Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz
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Verfahren kann so noch <strong>vor</strong> der Bundestagswahl im Juni 2009 abgeschlossen<br />
werden.<br />
Warum dieser Zeitdruck? Das ARUG setzt die europäische Aktionärsrechterichtlinie<br />
3 um, die ausweislich ihres Art. 15 bis zum 3. August 2009<br />
umzusetzen ist. Daneben nimmt der Gesetzgeber das ARUG zum Anlass,<br />
(kleine) Teile der zweiten Kapitalrichtlinie umzusetzen und das Aktienrecht<br />
in Randbereichen zu modernisieren und flexibilisieren. Eine grundlegende<br />
Reform ist nicht beabsichtigt. Ein solche benötigte Zeit und<br />
Überlegung. In diesen hektischen Zeiten, die u.a. von den Gesetzgebungs<strong>vor</strong>haben<br />
des BilMoG, 4 MoMiG 5 und des Finanzmarktstabilisie-<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Richtlinie 2007/36/EG vom 11.07.2007 über die Ausübung bestimmter<br />
Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. EU Nr. L 184<br />
S. 17; sog. Aktionärsrechterichtlinie).<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, BT-Drs.<br />
16/10067 vom 30.07.2008; s. dazu auch die Kleine Anfrage der FDP-<br />
Fraktion zur Aktualisierung der Bilanzrechtsreform in Deutschland aufgrund<br />
der Erfahrungen mit der aktuellen Lage an den Finanzmärkten vom<br />
15.10.2008, BT-Drs. 16/10633.<br />
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von<br />
Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, BGBl. I (2008), 2026.