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Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz

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– 34 –<br />

Zwei Punkte werden uns in der Zukunft beschäftigen. Erstens ist das<br />

Problem der grenzüberschreitenden Aktionärslegitimation ungelöst. 39 Das<br />

derzeit praktizierte System zur Legitimation der Aktionäre – der Nachweis<br />

der Stimmberechtigung und die Anmeldung zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />

– bleibt nationale Domäne. So läuft bei Inhaberaktien das Prozedere über<br />

die nationalen Depotbanken; für Namensaktien gilt dasselbe in dem häufigen<br />

Fall, dass ausländische Investoren ihre Aktien nur durch schuldrechtliche<br />

Beziehung zu ihrer Depotbank – als sog. Beneficial Owner –<br />

halten. In beiden Fällen ist ausländischen Investoren der Direktkontakt<br />

zum Emittenten versperrt. Das ist zu bedauern, aber nicht, weil die hiesigen<br />

Depotbanken einen schlechten Job machen - ganz im Gegenteil, sie<br />

geben im internationalen Vergleich 40<br />

ein ausgesprochen gutes und effizientes<br />

Bild ab. Allerdings schließt das derzeitige System ausländische<br />

Aktionäre von der <strong>Hauptversammlung</strong> aus, weil ihnen kein Einstieg in<br />

unser Depotbanken-System möglich ist: <strong>Die</strong> ausländische Depotbank ist<br />

daran nicht angeschlossen oder verweigert eine – wie hierzulande etabliert<br />

– entgeltfreie Mitwirkung. <strong>Die</strong>s könnte umgangen werden, wenn die<br />

Aktionäre ihren Legitimationsnachweis direkt an den Emittenten senden.<br />

Aus rechtlicher Sicht spräche schon unter dem geltenden Recht nichts<br />

gegen eine derart gestaltete Öffnung der deutschen HV-Praxis. 41<br />

Zweitens naht der Zeitpunkt zur Auflösung der überkommenen Versammlungsbindung<br />

deutscher <strong>Hauptversammlung</strong>en. <strong>Die</strong> Notwendigkeit<br />

scheint mir bei der kleinen AG schon heute gegeben, aber auch die großen<br />

Emittenten sollten statt der Risiken die Chancen der Virtualisierung<br />

39<br />

40<br />

41<br />

Dazu aus internationaler Sicht Zetzsche, Shareholder Passivity, Cross-<br />

Border Voting and the Shareholder Rights Directive, (2008) 8:2 Journal of<br />

Corporate Law Studies 289 (Entwurf online als CBC-RPS 0031 unter<br />

http://papers.ssrn.com/abstract=1120915).<br />

Vgl. zu den Schwächen der US- und UK-System Paul Myners, Review of the<br />

impediments to voting UK shares – report to the Shareholder Voting Working<br />

Group (1/2004), 14 et seq.; M Kahan & E Rock, “The Hanging Chads of<br />

corporate voting,” (2008) 96 The Georgetown Law Journal 1227.<br />

Vgl. Zetzsche, Der Konzern 2007, 252 f.

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