Vollständiges Gutachten vom 20. Juni 2012 im PDF-Format
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erforderlichen Einzelfallbeurteilung in der Praxis der Jobcenter voraussichtlich zu<br />
Schwierigkeiten kommt, wird von Seiten der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt. 30<br />
13. Die dargestellte Rechtslage hat zum Ergebnis: Für die Stiftung gibt es <strong>im</strong> Sinne der<br />
Anfrage keine Sicherheit, dass in jedem Einzelfall, in dem sie monatlich laufende<br />
Zuwendungen in Höhe von knapp 50 % des für ihre in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft<br />
lebenden Schützlinge anerkannten Regelbedarfs erbringt, die Zuwendungen in vollem<br />
Umfang nicht als Einkommen nach § 11 SGB II berücksichtigt werden.<br />
Im Auftrag<br />
Gottfried Eichhoff<br />
„(Gerechtfertigkeitsprüfung - ½ Regelbedarf)“ abgewandelt ist – S. 8, „Rz. (11a.21)“ unter dem bei<br />
Fertigstellung dieser Ausarbeitung aktiven Link: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:u2xfWP-<br />
23qQJ:www.kreiskleve.de/www/hbsweb.nsf/files/%25C2%25A711a%2520Nicht%2520zu%2520ber%25C3%25BCcksichtigendes%2520Einkommen/$file/<br />
%25C2%25A7%252011a-2011.05.11.pdf+Gerechtfertigkeitspr%C3%BCfung-+%C2%BD+Regelbedarf&hl=de&gl=de<br />
30 Vgl. Anm. 26. Die Einschätzung aus der Bundesagentur wurde auf Seiten von Teilnehmenden an der<br />
Sitzung des Arbeitskreises als Beleg für die Notwendigkeit hervorgehoben, auch durch den Deutschen Verein<br />
deutlich zu machen, dass das BMAS in den haushaltspolitischen Verhandlungen herausgefordert bleibe,<br />
dafür Sorge zu tragen, damit in den gemeinsamen Einrichtungen personelle Strukturen entstehen, innerhalb<br />
derer eine fachlich selbständige Einzelfallbearbeitung gewährleistet werden kann.<br />
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