Ärzteblatt Juli 2010 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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113. DEUTSCHER ÄRZTETAG<br />
Ergebnisse erneut bei der BÄK zusammen, um die Grundlage<br />
für einen Beschluß auf dem Deutschen Ärztetag zu bilden.<br />
Weiterer Gegenstand des TOP III war die Evaluation der Weiterbildung,<br />
deren Ergebnisse von Dr. Franz-Joseph Bartmann,<br />
Präsident der ÄK Schleswig-Holstein, vorgestellt wurden. Mit<br />
der Evaluation liegen erstmals wesentliche Erkenntnisse über<br />
den Ablauf der Weiterbildung aus der Sicht des Weiterbildungsassistenten<br />
(WBA) vor. In der Zusammenfassung zeigt<br />
sich, daß es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den<br />
einzelnen Landesärztekammern gibt. Während die Beteilung<br />
der Weiterbildungsbefugten (WBB) mit über 60% durchaus<br />
befriedigt, ist die Rücklaufquote bei den WBA mit 33 % ungenügend.<br />
Sie läßt die Frage zu, ob die insgesamt positive Bewertung<br />
(Schulnote im Mittel 2,6) Ausdruck einer Selektion<br />
ist. Aufschlußreich und dringend verbesserungsbedürftig sind<br />
jedoch das Fehlen eines strukturierten WB-Plans bei fast der<br />
Hälfte der WBA und die hohe Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen<br />
(Arbeitsbelastung, Zeitdruck, Bürokratie u.<br />
a.). Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag die Fortführung<br />
der Evaluation beschlossen. Die Landesärztekammern<br />
sind aufgefordert, eine umfassende Beteiligung der WBA zu<br />
sichern. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die<br />
Teilnahme an der Evaluation Bestandteil der persönlichen Eignung<br />
des WBB wird. Weitere Beschlüsse des 113. DÄT zielen<br />
auf eine Internetplattform zur Dokumentation der Weiterbildung,<br />
eine jährliche Meldung der WBA und WBB an ihre Kammer<br />
zum Stand der Weiterbildung (beispielsweise mit der<br />
Selbstauskunft zum Kammerbeitrag) und eine Veröffentlichung<br />
mit Bezug auf die Weiterbildungsstätte (hierfür wird<br />
derzeit die Rechtsgrundlage geprüft).<br />
Es ist die Asymmetrie im Verhältnis von Arzt und Patient, die<br />
immer wieder den Ruf nach besonderem Schutz für den Patienten<br />
aufkommen läßt: Der eine ist gesund und kann helfen,<br />
der andere ist krank und sucht Heilung. Mit dem TOP IV Patientenrechte<br />
– Anspruch an Staat und Gesellschaft hat<br />
sich die Ärzteschaft in der Debatte um ein „Patientenschutzgesetz“<br />
zu Wort gemeldet. Die individuellen Patientenrechte<br />
sind in Deutschland auf einem hohen Niveau verwirklicht. Dies<br />
wird vor allem mittelbar durch die Berufsordnung der Ärzte<br />
gewährleistet, in der die Rechte der Patienten gleichsam reziprok<br />
als Pflichten der Ärzte abgebildet sind. Dr. Frank-Ulrich<br />
Montgomery, Vizepräsident der BÄK und Präsident der <strong>Ärztekammer</strong><br />
Hamburg, erhielt viel Beifall, als er in seinem Referat<br />
erklärte: „Transparenter, nachvollziehbarer, gerechter und<br />
präziser kann man individuelle Patientenrechte überhaupt<br />
nicht verankern als wir das tun“. Montgomery führt aus, warum<br />
die Diskussion individueller Patientenrechte – die immer<br />
auch Versichertenrechte sind – vor dem Hintergrund der Finanzierungsprobleme<br />
in der GKV gefährlich ist. Auch der<br />
zweite Referent zu diesem Thema Dr. Peter Liese, Gesundheitspolitischer<br />
Sprecher der EVP im Europäischen Parlament,<br />
stimmte Montgomery<br />
zu, daß die<br />
kollektiven Patientenrechte<br />
der besonderen<br />
Auf merksamkeit<br />
bedürfen.<br />
In der Entschließung<br />
zum TOP IV formuliert<br />
der Deutsche<br />
Ärztetag acht unverzichtbare<br />
Rech te<br />
der Patienten. Hierzu<br />
gehören der Anspruch<br />
auf individuelle,<br />
bedarfsgerechte<br />
Behandlung und<br />
Betreuung, auf freie<br />
Arztwahl, auf die<br />
Hinterfragt den Sinn der Gesetzgebung zu<br />
Patientenrechten: Dr. Frank-Ulrich Montgomery,<br />
Vizepräsident der BÄK<br />
Wahrung des Patientengeheimnisses, auf die Solidarität der<br />
Gesellschaft und eine solidarische Krankenversicherung, auf<br />
ein bür gernahes Gesundheitswesen und die Erwartung von<br />
Fürsorge und Zuwendung der im Gesundheitswesen Tätigen.<br />
Transparenz in dem für die Bürger schwer durchschaubaren<br />
System sowohl hinsichtlich der Rechte als auch der Leistungen<br />
ist erforderlich, um das für die Arzt-Patientenbeziehung unerläßliche<br />
Vertrauen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang<br />
hat der Ärztetag erneut die Gleichstellung mit Strafverteidigern,<br />
Seelsorgern und Abgeordneten hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung<br />
eingefordert. Der fortschreitende<br />
Abbau der rechtsmedizinischen Versorgung in Deutschland<br />
wird mit Sorge betrachtet; die Rechtsmedizin ist unverzichtbar<br />
für die Rechtsordnung des Staates.<br />
Wie stets, so auch in diesem Jahr, wurde die Tagesordnung zum<br />
Haushalt der Bundesärztekammer (TOP VI, VII und VIII) vorgezogen.<br />
Nachdem der Geschäftsführer der BÄK Prof. Dr. Christoph<br />
Fuchs im Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr<br />
2008/2009 aufzeigen konnte, daß ca. 600 T€ weniger ausgegeben<br />
und ca. 1,6 Mio € mehr eingenommen wurden, war die<br />
Entlastung des Vorstandes ein Selbstläufer. Auch der Haushaltsvoranschlag<br />
für <strong>2010</strong>/11 wurde ohne Diskussion beschlossen,<br />
obwohl er ein um fast 10% höheres Volumen gegenüber dem<br />
laufenden Jahr hat. Der Vorsitzende des Finanzausschusses der<br />
BÄK Dr. Franz Ensing erklärte, daß dies auf die Aktivierung von<br />
Sonderrücklagen zum Kauf eines Gebäudes in der Nachbarschaft<br />
des Sitzes der BÄK zurückzuführen ist. Dennoch steigt<br />
auch der Beitrag der Länderkammern um 3,62 %.<br />
Die ganze Breite der Arbeit der BÄK spiegelt sich im Tätigkeitsbericht<br />
wieder, der als TOP V diskutiert wurde. Zwei Themen<br />
wurden in eigenen Referaten erörtert. Die Präsidentin der <strong>Ärztekammer</strong><br />
Niedersachsen Dr. Martina Wenker, zugleich Vorsit-<br />
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ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN