Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz
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Zwei Punkte werden uns in der Zukunft beschäftigen. Erstens ist das<br />
Problem der grenzüberschreitenden Aktionärslegitimation ungelöst. 39 Das<br />
derzeit praktizierte System zur Legitimation der Aktionäre – der Nachweis<br />
der Stimmberechtigung und die Anmeldung zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />
– bleibt nationale Domäne. So läuft bei Inhaberaktien das Prozedere über<br />
die nationalen Depotbanken; für Namensaktien gilt dasselbe in dem häufigen<br />
Fall, dass ausländische Investoren ihre Aktien nur durch schuldrechtliche<br />
Beziehung zu ihrer Depotbank – als sog. Beneficial Owner –<br />
halten. In beiden Fällen ist ausländischen Investoren der Direktkontakt<br />
zum Emittenten versperrt. Das ist zu bedauern, aber nicht, weil die hiesigen<br />
Depotbanken einen schlechten Job machen - ganz im Gegenteil, sie<br />
geben im internationalen Vergleich 40<br />
ein ausgesprochen gutes und effizientes<br />
Bild ab. Allerdings schließt das derzeitige System ausländische<br />
Aktionäre von der <strong>Hauptversammlung</strong> aus, weil ihnen kein Einstieg in<br />
unser Depotbanken-System möglich ist: <strong>Die</strong> ausländische Depotbank ist<br />
daran nicht angeschlossen oder verweigert eine – wie hierzulande etabliert<br />
– entgeltfreie Mitwirkung. <strong>Die</strong>s könnte umgangen werden, wenn die<br />
Aktionäre ihren Legitimationsnachweis direkt an den Emittenten senden.<br />
Aus rechtlicher Sicht spräche schon unter dem geltenden Recht nichts<br />
gegen eine derart gestaltete Öffnung der deutschen HV-Praxis. 41<br />
Zweitens naht der Zeitpunkt zur Auflösung der überkommenen Versammlungsbindung<br />
deutscher <strong>Hauptversammlung</strong>en. <strong>Die</strong> Notwendigkeit<br />
scheint mir bei der kleinen AG schon heute gegeben, aber auch die großen<br />
Emittenten sollten statt der Risiken die Chancen der Virtualisierung<br />
39<br />
40<br />
41<br />
Dazu aus internationaler Sicht Zetzsche, Shareholder Passivity, Cross-<br />
Border Voting and the Shareholder Rights Directive, (2008) 8:2 Journal of<br />
Corporate Law Studies 289 (Entwurf online als CBC-RPS 0031 unter<br />
http://papers.ssrn.com/abstract=1120915).<br />
Vgl. zu den Schwächen der US- und UK-System Paul Myners, Review of the<br />
impediments to voting UK shares – report to the Shareholder Voting Working<br />
Group (1/2004), 14 et seq.; M Kahan & E Rock, “The Hanging Chads of<br />
corporate voting,” (2008) 96 The Georgetown Law Journal 1227.<br />
Vgl. Zetzsche, Der Konzern 2007, 252 f.