euro und<br />

nach einem Verlust von 52.000 Euro im Vorjahr konnte ein<br />

Gewinn von 32.000 Euro erzielt werden. Nach Abführung der<br />

abziehbaren Konzessionsabgabe verbleibt, laut Butz, ein<br />

Jahresgewinn von 11.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte<br />

dem Jahresabschluss 2011 Wasserwerk <strong>Rimpar</strong> für die<br />

Wasserversorgung ohne Einwände zu (20:0).<br />

Genossenschaftliche Zusammenarbeit mit der ÜZ Lülsfeld<br />

– Erwerb eines Geschäftsanteiles<br />

Der Gemeindrat stimmte der Genossenschaftlichen Zusammenarbeit<br />

mit der ÜZ Lülsfeld und dem Erwerb eines Geschäftsanteiles<br />

in Höhe von 1000 Euro durch Volleinzahlung<br />

zu (20:0).<br />

Einrichtungsname für den neuen Kinderhort<br />

in der Maximilian-Kolbe-Schule<br />

Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete, schlug das<br />

Team des Kinderhortes für den neuen Kinderhort in der<br />

Maximilian-Kolbe-Schule den Einrichtungsnamen „Tintenklecks“<br />

vor. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.<br />

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