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Schulstart 2012 - Gemeinde Laboe

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Das Amt Probstei informiert:<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Anordnung über die Rattenbekämpfung<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Laboe</strong><br />

Gem. § 12 der Kreisverordnung über die Bekämpfung<br />

von Ratten im Kreis Plön vom<br />

13.08.2002, in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des<br />

Infektionsschutzgesetz und Artikel 3 § 1 Abs.<br />

1 der Landesverordnung zur Übertragung<br />

von Ermächtigungen und Bestimmung von<br />

Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

vom 22. Februar 2001 (GVOBl.Schl.-<br />

Holst.,S.35) wird hiermit angeordnet:<br />

vom 24. Aug bis 23. Sept. <strong>2012</strong><br />

im gesamten Ortsgebiet <strong>Laboe</strong><br />

Rattenbekämpfungsmittel auszulegen.<br />

Zur Rattenbekämpfung<br />

• innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile auf allen Grundstücken und<br />

Wohnungen<br />

• außerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile auf Grundstücken, die bebaut<br />

sind oder auf denen sich Zeltplätze oder<br />

Lagerstätten für Lebensmittel, Futtermittel,<br />

Abfallstoffe oder Kompost befinden,<br />

• in Abwasseranlagen (Kanalisation und<br />

Kläranlagen)<br />

• auf Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und<br />

schwimmenden Geräten<br />

sind die Eigentümerinnen/Eigentümer verpflichtet.<br />

Diese Verpflichtung trifft neben den Eigentümerinnen/Eigentümern<br />

die Personen, die<br />

die tatsächliche Gewalt über die vorstehend<br />

genannten Sachen ausüben. Wer die tatsächliche<br />

Gewalt gegen den Willen der Eigentümerinnen/Eigentümer<br />

ausübt oder auf einen<br />

im Einverständnis mit der Eigentümerin/dem<br />

Eigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />

gestellten Antrag von der zuständigen<br />

Behörde als allein verpflichtet anerkannt<br />

worden ist, ist an Stelle der Eigentümerin/des<br />

Eigentümers verpflichtet. Den Verpflichteten<br />

bleibt freigestellt, sich eines gewerblichen<br />

Schädlingsbekämpfers zu bedienen.<br />

Die Bekämpfungsmittel müssen am 24.<br />

Aug. <strong>2012</strong> bis spätestens 10.00 Uhr ausgelegt<br />

sein und sind während der Bekämpfungswoche<br />

bei Bedarf zu ergänzen und<br />

zu erneuern. Die Auslegung der Bekämpfungsmittel<br />

ist so vorzunehmen, dass<br />

Menschen und Haustiere nicht gefährdet<br />

werden. Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel<br />

und –geräte ist deutlich sichtbar<br />

hinzuweisen (Eingangstür, Fallrohr,<br />

Fenster, Carport/Garage). Bei Giften sind<br />

auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff<br />

anzugeben.<br />

Für die Bekämpfung von Ratten dürfen nur<br />

handelsübliche Mittel und Verfahren verwendet<br />

werden.<br />

Innerhalb der Bekämpfungswoche und insbesondere<br />

nach deren Abschluss ist nach<br />

toten Ratten zu suchen. Gefundene tote<br />

Ratten sind unverzüglich so zu beseitigen,<br />

dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen<br />

kann. Die Entsorgung kann über die Restmülltonne<br />

erfolgen.<br />

Nach Abschluss der Bekämpfungswoche<br />

sind Rattenlöcher und die von Ratten genagten<br />

Durchtrittstellen mit geeigneten Mitteln<br />

fest zu verschließen. Bauliche Mängel,<br />

die den Aufenthalt von Ratten begünstigen<br />

oder den Zugang von Ratten in Gebäude<br />

erleichtern, sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Die ausgelegten Bekämpfungsmittel sind<br />

unmittelbar nach Ablauf der Bekämpfungswoche<br />

so zu entfernen, dass keine Gefahr<br />

mehr von ihnen ausgehen kann.<br />

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