Schulstart 2012 - Gemeinde Laboe
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Das Amt Probstei informiert:<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Anordnung über die Rattenbekämpfung<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Laboe</strong><br />
Gem. § 12 der Kreisverordnung über die Bekämpfung<br />
von Ratten im Kreis Plön vom<br />
13.08.2002, in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des<br />
Infektionsschutzgesetz und Artikel 3 § 1 Abs.<br />
1 der Landesverordnung zur Übertragung<br />
von Ermächtigungen und Bestimmung von<br />
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz<br />
vom 22. Februar 2001 (GVOBl.Schl.-<br />
Holst.,S.35) wird hiermit angeordnet:<br />
vom 24. Aug bis 23. Sept. <strong>2012</strong><br />
im gesamten Ortsgebiet <strong>Laboe</strong><br />
Rattenbekämpfungsmittel auszulegen.<br />
Zur Rattenbekämpfung<br />
• innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile auf allen Grundstücken und<br />
Wohnungen<br />
• außerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile auf Grundstücken, die bebaut<br />
sind oder auf denen sich Zeltplätze oder<br />
Lagerstätten für Lebensmittel, Futtermittel,<br />
Abfallstoffe oder Kompost befinden,<br />
• in Abwasseranlagen (Kanalisation und<br />
Kläranlagen)<br />
• auf Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und<br />
schwimmenden Geräten<br />
sind die Eigentümerinnen/Eigentümer verpflichtet.<br />
Diese Verpflichtung trifft neben den Eigentümerinnen/Eigentümern<br />
die Personen, die<br />
die tatsächliche Gewalt über die vorstehend<br />
genannten Sachen ausüben. Wer die tatsächliche<br />
Gewalt gegen den Willen der Eigentümerinnen/Eigentümer<br />
ausübt oder auf einen<br />
im Einverständnis mit der Eigentümerin/dem<br />
Eigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />
gestellten Antrag von der zuständigen<br />
Behörde als allein verpflichtet anerkannt<br />
worden ist, ist an Stelle der Eigentümerin/des<br />
Eigentümers verpflichtet. Den Verpflichteten<br />
bleibt freigestellt, sich eines gewerblichen<br />
Schädlingsbekämpfers zu bedienen.<br />
Die Bekämpfungsmittel müssen am 24.<br />
Aug. <strong>2012</strong> bis spätestens 10.00 Uhr ausgelegt<br />
sein und sind während der Bekämpfungswoche<br />
bei Bedarf zu ergänzen und<br />
zu erneuern. Die Auslegung der Bekämpfungsmittel<br />
ist so vorzunehmen, dass<br />
Menschen und Haustiere nicht gefährdet<br />
werden. Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel<br />
und –geräte ist deutlich sichtbar<br />
hinzuweisen (Eingangstür, Fallrohr,<br />
Fenster, Carport/Garage). Bei Giften sind<br />
auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff<br />
anzugeben.<br />
Für die Bekämpfung von Ratten dürfen nur<br />
handelsübliche Mittel und Verfahren verwendet<br />
werden.<br />
Innerhalb der Bekämpfungswoche und insbesondere<br />
nach deren Abschluss ist nach<br />
toten Ratten zu suchen. Gefundene tote<br />
Ratten sind unverzüglich so zu beseitigen,<br />
dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen<br />
kann. Die Entsorgung kann über die Restmülltonne<br />
erfolgen.<br />
Nach Abschluss der Bekämpfungswoche<br />
sind Rattenlöcher und die von Ratten genagten<br />
Durchtrittstellen mit geeigneten Mitteln<br />
fest zu verschließen. Bauliche Mängel,<br />
die den Aufenthalt von Ratten begünstigen<br />
oder den Zugang von Ratten in Gebäude<br />
erleichtern, sind unverzüglich zu beseitigen.<br />
Die ausgelegten Bekämpfungsmittel sind<br />
unmittelbar nach Ablauf der Bekämpfungswoche<br />
so zu entfernen, dass keine Gefahr<br />
mehr von ihnen ausgehen kann.<br />
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