Landtag Brandenburg Drucksache 4/7666 Antwort - LASA ...
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Frage 38: Welche Wirkungen von "Hartz IV" sind hinsichtlich der Vermittlung Arbeitsloser generell zu<br />
verzeichnen? Wie hoch ist die Integrationsquote von ALG-II-Empfängern in den so genannten ersten Arbeitsmarkt<br />
seit Einführung von "Hartz IV"? Bitte getrennt nach geförderter und ungeförderter Arbeitsaufnahme<br />
und nach Landkreisen/kreisfreien Städten darstellen. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung<br />
der gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen?<br />
zu Frage 38:<br />
Die Frage nach den „generellen Wirkungen“ der Arbeitsmarktreform durch das vierte Gesetz für moderne<br />
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 auf die Vermittlung Arbeitsloser kann in dieser<br />
unspezifischen Form nicht beantwortet werden. Gleiches gilt für die Frage nach der Bewertung der Umsetzung<br />
der gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen durch<br />
die Landesregierung.<br />
Als Indikatoren für die Erfolge der Grundsicherungsstellen bei ihren Bemühungen um eine Integration<br />
der arbeitslosen Leistungsbeziehenden in reguläre Beschäftigung sind bei den ARGEn die Integrationsquote<br />
und bei den zugelassen kommunalen Trägern (zkT) die Eingliederungsquote festgelegt. Beide Indikatoren<br />
sind nicht ohne weiteres vergleichbar.<br />
Die Integrationsquote, die von den ARGEn verwendet wird, gibt laut Definition der Bundesagentur für<br />
Arbeit (BA) den Anteil der sog. „Kunden im Kundenkontakt“ an allen „Kunden im Kundenkontakt“ wieder,<br />
welche im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Als Integration<br />
wird dabei die Einmündung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt,<br />
eine Ausbildung oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gezählt.<br />
„Kunden im Kundenkontakt“ sind alle Kunden, die entweder arbeitslos sind (d. h., die derzeit ohne Beschäftigung<br />
und auf der Suche nach einer Beschäftigung sind und die arbeiten können und dürfen) oder<br />
sich derzeit in einer durch die ARGE geförderten Maßnahme befinden. Die „Kunden im Kundenkontakt“<br />
sind eine Teilmenge der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine „Kunden<br />
im Kundenkontakt“ sind, können beispielsweise Aufstocker aus einer Vollzeitbeschäftigung sein<br />
oder ein Elternteil, der wegen der Betreuung eines kleinen Kindes dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur<br />
Verfügung steht.<br />
Detaillierte Informationen zu den Integrationsquoten und den Anteilen geförderter und ungeförderter Integration<br />
sind den Anlagen 10a und 10b zu entnehmen.<br />
Für die zkT sind nach Angaben der BA keine entsprechenden Daten aus der bei der BA geführten Statistik<br />
verfügbar.<br />
Die Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt durch die zkT sind für das Jahr 2008 im Benchmarkingbericht<br />
der beiden Institute Ramboll Management GmbH und con_sens GmbH im Auftrag des Deutschen<br />
Landkreistages abgebildet. In diesem Zusammenhang wurde die Kennzahl „Eingliederungsquote“ verwendet.<br />
Für die Vorjahre liegen der Landesregierung keine vergleichbaren Daten vor.<br />
Die Quote stellt den Anteil der kumulierten Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt an der kumulierten<br />
Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dar. Die im Benchmarkingbericht für die zkT ausgewiesene<br />
Eingliederungsquote ist nicht vergleichbar mit der Integrationsquote bei den ARGEn, da die Bezugsgruppe<br />
„Kunden im Kundenkontakt“ der ARGEn nicht gleichzusetzen ist mit der Gruppe der erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen. Außerdem wird bei den ARGEn als Integration sowohl die Eingliederung in eine<br />
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als auch die Eingliederung in eine<br />
Ausbildung erfasst.