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Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz

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satzmitteilung und deren Verbreitung könne verzichtet werden. 19<br />

Denn<br />

an den Bundesanzeiger sind eine Reihe von Informationsdienstleistern<br />

angeschlossen, die automatisch die im Bundesanzeiger veröffentlichten<br />

Nachrichten auswerten und weiterverbreiten. Mit dieser Auffassung geht<br />

kein Anfechtungsrisiko einher (vgl. § 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG nF). Der Regierungsentwurf<br />

leistet für diese auch von mir vertretene Position Schützenhilfe<br />

durch Verzicht auf den noch im Referentenentwurf enthaltenen<br />

Verweis auf § 3a WpAIV. Den Emittenten ist ans Herz zu legen, diese<br />

zweckorientierte Auffassung zu praktizieren.<br />

3. Pflichtauslagen<br />

Eine praxisrelevante Änderung betrifft die Pflichtauslagen. Gem. § 175<br />

Abs. 2 Satz 4 AktG besteht seit Inkrafttreten des EHUG 20 zum Jahresanfang<br />

2007 die Möglichkeit, auf die Auslage der Abschlussunterlagen und<br />

die Zusendung einer Abschrift zu verzichten, wenn die Unterlagen ab<br />

dem Zeitpunkt der Einberufung der <strong>Hauptversammlung</strong> im Internet verfügbar<br />

sind. Der ARUG-E dehnt diese Digitalisierungsoption auf sämtliche<br />

Pflichtauslagen aus und ersetzt zudem die Auslagepflicht in der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> durch eine Pflicht zur „Zugänglichmachung“ z.B.<br />

mittels dort aufgestellter Internetterminals (vgl. für die Nachgründung<br />

§§ 52 Abs. 2 Satz 4, 5 AktG-E). <strong>Die</strong>s gilt nicht nur für die Pflichtauslagen<br />

nach dem Aktiengesetz, sondern auch für die nach aktienrechtlichen<br />

Nebengesetzen, insbesondere dem Umwandlungsgesetz. <strong>Die</strong> Aushändigung<br />

von Papierversionen erfolgt ausschließlich freiwillig. 21<br />

19<br />

20<br />

21<br />

Zum Referentenentwurf Noack, NZG 2008, 441, 442; Sauter, ZIP 2008,<br />

1706, 1707; Zetzsche, Der Konzern 2008, 321, 323; kritisch Horn, ZIP 2008,<br />

1558, 1560.<br />

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie<br />

das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006, BGBl. I (2006), S.<br />

2553.<br />

Seibert/Florstedt, ZIP 2008, 2145, 2148. Zur Dogmatik und zu Folgefragen<br />

Zetzsche, Der Konzern 2008, 321, 323.

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