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Landtag Brandenburg Drucksache 4/7666 Antwort - LASA ...

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Frage 38: Welche Wirkungen von "Hartz IV" sind hinsichtlich der Vermittlung Arbeitsloser generell zu<br />

verzeichnen? Wie hoch ist die Integrationsquote von ALG-II-Empfängern in den so genannten ersten Arbeitsmarkt<br />

seit Einführung von "Hartz IV"? Bitte getrennt nach geförderter und ungeförderter Arbeitsaufnahme<br />

und nach Landkreisen/kreisfreien Städten darstellen. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung<br />

der gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen?<br />

zu Frage 38:<br />

Die Frage nach den „generellen Wirkungen“ der Arbeitsmarktreform durch das vierte Gesetz für moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 auf die Vermittlung Arbeitsloser kann in dieser<br />

unspezifischen Form nicht beantwortet werden. Gleiches gilt für die Frage nach der Bewertung der Umsetzung<br />

der gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen durch<br />

die Landesregierung.<br />

Als Indikatoren für die Erfolge der Grundsicherungsstellen bei ihren Bemühungen um eine Integration<br />

der arbeitslosen Leistungsbeziehenden in reguläre Beschäftigung sind bei den ARGEn die Integrationsquote<br />

und bei den zugelassen kommunalen Trägern (zkT) die Eingliederungsquote festgelegt. Beide Indikatoren<br />

sind nicht ohne weiteres vergleichbar.<br />

Die Integrationsquote, die von den ARGEn verwendet wird, gibt laut Definition der Bundesagentur für<br />

Arbeit (BA) den Anteil der sog. „Kunden im Kundenkontakt“ an allen „Kunden im Kundenkontakt“ wieder,<br />

welche im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Als Integration<br />

wird dabei die Einmündung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt,<br />

eine Ausbildung oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gezählt.<br />

„Kunden im Kundenkontakt“ sind alle Kunden, die entweder arbeitslos sind (d. h., die derzeit ohne Beschäftigung<br />

und auf der Suche nach einer Beschäftigung sind und die arbeiten können und dürfen) oder<br />

sich derzeit in einer durch die ARGE geförderten Maßnahme befinden. Die „Kunden im Kundenkontakt“<br />

sind eine Teilmenge der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine „Kunden<br />

im Kundenkontakt“ sind, können beispielsweise Aufstocker aus einer Vollzeitbeschäftigung sein<br />

oder ein Elternteil, der wegen der Betreuung eines kleinen Kindes dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur<br />

Verfügung steht.<br />

Detaillierte Informationen zu den Integrationsquoten und den Anteilen geförderter und ungeförderter Integration<br />

sind den Anlagen 10a und 10b zu entnehmen.<br />

Für die zkT sind nach Angaben der BA keine entsprechenden Daten aus der bei der BA geführten Statistik<br />

verfügbar.<br />

Die Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt durch die zkT sind für das Jahr 2008 im Benchmarkingbericht<br />

der beiden Institute Ramboll Management GmbH und con_sens GmbH im Auftrag des Deutschen<br />

Landkreistages abgebildet. In diesem Zusammenhang wurde die Kennzahl „Eingliederungsquote“ verwendet.<br />

Für die Vorjahre liegen der Landesregierung keine vergleichbaren Daten vor.<br />

Die Quote stellt den Anteil der kumulierten Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt an der kumulierten<br />

Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dar. Die im Benchmarkingbericht für die zkT ausgewiesene<br />

Eingliederungsquote ist nicht vergleichbar mit der Integrationsquote bei den ARGEn, da die Bezugsgruppe<br />

„Kunden im Kundenkontakt“ der ARGEn nicht gleichzusetzen ist mit der Gruppe der erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen. Außerdem wird bei den ARGEn als Integration sowohl die Eingliederung in eine<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als auch die Eingliederung in eine<br />

Ausbildung erfasst.

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