Vorschau - Markt Rimpar
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Vorschau - Markt Rimpar
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Sachstandsbericht zum Neubau eines Schwimmbades<br />
im nördlichen Landkreis Würzburg<br />
Bürgermeister Burkard Losert informierte im Rahmen der<br />
Gemeinderatssitzung auch über den aktuellen Sachstand<br />
zum Neubau eines Schwimmbades im nördlichen Landkreis.<br />
Neben <strong>Rimpar</strong> hatten sich die Ortschaften Estenfeld und Unterpleichfeld<br />
als zukünftiger Standort eines Schwimmbades<br />
beworben. Außerdem wurde noch eine gemeinsame Planung<br />
der Stadt Würzburg mit der Gemeinde Estenfeld vorgelegt.<br />
An einem gemeinsamen Runden Tisch konnte keine<br />
Gemeinde außer der <strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong> ein Konzept vorlegen.<br />
<strong>Rimpar</strong> hat ein Grundstück vorzuweisen, ist willig für eine geeignete<br />
Infrastruktur zu sorgen und denkt darüber nach, wie<br />
die Folgekosten zu schultern sind.Wie Losert berichtete wurde<br />
jüngst auch vorgeschlagen in Nähe der Wolfskeelschule<br />
ein Schwimmbad zu errichten. In einem Gespräch hat Losert<br />
klar gemacht, dass die Variante im Bereich der Wolfkeelschule<br />
nach dem Standort <strong>Rimpar</strong> für die Gemeinde die<br />
zweitbeste Lösung darstellt. So bestände zur Wolfkeelschule<br />
eine gute Infrastruktur. Neben einer guten Busverbindung<br />
wäre das Schwimmbad auch mit dem Fahrrad über den<br />
Fahrradweg gut zu erreichen, so Losert. Auch ein Schwimmbad<br />
zwischen Maidbronn und Estenfeld war im Gespräch.<br />
Dies sei jedoch abgeblockt worden, da die Verantwortlichen<br />
das Bad in der Nähe einer Schule ansiedeln wollen.<br />
Ablöseverträge für Straßenausbaubeiträge<br />
Friedrich-Ebert-Straße<br />
Mit dem Straßenausbau in der Friedrich-Ebert-Straße wurde<br />
– nach witterungsbedingter Verzögerung – Mitte April 2013<br />
begonnen. Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete,<br />
kann, da nun erste Kosten feststehen, 2013 eine Vorausleistungsrate<br />
von den Anliegern gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung<br />
erhoben werden. Entsprechendes<br />
wurde im Haushalt 2013 eingeplant. Da in den Anliegerversammlungen<br />
die Bitte geäußert wurde, rechtzeitig vor Versand<br />
der Vorausleistungsbescheide zu informieren, würde<br />
ein entsprechendes Informationsschreiben in den nächsten<br />
Wochen erfolgen, damit die Vorausleistungen im September/Oktober<br />
2013 eingehoben werden können. Mit der Vorabinformation<br />
würde die Verwaltung den Eigentümern auch<br />
gerne die Möglichkeit der Ablösung des Beitrages anbieten,<br />
hierzu wäre jedoch auch die Zustimmung des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />
notwendig. Die Ablösung ist die vorgezogene Tilgung<br />
des Beitrags, d.h. dass aufgrund der bisherigen Kosten/Kostenschätzungen<br />
der Gesamtbeitrag je Grundstück<br />
ermittelt und die Bezahlung im Gesamten mittels Vertrag vereinbart<br />
wird. Dabei müssen beide Vertragspartner – sowohl<br />
Gemeinde als auch Grundstückseigentümer – mit der Ablösung<br />
des Beitrags einverstanden sein. Der Abschluss von<br />
Ablösungsverträgen böte für die Gemeinde einige Vorteile.<br />
So hätte man den Beitrag, der bekannten und geschätzten<br />
Kosten, sofort in voller Höhe, die Liquidität während der Bauphase<br />
wäre besser, es wäre keine spätere Beitragsabrechnung<br />
mehr notwendig, es gebe keinen Widerspruch gegen<br />
Vorausleistungs- bzw. Endabrechnungsbescheid und keinen<br />
Rückerstattungsanspruch der Eigentümer bei Kostenunterschreitung.<br />
Das Risiko, das die Gemeinde mit den Ablösungsverträgen<br />
hat, wäre, dass der Beitrag möglicherweise zu niedrig ist.<br />
Außerdem besteht kein Nachforderungsanspruch der Gemeinde.<br />
Für die Beitragsschuldner böte ein Ablösungsvertrag<br />
ebenfalls Vorteile, wie Beitragssicherheit, keine spätere<br />
Abrechnung und keine Pflicht, am Ende des Projekt ggf. entstandene<br />
Mehrkosten mitzutragen. Möglicherweise würden<br />
die Beitragsschuldner einen niedrigeren Beitrag als bei späterer<br />
Endabrechnung leisten.<br />
Abgesichert wird ein Ablösungsvertrag für beide Vertragspartner<br />
durch die sogenannte Missbilligungsgrenze, d.h.,<br />
sind die tatsächlichen Kosten am Ende doppelt so hoch oder<br />
um die Hälfte niedriger als die Schätzkosten, wird der Vertrag<br />
nichtig und es entsteht ein Rückzahlungs- bzw. Nachforderungsanspruch.<br />
Die Möglichkeit zur Ablösung des Beitrags<br />
muss allen Beitragsschuldnern angeboten werden; diese<br />
haben dann die Wahlmöglichkeit, ob sie ihren Beitrag per<br />
Vertrag ablösen möchten, oder ob die Gemeinde die Beiträge<br />
per Bescheid festsetzt – Vorausleistung 2013, Endabrechnung<br />
nach Abschluss der Maßnahme. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, den<br />
betroffenen Eigentümern die Möglichkeit zum Abschluss eines<br />
Ablösungsvertrages zu eröffnen und somit dem Vorschlag<br />
der Verwaltung, beide Möglichkeiten anzubieten,<br />
mehrheitlich zu (19:1).<br />
Bebauungsplan Sonnenweg-Lohenweinberg<br />
Anträge auf Aufnahme in den Umgriff: Rockenmeyer,<br />
Heid, Raich,Weber/Löhr<br />
Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete, beantragen<br />
weitere vier Bürger die Aufnahme ihrer Grundstücke in den<br />
Umgriff des Bebauungsplanes Sonnenweg-Lohenweinberg.<br />
Dies wurde bereits mit dem Architekten Röschert abgesprochen.<br />
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde<br />
liegt noch nicht vor. Es wurde jedoch von deren Seite signalisiert,<br />
dass die betreffenden Grundstücke als Ausgleichsfläche<br />
ausgewiesen werden können. Von einer Aufnahme in<br />
den Umgriff wird von der Unteren Naturschutzbehörde nach<br />
diesem Signal abgeraten. Jetzt muss auf den Eingang der<br />
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gewartet<br />
werden. Weiter erklärte Losert, dass man im Herbst ins Verfahren<br />
gehen will. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.<br />
Jahresabschluss 2011 Wasserwerk <strong>Rimpar</strong><br />
für die Wasserversorgung<br />
Der steuerliche Berater Butz führte die Beratung zur Aufstellung<br />
des kaufmännischen Jahresabschlusses der Wasserversorgung<br />
<strong>Rimpar</strong> durch. Hierbei wurde festgestellt, dass<br />
die betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2011 um 21.000<br />
Euro niedriger als im Vorjahr waren. Außerdem stiegen die<br />
Umsatzerlöse merklich durch die zum 1. 10. 2010 erhöhten<br />
Wassergebühren. Infolgedessen verbesserte sich das Jahresergebnis<br />
vor Konzessionsabgabe um 84.000 Euro und<br />
nach einem Verlust von 52.000 Euro im Vorjahr konnte ein<br />
Gewinn von 32.000 Euro erzielt werden. Nach Abführung der<br />
abziehbaren Konzessionsabgabe verbleibt, laut Butz, ein<br />
Jahresgewinn von 11.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte<br />
dem Jahresabschluss 2011 Wasserwerk <strong>Rimpar</strong> für die<br />
Wasserversorgung ohne Einwände zu (20:0).<br />
Genossenschaftliche Zusammenarbeit mit der ÜZ Lülsfeld<br />
– Erwerb eines Geschäftsanteiles<br />
Der Gemeindrat stimmte der Genossenschaftlichen Zusammenarbeit<br />
mit der ÜZ Lülsfeld und dem Erwerb eines Geschäftsanteiles<br />
in Höhe von 1000 Euro durch Volleinzahlung<br />
zu (20:0).<br />
Einrichtungsname für den neuen Kinderhort<br />
in der Maximilian-Kolbe-Schule<br />
Wie Bürgermeister Burkard Losert berichtete, schlug das<br />
Team des Kinderhortes für den neuen Kinderhort in der<br />
Maximilian-Kolbe-Schule den Einrichtungsnamen „Tintenklecks“<br />
vor. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.<br />
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