Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz
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als der damit verbundenen Präsenzminderung: <strong>Die</strong> Zusendung auf Verlangen<br />
hätte einen Wechsel vom geltenden „Push“-System (der Aktionär<br />
bekommt die Unterlagen unaufgefordert zugesandt, quasi als Erinnerung<br />
an die be<strong>vor</strong>stehende <strong>Hauptversammlung</strong>) zum „Pull“-System (der Aktionär<br />
muss von der be<strong>vor</strong>stehenden <strong>Hauptversammlung</strong> aus anderen<br />
Quellen erfahren und sich die Unterlagen aus eigenem Antrieb besorgen)<br />
geführt. Aktionäre, die bei entsprechendem Hinweis teilnähmen, ohne<br />
jedoch nicht, fielen aus dem Raster. Ein solches „Pull“- System besteht in<br />
den Niederlanden. <strong>Die</strong> Präsenzen des dortigen Blue Chip Indexes liegen<br />
im Durchschnitt über fünf Prozent niedriger als die Präsenzen der DAX-<br />
Emittenten. Natürlich könnte das mandatorische Versandsystem privatrechtlich<br />
substituiert werden. Allerdings zeigt das Beispiel der Niederlande,<br />
dass insbesondere solche Emittenten, denen Aktionärseinfluss gut täte,<br />
auf privatrechtliche Substitute verzichten. Das Bundesjustizministerium<br />
hat diese Bedenken aufgegriffen. Nach dem Regierungsentwurf soll<br />
es bei einem „Push“-System bleiben, bei dem die Versandform statutarisch<br />
festgelegt wird: Ob die Unterlagen digital oder in Papierform zu<br />
versenden sind, entscheiden die Aktionäre künftig selbst.<br />
III.<br />
Vorfeldkommunikation<br />
<strong>Die</strong> Minderheitsrechte auf Tagesordnungsergänzung bzw. Einberufung<br />
einer <strong>Hauptversammlung</strong> sind im deutschen Recht schon lange etabliert.<br />
Auf europäischer Ebene war dies bislang nicht in gleichem Maße der<br />
Fall. 27<br />
Mit der europarechtlichen Fundierung solcher quorengebundener<br />
Aktionärsrechte wurde zugleich die Streitfrage (im positiven Sinne) geklärt,<br />
ob eine sogenannte beschlusslose <strong>Hauptversammlung</strong> in Deutschland<br />
stattfinden dürfe. Im Fall von Unternehmensübernahmen oder Stra-<br />
27<br />
Vgl. die rechtsvergleichende Untersuchung von sechs Jurisdiktionen in<br />
Zetzsche, Shareholder Interaction Preceding Shareholder Meetings of Public<br />
Corporations - A Six Country Comparison, (2005) 2:1 European Company<br />
and Financial Law Review 107 ff. (Entwurf als CBC-RPS 0003 online<br />
http://papers.ssrn.com/abstract=1034176).