Landtag Brandenburg Drucksache 4/7666 Antwort - LASA ...
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37<br />
2008 *) 2007 2006 2005<br />
Bestand Arbeitslose insg. SGB II 120.689 136.277 146.662 141.170<br />
AGH 13.497 13.643 16.854 14.019<br />
dar. MAE 12.507 12.885 15.919 13.709<br />
Quelle: Statistik BA; Förderstatistik, Jahreszahlen; eigene Darstellung<br />
ohne zkT<br />
*)<br />
vorläufig und hochgerechnet<br />
Die Landesregierung beurteilt das Instrument der AGH MAE nach wie vor so, wie in der <strong>Antwort</strong> auf die<br />
Kleine Anfrage Nr. 2591 vom 06. Oktober 2008 (LT-Drs. 4/6869) dargestellt. Es ist gesetzliches Ziel aller<br />
arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Eigenverantwortung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu stärken<br />
und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen<br />
Mitteln und Kräften bestreiten können. Zusatzjobs sind dabei jedoch grundsätzlich nachrangig<br />
gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten.<br />
Sie sollen demnach insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />
gerade (noch) nicht erreicht werden kann. In Ausrichtung an dieser „ultima ratio“ von<br />
AGH MAE dienen diese vorrangig der Erlangung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger<br />
Hilfebedürftiger und der Erzielung von Integrationsfortschritten sowie als Grundlage für<br />
den späteren Einsatz weiterer Förderinstrumente.<br />
Frage 53: Wie bewertet die Landesregierung den momentanen Stand der Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik?<br />
Welche Regionalisierungsstrategien haben sich bewährt, welche haben den Erwartungen<br />
nicht entsprochen?<br />
zu Frage 53:<br />
Ungeachtet eines ggf. unterschiedlichen Begriffsverständnisses ist Regionalisierung von Arbeitsmarktpolitik<br />
in <strong>Brandenburg</strong> in verschiedenen Formen erfolgt.<br />
Eine Form ist die regionale Kontingentierung von Fördermitteln, gebunden an eine Landesrichtlinie. In<br />
der Regel ist damit auch eine regionale Auswahl der Projekte verbunden. Beispiele aus der Vergangenheit<br />
sind die Programme „Arbeit statt Sozialhilfe“ sowie die Kofinanzierung von Strukturanpassungsund<br />
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.<br />
Die Arbeitsmarktpolitik in <strong>Brandenburg</strong> nahm darüber hinaus die Entwicklung der Regionen bereits frühzeitig<br />
in ihren Fokus. Insbesondere ging es dabei um Ansätze zur Verknüpfung von Beschäftigungsförderung<br />
mit Vorhaben zur Entwicklung der regionalen Infrastruktur sowie zur Förderung der ansässigen<br />
Wirtschaft. Einerseits wurden kombinierte Arbeits- und Strukturfördervorhaben selbst gefördert und andererseits<br />
wurden dafür Voraussetzungen geschaffen, indem Projektentwicklungskapazitäten und Beratungsstrukturen<br />
gefördert wurden.<br />
Beispiele dafür sind die in der Vergangenheit geförderten Initiativbüros für „Lokale Initiativen“, die Förderung<br />
„Verzahnung und Chancengleichheit“ sowie die gegenwärtig geförderten Regionalbüros für<br />
Fachkräftesicherung, die Lotsendienste für Existenzgründer und das Programm „Aktiv für Arbeit“. Diese<br />
Art der Förderung dient dazu, regionale Akteurskooperationen zu befördern und die Arbeitspolitik des<br />
Landes in den Regionen gezielt einzusetzen.<br />
Mit der Übertragung von Entscheidungskompetenz und Finanzverantwortung auf die Landkreise und<br />
kreisfreien Städte durch eigenverantwortlich einzusetzende Budgets, gesteuert durch Zielvereinbarungen,<br />
hat das Land die Erfahrungen aus den bereits erprobten Regionalisierungsansätzen aufgegriffen<br />
und weiterentwickelt. Mit der Förderung von Regionalbudgets erfolgt seit Juli 2007 erstmals im ganzen<br />
Land <strong>Brandenburg</strong> eine solche Budgetierung von ESF-Mitteln. Alle Landkreise und kreisfreien Städte