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Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz

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– 12 –<br />

Verfahren kann so noch <strong>vor</strong> der Bundestagswahl im Juni 2009 abgeschlossen<br />

werden.<br />

Warum dieser Zeitdruck? Das ARUG setzt die europäische Aktionärsrechterichtlinie<br />

3 um, die ausweislich ihres Art. 15 bis zum 3. August 2009<br />

umzusetzen ist. Daneben nimmt der Gesetzgeber das ARUG zum Anlass,<br />

(kleine) Teile der zweiten Kapitalrichtlinie umzusetzen und das Aktienrecht<br />

in Randbereichen zu modernisieren und flexibilisieren. Eine grundlegende<br />

Reform ist nicht beabsichtigt. Ein solche benötigte Zeit und<br />

Überlegung. In diesen hektischen Zeiten, die u.a. von den Gesetzgebungs<strong>vor</strong>haben<br />

des BilMoG, 4 MoMiG 5 und des Finanzmarktstabilisie-<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Richtlinie 2007/36/EG vom 11.07.2007 über die Ausübung bestimmter<br />

Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. EU Nr. L 184<br />

S. 17; sog. Aktionärsrechterichtlinie).<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, BT-Drs.<br />

16/10067 vom 30.07.2008; s. dazu auch die Kleine Anfrage der FDP-<br />

Fraktion zur Aktualisierung der Bilanzrechtsreform in Deutschland aufgrund<br />

der Erfahrungen mit der aktuellen Lage an den Finanzmärkten vom<br />

15.10.2008, BT-Drs. 16/10633.<br />

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von<br />

Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, BGBl. I (2008), 2026.

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