Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz
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satzmitteilung und deren Verbreitung könne verzichtet werden. 19<br />
Denn<br />
an den Bundesanzeiger sind eine Reihe von Informationsdienstleistern<br />
angeschlossen, die automatisch die im Bundesanzeiger veröffentlichten<br />
Nachrichten auswerten und weiterverbreiten. Mit dieser Auffassung geht<br />
kein Anfechtungsrisiko einher (vgl. § 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG nF). Der Regierungsentwurf<br />
leistet für diese auch von mir vertretene Position Schützenhilfe<br />
durch Verzicht auf den noch im Referentenentwurf enthaltenen<br />
Verweis auf § 3a WpAIV. Den Emittenten ist ans Herz zu legen, diese<br />
zweckorientierte Auffassung zu praktizieren.<br />
3. Pflichtauslagen<br />
Eine praxisrelevante Änderung betrifft die Pflichtauslagen. Gem. § 175<br />
Abs. 2 Satz 4 AktG besteht seit Inkrafttreten des EHUG 20 zum Jahresanfang<br />
2007 die Möglichkeit, auf die Auslage der Abschlussunterlagen und<br />
die Zusendung einer Abschrift zu verzichten, wenn die Unterlagen ab<br />
dem Zeitpunkt der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> im Internet verfügbar<br />
sind. Der ARUG-E dehnt diese Digitalisierungsoption auf sämtliche<br />
Pflichtauslagen aus und ersetzt zudem die Auslagepflicht in der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> durch eine Pflicht zur „Zugänglichmachung“ z.B.<br />
mittels dort aufgestellter Internetterminals (vgl. für die Nachgründung<br />
§§ 52 Abs. 2 Satz 4, 5 AktG-E). <strong>Die</strong>s gilt nicht nur für die Pflichtauslagen<br />
nach dem Aktiengesetz, sondern auch für die nach aktienrechtlichen<br />
Nebengesetzen, insbesondere dem Umwandlungsgesetz. <strong>Die</strong> Aushändigung<br />
von Papierversionen erfolgt ausschließlich freiwillig. 21<br />
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20<br />
21<br />
Zum Referentenentwurf Noack, NZG 2008, 441, 442; Sauter, ZIP 2008,<br />
1706, 1707; Zetzsche, Der Konzern 2008, 321, 323; kritisch Horn, ZIP 2008,<br />
1558, 1560.<br />
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie<br />
das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006, BGBl. I (2006), S.<br />
2553.<br />
Seibert/Florstedt, ZIP 2008, 2145, 2148. Zur Dogmatik und zu Folgefragen<br />
Zetzsche, Der Konzern 2008, 321, 323.