Die Hauptversammlung vor neuen Herausforderungen ... - Gleiss Lutz
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und andere hinzugekommen, und in dem Interesse, bei der Entlastung<br />
mit Blick auf die unterschiedlichen Amtszeiten im Entlastungszeitraum<br />
leichter differenzieren zu können, sah das Gericht einen solchen wichtigen<br />
Grund.<br />
Behandlung Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters (1)<br />
§ 241 Nr. 2 i.V.m § 130 Abs. 2 AktG: Nichtigkeit eines Protokolls, das keine<br />
„Feststellungen des Vorsitzenden über die Beschlussfassung“ enthält<br />
Beschlussfassung über den Abwahlantrag?<br />
U.a. LG Frankfurt am Main vom 11. Januar 2005, Az. 3-5 O 100/04 = ZIP 2005,<br />
1176 und LG Frankfurt am Main vom 4. Januar 2007, Az. 3-5 O 200/06<br />
Notwendigkeit einer Abstimmung bei substantiiert dargelegtem wichtigem Grund und<br />
Unterlassen der Abstimmung über Abwahl führt zur Nichtigkeit aller in der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> gefassten Beschlüsse wegen Beurkundungsmangel<br />
OLG Frankfurt am Main vom 26. Februar 2007, Az. 5 W 3/07<br />
Keine Nichtigkeit bei Feststellung durch den objektiv nicht berufenen Versammlungsleiter<br />
wegen Beurkundungsmangel<br />
Rechtssicherer Ablauf der HV<br />
WHITE & CASE LLP<br />
25. September 2008<br />
10<br />
Ein wichtiger Punkt in der HV sind seit einigen Jahren Anträge auf Abwahl<br />
des Versammlungsleiters. Aus § 241 Nr. 2 i.V.m. § 130 Abs. 2 AktG<br />
geht her<strong>vor</strong>, dass ein HV-Protokoll nichtig ist, das keine Feststellungen<br />
des Vorsitzenden über die Beschlussfassung enthält. Wenn der im Rahmen<br />
der Generaldebatte gestellte und mit einem substantiiert dargelegten<br />
wichtigen Grund unterlegte Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters<br />
nicht – nach Gewährung einer Aussprache – unmittelbar zur Abstimmung<br />
zugelassen wird, ist nach den Entscheidungen des LG Frankfurt<br />
am Main vom 11. Januar 2005 und 4. Januar 2007 nicht sicher, ob der<br />
satzungsmäßig bestimmte Vorsitzende tatsächlich diese Versammlung im<br />
Rechtssinne geleitet hat, denn er hätte auch abgewählt werden können.<br />
Das LG Frankfurt am Main nahm in diesen Fällen bislang die Nichtigkeit<br />
sämtlicher in der HV gefassten Beschlüsse wegen eines Beurkundungsmangels<br />
an. Das OLG Frankfurt am Main hat inzwischen allerdings anders<br />
entschieden. Nach dem OLG Frankfurt am Main führt die Feststel-